Wie hoch sind die Einsparungen bei den Frauen*- und Mädchenprojekten in der Landeshauptstadt München?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 7.3.2025
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
in Ihrer Anfrage vom 7. März 2025 führen Sie Folgendes aus: „Von den aktuellen Sparmaßnahmen der Landeshauptstadt München sind auch Projekte und Initiativen zur Förderung von Frauen* und Mädchen* be- troffen. In Anbetracht der gesellschaftlich und politisch wichtigen Rolle, die diese Projekte für die Gleichstellung der Geschlechter und die Förderung von Frauen* und Mädchen* in München spielen, stellen sich mehrere Fra- gen zu den geplanten Kürzungen und deren Auswirkungen. Der Bundestag hat das Gewalthilfegesetz am 31. Januar 2025 verabschie- det. Auch der Bundesrat hat dem Gesetz am 14. Februar zugestimmt. Mit dem Gewalthilfegesetz wollen Bund, Länder und Kommunen endlich eine rechtliche und finanzielle Grundlage schaffen, die allen Betroffenen häusli- cher Gewalt Schutz und Unterstützung garantiert – flächendeckend, nied- rigschwellig und vor allem kostenfrei.“
Wir bedanken uns für die Bewilligung der Verlängerung der geschäftsordnungsgemäßen Frist. Dies war notwendig, da sich Ihre Anfrage an alle Referate der Landeshauptstadt München richtete und demnach eine Abstimmung mit diesen erforderlich war. Das Direktorium hatte die Anfrage an das Kreisverwaltungsreferat (KVR) und die Gleichstellungsstelle für Frauen in Abdruck gesendet, alle weiteren Referate und Organisationseinheiten waren vorher nicht angefragt worden.
Darüber hinaus war die Fristverlängerung wegen Personalengpässen aufgrund von Unterbesetzung, Krankenstand und Urlaubszeiten notwendig. Wie Sie im Rahmen der Gewährung der Fristverlängerung gebeten hatten, wurde der Begriff Mädchen aus Ihrer Anfrage um (*) zu Mädchen* erweitert.
Die Antworten beinhalten die Rückmeldungen aus dem Gesundheitsreferat (GSR), Kommunalreferat (KOM), Kreisverwaltungsreferat (KVR), Kulturreferat (KULT), Mobilitätsreferat (MOR), Personal- und Organisationsreferat (POR), Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW), Referat für Bildung und Sport (RBS), Sozialreferat, Stadtjugendamt sowie Amt für Wohnen und Migration und der Gleichstellungsstelle für Frauen.Zu Ihrer Anfrage vom 7. März 2025 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie hoch sind die Konsolidierungen bei den Frauen* - und Mädchen*pro- jekten der Landeshauptstadt München im aktuellen Haushalt? Bitte auf- schlüsseln nach den jeweiligen Projekten und Referaten.
Antwort:
Die Konsolidierungen bei den Frauen* - und Mädchen*projekten der Landeshauptstadt München sind im aktuellen Haushalt in den jeweiligen Projekten und Referaten wie folgt:
Im Gesundheitsreferat werden aktuell keine mädchen*spezifischen Einrichtungen und Projekte bezuschusst. Die Ausführungen zu den nachfolgenden Fragen beziehen sich somit auf frauen*spezifische Angebote. Im Bereich der Regelförderung für gesundheitsbezogene Einrichtungen und Projekte mussten für das Haushaltsjahr 2025 bislang noch keine Konsolidierungen erbracht werden.
Im Kommunalreferat gibt es aktuell keine Einsparungen bei Frauen*- und Mädchen*projekten. Bisherige Projekte (u.a. Frauen*woche, Angebote zum internationalen Frauen*tag, den Girls*day oder die Gewinnung von Frauen* in Orange) werden weiterhin unverändert durchgeführt.
Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) fördert und unterstützt bereits in vielen Bereichen Frauen*- und Mädchen*projekte.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage wird die Fortführung bzw. Einführung einzelner Projekte im Kreisverwaltungsreferat mit besonderer Sorgfalt geprüft, da Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden können. Durch Priorisierung und enge Abstimmung wird jedoch – wo möglich – an tragfähigen und praktikablen Lösungen gearbeitet.
Ausstattung der öffentlichen Sanitärbereiche mit Hygieneartikeln Das Kreisverwaltungsreferat begrüßt nach wie vor die Beschlussvorlage des Gesundheitsreferats (GSR) (Sitzungsvorlage 20-26/V 11573) bezüglich der Ausstattung der öffentlichen Sanitärbereiche mit Hygieneartikeln. Anfang September 2023 hat dazu ein erster Abstimmungstermin zwischen dem KVR-Raummanagement und dem GSR stattgefunden. Dort wurde
seitens des KVR großes Interesse am stadtweiten Pilotprojekt bekundet und zugestimmt, mit den Standorten Ruppertstraße 11 und 19 und im Wei-teren mit den Außenstellen teilzunehmen, um diese mit Hygieneartikeln ausstatten zu lassen.
Aktuell wurde das Pilotprojekt im KVR aufgrund der derzeitigen Haushaltslage zurückgestellt.
Frauen*-Nacht-Taxi
Seit 2020 gibt es in der Landeshauptstadt München das Frauen*-Nacht-Taxi (F*NT).
Das F*NT bietet eine sichere Heimfahrt und wird durch einen Zuschuss (Gutschein) von 10 Euro pro Fahrt zusätzlich attraktiv gemacht. Für das Haushaltsjahr 2024 sowie die folgenden Jahre, stand ursprünglich ein Budget von 230.000,00 Euro zur Verfügung. Wegen des Haushaltssicherungskonzepts erfolgte für das Haushaltsjahr 2025 im Kreisverwaltungsreferat eine Kürzung des Haushaltsansatzes um 22.691,00 Euro auf 207.309,00 Euro.
Genderbudgetierter Haushalt – Gleichstellungsorientierte Haushaltssteuerung
Im Rahmen der gleichstellungsorientierten Haushaltssteuerung wurde Mitte 2024 das neue Projekt „Stilloffensive KVR“ ins Leben gerufen. Ziel des Projekts ist es, an parteiverkehrsrelevanten Standorten des KVR eine sichere und ruhige Umgebung für stillende Personen zu schaffen. Damit verfolgt das Kreisverwaltungsreferat auch das Anliegen, als stillfreundliche Behörde sichtbar zu werden – offen für alle Stillenden, also auch für Passantinnen* mit ihren Kindern. Das bedeutet: Die geplanten Stillräume sollen während der regulären Öffnungszeiten der Dienststellen auch ohne Terminvereinbarung nutzbar sein. Erste planerische Schritte wurden bereits im Herbst 2024 angestoßen.
Derzeit steht die Umsetzung unter dem Vorbehalt der aktuellen Haushaltslage: Wie viele andere gleichstellungsrelevante Maßnahmen ist auch die „Stilloffensive KVR“ letztlich abhängig von den verfügbaren finanziellen Mitteln und stellt das Referat vor große Herausforderungen.
Das Kulturreferat berichtet, dass die bei ihnen angesiedelten Frauen*- und Mädchen*projekte nicht von der Konsolidierung betroffen sind.
Das Mobilitätsreferat hat in Folge der Haushaltskonsolidierung keine Einsparungen bei Frauen* - bzw. Mädchen*projekten vorgenommen.
Das Personal- und Organisationsreferat teilt mit, dass der Ausbau des Girls*day eine bereits umgesetzte Maßnahme aus dem neuen Gleichstellungskonzept „Leitsätze 2024“ ist. Hierbei wurde von allen Referaten dieMöglichkeit der Teilnahme und Ausweitung geprüft und bereits für den diesjährigen Girls*day am 3. April 2025 umgesetzt. Somit fanden, in Bezug auf den Girls*-/Boys*day, keine Einsparungen statt.
In der Förderung des Referats für Arbeit und Wirtschaft sind über das Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm (MBQ) 18 Einzelprojekte und ein Verbundprojekt, die sich vornehmlich an Frauen* richten. Diese Projekte sowie auch die anderen MBQ-Projekte wurden auf dem Finanzierungsstand von 2024 weiter bewilligt. Es konnte somit für das Haushaltsjahr 2025 ohne Zuschusskürzungen konsolidiert werden. Die Tarifsteigerungen sind als förderfähig berücksichtigt.
Laut Referat für Bildung und Sport ist es grundsätzlich möglich, dass Schulen eine Teilfinanzierung über zuständige Fachbereiche im Referat für Bildung und Sport, Pädagogisches Institut - Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement (PIZKB) zu beantragen, wenn diese Projekte zur geschlechtergerechten Pädagogik als Klassen/Gruppenmaßnahmen durchführen möchten. Das Budget zur finanziellen Unterstützung dieser Klassenprojekte für Mädchen* und junge Frauen* an Schulen wurde zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 um ca. 17% gekürzt; dies entspricht dem allgemeinen Konsolidierungsbeitrag des PIZKB im Haushaltsjahr 2025 (17,21%).
Das IT-Referat kann derzeit nur nachfolgenden Hinweis geben, dass aufgrund der aktuellen Haushaltslage nach Beschluss des Stadtrates auch die finanziellen Mittel für „Digitale Teilhabe“ konsolidiert werden. Folglich werden in Zukunft auch Frauen*- und Mädchen*projekte betroffen sein. Als Beispiel ist das Pilotprojekt „Einrichtung einer Beratungs- und Unterstützungsstruktur zur Prävention und Intervention bei geschlechtsspezifischer und antifeministischer digitaler Gewalt“ zu nennen (siehe Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 14031).
Über Einsparungen bei weiteren Projekten kann das RIT derzeit noch keine Auskunft geben.
Das Sozialreferat, Stadtjugendamt, stattet zuschussgeförderte Frauen*- und Mädchen*projekte mit dem gleichen oder einem höheren Ansatz 2025 als im Jahr 2024 finanziell gemäß der Zuschussnehmerdatei aus (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 11392). Die hier enthaltenen, in der Regel über mehrere Jahre hinweg, ausgereichten Fördermittel beinhalten u.a. auch Kosten für Personal der freien Träger der Jugendhilfe sowie Miet- oder auch Heizkosten. Die Ausreichung im Rahmen der durch den Stadtrat für 2025 beschlossenen Zuschussmittel gemäß der Zuschussnehmerdatei,Anlage 1a, ist vorgesehen. Eine Kürzung des Haushaltsansatzes für 2025 wurde bisher nicht vorgenommen.
Neben der regelmäßigen Förderung von Projekten freier Träger werden Frauen*- und Mädchen*projekte innerhalb des Stadtjugendamtes durch die Stabsstelle der Stadtjugendamtsleitung Querschnitt Gender, Interkult, Behinderung, sexuelle Identität auch einzelfall- und projektbezogen gefördert:
Mit Beschluss vom 8.7.2008 (Sitzungsvorlage-Nr. 08-14/V 00036) traf der Stadtrat eine Entscheidung zur Bearbeitung der „Querschnittsaufgaben Gender Mainstreaming, sexuelle Identität, Interkulturelle Orientierung und Öffnung und inklusive Arbeit mit Menschen mit und ohne Behinderung im Stadtjugendamt München“ innerhalb der Fachstelle für Querschnittaufgaben GIBS (ein Akronym der genannten Querschnitte) im Stab der Jugendamtsleitung. Die der Fachstelle zur Verfügung stehenden Mittel werden im Sinne des Gender Budgeting auf die Querschnittsthemen aufgeteilt. Unterstützt werden nicht Träger der freien Jugendhilfe durch regelmäßige jährliche Zahlungen selbst, sondern einzelne Projekte unterschiedlicher Träger im Rahmen von Zuschüssen für beispielsweise Fachtage (Berufsorientierungstage für Mädchen* oder der Internationale Mädchen*tag, Sucht und Gender) sowie Referent*innen.
Im Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration werden im Fachbereich Migration, Integration, Teilhabe Beratung, Bildung und Qualifizierung nach Migration und Flucht acht frauenspezifische Projekte gefördert, die sich durch ihre Bedeutung für die Integration und Unterstützung von Frauen* und Mädchen* mit Migrationshintergrund auszeichnen. Bei keinem dieser Projekte wurde bisher eine Kürzung des Haushaltsansatzes vorgenommen. Dies zeigt das Engagement des Sozialreferats, die bestehenden Angebote für Frauen* und Mädchen* trotz angespannter Haushaltslage aufrechtzuerhalten.
Der Fachbereich Soziale Wohnraumversorgung – Angebote im Sozialraum berichtet zum Projekt „Imfff e.V. - Interkulturelles Muslimisches Forum für Frauen und Familien“. Das Projekt ist nicht von der Konsolidierung betroffen. Der Zuschuss ist ausreichend und eine Kürzung der Mittel ist bisher nicht vorgesehen.
Grundsätzlich muss aber darauf hingewiesen werden, dass durch die im Zuschussbereich erfolgte Konsolidierung von 31,197 Mio. Euro die Gelder insgesamt nicht mehr ausreichen, um sämtliche Bedarfe und vor allem Mehrbedarfe im Zuschussbereich zu finanzieren. Hierüber wurden die sozialpolitischen Sprecher*innen bereits informiert. Es hat gemeinsam mit den Trägern der freien Wohlfahrt bereits ein Prozess begonnen, um denUmgang mit den zu erwartenden Defiziten im Jahr 2025 und 2026 zu besprechen und eine gemeinsame Einsparungslösung zu erarbeiten.
Frage 2:
Wie hoch ist der Betrag der nichtausgeglichenen Tarif- und Kostensteige- rungen bei den Frauen* - und Mädchen*projekten der Landeshauptstadt München im aktuellen Haushaltsjahr 2025? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Projekten und Referaten.
Antwort:
Der Betrag der nichtausgeglichenen Tarif- und Kostensteigerungen bei den Frauen* - und Mädchen*projekten der Landeshauptstadt München sind im aktuellen Haushaltsjahr 2025 in den jeweiligen Projekten und Referaten wie folgt:
Aufgrund der Haushaltslage wurden im Gesundheitsreferat im Bereich der Regelförderung für gesundheitsbezogene Einrichtungen und Projekte im Haushaltsjahr 2025 bislang noch keine Tarif- und Kostensteigerungen gewährt. Mit dem vorhandenen Budget im Gesundheitsreferat könnten Tarifsteigerungen in den bezuschussten Einrichtungen und Projekten nicht finanziert werden. Diese Mittel müssten zentral zur Verfügung gestellt werden.
Das Kulturreferat verweist auf die Antwort zu Frage 3.
Die Projekte im Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm (MBQ-Projekte) des Referats für Arbeit und Wirtschaft, die höhere Zuschüsse beantragt haben, kalkulierten im Durchschnitt eine Steigerung von rund 5%. Allerdings gibt es auch Projekte, die keine höheren Ansätze beantragt haben, manche dagegen mehr. Den Ausweitungswünschen wurde nicht nur wegen der Haushaltskonsolidierung, sondern z.T. auch aus ausschließlich projektbezogenen Gründen nicht entsprochen. Trotz des bisher festgelegten Konsolidierungsansatzes der MBQ-Mittel ist es gelungen, alle Projekte ausreichend zu finanzieren. Gemeinsam mit den Trägern konnte verhindert werden, dass es Einsparungen bei der Anzahl der Teilnehmenden und der Qualität der Angebote gibt. Hierzu wurden u.a. bisherige Kalkulationsspielräume in der Projektausstattung reduziert, so ist es gelungen das Volumen der Rückzahlungen von nicht verbrauchten Projektmitteln insgesamt zurückzufahren. Zudem werden die Projektträger auf das Einwerben von Drittmitteln (z.B. ESF-Bayern) hingewiesen und im Bedarfsfall auch unterstützt.Das Sozialreferat hat in den letzten Jahren die Kosten für Fahrtkosten und München-Zulage sowie Tarifsteigerungen in den Jahren 2018-2022 nicht vollumfänglich durch zentrale Mittel finanziert bekommen. Grundsätzlich hat die Kämmerei einen pauschalen Finanzierungsbetrag für Tarifsteigerungen ausgereicht, allerdings wurden und werden höhere Kostensteigerungen im Personalbereich von den Trägern der freien Wohlfahrt im Rahmen der Verwendungsnachweise angemeldet und vom Sozialreferat soweit möglich auch akzeptiert.
Bzgl. der Frauen*- und Mädchen*projekte im Sozialreferat, Stadtjugendamt, Abt. Kinder, Jugend und Familie ist eine differenzierte Betrachtung der Personal- und Sachkosten in der Regelförderung nicht aussagekräftig. Die Träger können seit dem Jahr 2023 Personal- und Sachkosten gegenseitig deckungsfähig verrechnen (siehe Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 07940). Die produktorientierten Ansätze wurden in den letzten Haushaltsjahren regelmäßig pauschal erhöht. Hiermit sollten die Mehrbedarfe gedeckt werden, welche durch Tarifkostensteigerungen, Inflation und gestiegene Energiekosten entstanden waren. Die pauschale Erhöhung der produktorientierten Ansätze im Sozialreferat betrug im Jahr 2024 2,8%, im Jahr 2023 5,6%, im Jahr 2022 1,0% und im Jahr 2021 1,0%. Nachdem es aktuell noch keine grundsätzliche Entscheidung zur Refinanzierung von Tarif- und Kostensteigerungen des Stadtrats für das Jahr 2025 bei Zuschussnehmenden gibt, werden weitere Mehrbedarfe zum aktuellen Zeitpunkt, aufgrund der Haushaltslage und der damit verbundenen Vorgaben, nicht anerkannt bzw. nicht ausgeglichen.
Mit dem vorhandenen Budget im Sozialreferat könnten Tarifsteigerungen in den bezuschussten Einrichtungen und Projekten nicht finanziert werden. Sollte der Stadtrat einen Ausgleich für die Zuwendungsnehmer*innen beschließen, müssten diese Mittel zentral zur Verfügung gestellt werden.
Das Sozialreferat verweist auf die Vorgabe, dass aufgrund der Haushaltskonsolidierungen die Tarif- und Kostensteigerungen der Projekte die zur Verfügung stehenden Mittel der Zuschussnehmerdatei (ZND) 2025 nicht übersteigen dürfen. Tarifsteigerungen müssen somit auf Kosten anderer Positionen innerhalb des Projekts ausgeglichen werden. Besonders bei der Asylsozialbetreuung in den Unterkünften müssen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung daher Einsparungen bezüglich der beantragten Maßnahmekosten vorgenommen werden.
Frage 3:
Welche spezifischen Frauen*- und Mädchen*projekte oder -initiativen ha- ben mehr Mittel für 2025 beantragt? Welche Projekte haben diese geneh-migt bekommen? Welche Projekte haben diese nicht genehmigt bekom- men? Wie hoch sind die jeweiligen Beträge? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Projekten und Referaten.
Antwort:
Folgende Rückmeldungen können zu möglichen beantragten Mehrbedarfen der spezifischen Frauen*- und Mädchen*projekte oder -initiativen aufgeschlüsselt nach Referaten gegeben werden:
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft verweist auf die Antwort zu Frage 2.
Das Referat für Bildung und Sport, Pädagogisches Institut - Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement (PIZKB) unterstützt Schulen bei der Um- und Durchsetzung ihrer Klassenprojekte für Mädchen* finanziell und durch Beratung der Schulen. Eine direkte Förderung von Einrichtungen der Mädchen*arbeit durch das Referat für Bildung und Sport erfolgt nicht.
Folgende spezifische Frauen*- und Mädchen*projekte oder -initiativen haben mehr Mittel für 2025 beantragt und die genannten Beträge genehmigt bzw. nicht genehmigt bekommen:
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Die folgenden Mehrbedarfe wurden von den einzelnen Referaten gemeldet.
Die Angaben des Stadtjugendamtes beziehen sich auf die Angaben der Zuschussnehmerdatei (Anlage 1a) für den Haushalt 2025. Es liegen teilweise auch aktualisierte Anträge für 2025 vor. Die Prüfung dieser ist derzeit nochnicht abgeschlossen, so dass diese für Ihre Anfrage nicht berücksichtigt worden sind.
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Frage 4:
Welche Auswirkungen haben diese Einsparungen auf die Qualität und das Angebot der Frauen*- und Mädchen*projekte?
Antwort:
Die Auswirkungen dieser Einsparungen auf die Qualität und das Angebot der Frauen*- und Mädchen*projekte werden wie folgt eingeschätzt: Die aktuelle Haushaltssituation ermöglicht den Trägern, die im Gesundheitsreferat gefördert werden, keine Weiterentwicklung der fachlichen Arbeit ohne Einsparungen bei bereits bestehenden Angeboten.
Das Kreisverwaltungsreferat teilt bzgl. des Frauen*-Nacht-Taxi mit, dass die Nachfrage nach den Gutscheinen seit dem vergangenen Jahr deutlich gestiegen ist. Ein wesentlicher Grund dafür liegt vermutlich in der zunehmenden Unsicherheit, die insbesondere Frauen*, Mädchen* und tin*-Personen nachts im öffentlichen Raum empfinden – häufig verbunden mit der Entscheidung, auf öffentliche Verkehrsmittel zu verzichten. Es wurden im Kulturreferat keine Einsparungen vorgenommen, die Qualität und das Angebot können grundsätzlich aufrechterhalten werden. In Bezug auf die nicht gedeckten Mehrbedarfe kann es bedeuten, dass einzelne Projekte im Programm der Vereine nicht oder nur im kleinerem Umfang realisiert werden können.
Im Referat für Bildung und Sport sind keine Auswirkungen auf die Qualität der Klassenprojekte beobachtet worden.
Die Einsparmaßnahmen haben sehr unterschiedliche Auswirkungen auf die jeweiligen Mädchen*- und Frauen*projekte in München, die im Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration sowie dem Stadtjugendamt, gesteuert werden. Obwohl es keine direkten Kürzungen gibt, führt das Einfrieren des Budgets dazu, dass die Träger die finanziellen Mittel nicht an die steigenden Kosten anpassen können, insbesondere im Hinblick auf Tarifsteigerungen, die nicht übernommen werden können. Diese Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung der Projekte belastet die Mitarbeitenden, deren Arbeit ohnehin bereits immer neue Herausforderungen mit sich bringt. Weniger Ressourcen für Fortbildungen und fachlichen Austausch können sich außerdem negativ auf die Qualität der Beratung auswirken.Die Träger sind, neben der Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten im Sachkostenbereich, dazu angehalten, Stellennachbesetzungen kritisch zu prüfen und gegebenenfalls freiwerdende Stellen oder nicht besetzte Stellen mindestens drei Monate vakant zu halten. Die Entscheidung, wann eine Stelle/deren Nachbesetzung unbedingt notwendig ist, obliegt dem Träger.
Frage 5:
Gibt es bereits eine Einschätzung, inwieweit dies zu einer Einschränkung der Angebote führen wird?
Antwort:
Die Einschätzung bzgl. einer Einschränkung der Angebote werden wie folgt beantwortet:
Das Gesundheitsreferat verweist auf die Antwort zu Frage 4.
Im Kreisverwaltungsreferat ist eine Erhöhung des Budgets des Frauen*-Nacht-Taxis – trotz der gestiegenen Nutzung – im laufenden Haushaltsjahr sowie in den Folgejahren nicht finanzierbar.
Das Kulturreferat verweist auf die Antwort zu Frage 4.
Das Referat für Bildung und Sport teilt mit, dass keine Einschätzung dazu abgegeben werden kann. Die vorhandenen Mittel zur finanziellen Unterstützung der Schulen bei der Durchführung von Klassenprojekten der Mädchen*- und Frauen*förderung werden bestmöglich ausgeschöpft.
Das Sozialreferat, Stadtjugendamt verweist auf die Antworten zu den Fragen 1, 3 und 4.
Darüber hinaus können konkrete Aussagen und Einschätzungen zu erforderlichen Anpassungen und notwendigen Einschränkung von Angeboten 2025 erst nach der vollständigen Verwendungsnachweisprüfung für das Jahr 2024 im Zusammenhang mit den vorgelegten Haushaltsplänen und in Abstimmung zwischen Stadtjugendamt München und dem Träger (bzw. Einrichtung/Projekt) getroffen werden.
Laut dem Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration können die finanziellen Einschränkungen dazu führen, dass bestimmte Angebote reduziert oder eingestellt werden müssen. Beispielsweise kann das wöchentliche Frühstücksangebot für Frauen* in Zusammenarbeit mit JUNO und der Unterkunft in der Nailastr. nur noch unregelmäßig stattfinden. Die Einsparmaßnahmen können also Möglichkeiten für Frauen* vermindern, sich zuvernetzen und notwendige Unterstützung innerhalb ihrer Gemeinschaften zu finden, was das Wohlbefinden und die soziale Integration beeinträchtigen kann.
Diese Risiken gelten erst recht für 2026, wo aufgrund der Konsolidierungen im Zuschussbereich (siehe Frage 1) weitere Einsparerfordernisse bestehen.
Frage 6:
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die Frauen*- und Mädchen*projekte auch weiterhin ausreichend finanziert sind, um ihre Arbeit für die Münchener Frauen* und Mädchen* weiterhin erfolgreich fortzuführen?
Antwort:
Folgende Maßnahmen werden wie folgt ergriffen, um sicherzustellen, dass die Frauen*- und Mädchen*projekte auch weiterhin ausreichend finanziert sind, um ihre Arbeit für die Münchener Frauen* und Mädchen* weiterhin erfolgreich fortzuführen:
In Einzelfällen konnten in der Vergangenheit im Gesundheitsreferat über Umschichtungen neue Projekte finanziert werden bzw. der Abschluss von bereits bestehenden Projekten finanziell gesichert werden.
Die Umsetzung und Weiterentwicklung des Frauen*-Nacht-Taxis stellt das Kreisverwaltungsreferat – wie viele andere Maßnahmen – angesichts der aktuellen Haushaltslage vor große Herausforderungen. Um dennoch Planungssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig dem gestiegenen Bedarf Rechnung zu tragen, hat das KVR, dem Stadtrat im Juli 2025 ein neu konzipiertes Modell des Frauen*-Nacht-Taxis vorgelegt.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft verweist auf die Antwort zu Frage 2.
Das Referat für Bildung und Sport, Pädagogisches Institut - Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement (PIZKB) berät Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Leitungen für den zielführenden Einsatz von unterstützenden Maßnahmen durch Frauen*- und Madchen*projekte.
Insgesamt stellt die Haushaltssituation der Landeshauptstadt München eine Herausforderung für die Frauen*- und Mädchen*projekte dar, die im Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration und Stadtjugendamt gesteu-ert werden. Die Träger setzen alles daran, die bestehenden Angebote so gut wie möglich aufrechtzuerhalten und ressourcenschonend innerhalb des aktuell gesteckten finanziellen Rahmens zu arbeiten.
Im Sozialreferat wurde mit Schreiben der Sozialreferentin vom 19.12.2024 (Betreff: Nicht verbrauchte Mittel und Mehrbedarfe in den Jahren 2023 ff.; hier: Papier zum „Umgang mit dem Haushaltssicherungsbeschluss“ in den Jahren 2024 und 2025) den freien Trägern mitgeteilt, drohende Existenzgefährdungen umgehend anzuzeigen, so dass die Fachabteilung hier frühzeitig Gegensteuerungsmaßnahmen mit dem Träger abstimmen kann. Die Träger können grundsätzlich die für das Jahr 2025 bestehenden Mehrbedarfe anmelden. Hinsichtlich der Prüfung dieser sind die Vorgaben gemäß des o.g. Schreibens einzuhalten. Es wird mit diesem Schreiben grundsätzlich nur auf Mehrbedarfe aufgrund von Mietkostensteigerungen, Stufensteigerungen und im Ausnahmefall von Tarifkostensteigerungen, abgestellt, deren Kompensierung nicht durch trägereigene, Drittmittel oder durch Einsparmaßnahmen möglich ist, so dass eine Existenzgefährdung des Projekts bzw. der Einrichtung vorliegt.
Die Mehrkosten aufgrund von Existenzgefährdungen haben im letzten Quartal 2024 seit Einführung des oben genannten Vorgehens Mehrkosten von 1,5 Mio.Euro verursacht. Insofern ist bei der Fortführung dieses Vorgehens im Jahr 2025 von Mehrkosten von ca. 6 Mio. Euro auszugehen, die nach bisherigem Sachstand nur durch Kürzungen an anderer Stelle finanziert werden können.
Frage 7:
Gibt es alternative Finanzierungsmöglichkeiten oder Partnerschaften, die in Betracht gezogen werden, um die Frauen*- und Mädchen*projekte auch in Zeiten von Haushaltskürzungen zu unterstützen?
Antwort:
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten oder Partnerschaften, die in Betracht gezogen werden, um die Frauen*- und Mädchen*projekte auch in Zeiten von Haushaltskürzungen zu unterstützen, werden wie folgt angestrebt bzw. bereits umgesetzt:
Die Projekte im Gesundheitsreferat sind aufgrund der Notwendigkeit, eigene Mittel einzubringen, immer darauf angewiesen, sich zusätzliche Finanzierungen zu erschließen. In Einzelfällen können positive Stellungnahmen seitens des GSR erstellt werden, wenn Träger alternative Finanzierungen beantragen.Das Referat für Arbeit und Wirtschaft verweist auf die Antwort zu Frage 2.
Laut Referat für Bildung und Sport sind bereits bestehende Finanzierungsmöglichkeiten unter anderem über das Budget der Bezirksausschüsse oder auch die BildungsLokale gegeben. Im Umgriff der BildungsLokale ist eine Förderung von Mädchen*- und Frauen*projekten für Bildungseinrichtungen/Schulen aus dem entsprechenden Quartier möglich, wenn diese zum Beispiel zu den Themenbereichen Soziale Bildung oder Gewaltprävention zuzurechnen sind und einer individuellen Prüfung bezüglich der Förderkriterien durch das jeweilige BildungsLokal entsprechen. Im Rahmen der bedarfsorientierten Ressourcensteuerung (BoB, Erweiterter Sachaufwand) sind genderdifferenzierte Förderangebote denkbar und werden auch umgesetzt. Dabei geht es anlassbezogen um die Herstellung von Bildungsgerechtigkeit für Mädchen* in bestimmten Bereichen. Das Referat für Bildung und Sport im Bereich der beruflichen Schulen kooperiert seit einiger Zeit mit dem Verein ZONTA e.V. sowie dem Verein „One Billion Rising e.V..
Im Sozialreferat, Stadtjugendamt werden alle fehlbedarfsfinanzierten Projekte seitens der Fachsteuerung auf mögliche Drittmittel hingewiesen, bspw. auf EU- oder Landesfördermittel. Alle bezuschussten Projekte sind grundsätzlich aufgefordert, mögliche Drittmittel zu akquirieren, da sie im Rahmen der Förderrichtlinien i.d.R. nach Fehlbedarf bezuschusst werden und Eigen- bzw. Drittmittel einbringen müssen.
Die Bewerbung um und Beantragung von bspw. Landes-, Bundes- und
EU-Fördermitteln ist durchgehend möglich, meist stellt hier der Umfang der Antragsstellung eine besondere Hürde dar. Viele, vor allem kleine und ehrenamtlich geführte Träger, verfügen nicht über die entsprechenden Verwaltungsstrukturen und haben weder Mitarbeitende mit der entsprechenden Expertise noch die notwendigen Zeitressourcen, um die zum Teil sehr umfangreichen Anträge zu stellen. Hinzu kommt, dass jene Fördermittel häufig nur für ein bzw. zwei Jahre gewährt werden und nicht für laufende Projekte verwendet werden dürfen, sondern als Anschubfinanzierung dienen sollen.
Aktuell gibt es keine bestehenden alternativen Finanzierungsmöglichkeiten für die
betreffenden Projekte im Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration. Teilweise melden die Träger allerdings zurück, weitere Finanzierungsoptionen prüfen zu können, wie beispielsweise eine Refinanzierung für spezifische Maßnahmen durch den Bezirksausschuss. Die Recherche und Beantragung von zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten kosten jedochZeit und erfordern personelle Ressourcen, die in Anbetracht der aktuellen Situation knapp sind.
Frage 8:
Welche finanziellen Bedarfe schätzt die Verwaltung für die Stadt München zusätzlich aus dem Anspruch aus dem Gewalthilfegesetz für die Träger?
Antwort:
Die finanziellen Bedarfe, die zusätzlich aus dem Anspruch aus dem Gewalthilfegesetz für die Träger entstehen könnten, werden von der Verwaltung für die Stadt München wie folgt eingeschätzt:
Dies kann seitens des Gesundheitsreferats nicht beziffert werden.
Hierzu können im Sozialreferat noch keine Einschätzungen getroffen werden, da noch keine Informationen seitens der Landesregierung bzgl. der Auswirkungen des Gewalthilfegesetzes in Bayern vorliegt.
Frage 9:
Gibt es aus Sicht der Verwaltung zusätzliche personelle Bedarfe für die Landeshauptstadt München, um das Gewalthilfegesetz umzusetzen?
Antwort:
Aus Sicht der Verwaltung werden mögliche zusätzliche personelle Bedarfe für die Landeshauptstadt München, um das Gewalthilfegesetz umzusetzen, wie folgt eingeschätzt:
Es sind laut Gesundheitsreferat keine zusätzlichen personellen Bedarfe im Gesundheitsbereich notwendig, um das Gewalthilfegesetz umzusetzen.
Das Sozialreferat verweist auf die Antwort zu Frage 8.
Frage 10:
Wie schätzt die Gleichstellungsstelle die Zukunft der Frauen*- und Mäd- chen*projekte unter den gegebenen Rahmenbedingungen im Haushalt ein?
Antwort:
Die Gleichstellungsstelle für Frauen unterstützt die dezidierten Fragen im Stadtratsantrag. Geschlechterspezifisch und gleichstellungsorientiert arbeitende mädchen*- und frauen*-fördernde Projekte sind für die soziale Gerechtigkeit und das wirtschaftliche Wachstum der LandeshauptstadtMünchen unverzichtbar. Sie tragen zentral dazu bei, die gesamtstädtischen Anstrengungen zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zu geschlechterbezogener Antidiskriminierung und Gleichstellung in der Stadtgesellschaft voranzubringen, zu verwirklichen und zu garantieren.
Nicht zuletzt zeigt der Anita Augspurg Preis jährlich auf, welch ausgesprochen hohe Relevanz die mädchen*- und frauen*bezogene Arbeit trotz ihrer bisher marginalen Ausstattung und ihrer im Vergleich ebenso marginalen Förderung hat.
Entsprechend hat die Landeshauptstadt München sich zusätzlich zu den verpflichtenden Gesetzgebungen auf allen Ebenen (s. auch Kinderjugendstärkungsgesetz, Sozialgesetzbuch 8, § 9, 3., Gleichberechtigung der Geschlechter) eine Gleichstellungssatzung gegeben, in deren Dienstanweisung festgeschrieben ist, dass jede einzelne in der Stadtverwaltung arbeitende Person die obengenannten Aufträge in ihrer jeweiligen Tätigkeit umzusetzen hat. Dies betrifft wesentlich auch die Verteilung und Steuerung des städtischen Haushalts. Nicht zuletzt möchte die Landeshauptstadt München gleichstellungsorientierte Haushaltssteuerung umsetzen und etabliert sie zunehmend.
Dies betrifft insbesondere in Zeiten von Haushaltseinsparungen eine sachbezogen genaue Zuordnung zur geschlechterbezogenen Relevanz und
stadtgesellschaftlichen Effektivität der geförderten Projekte und Einrichtungen.
Mit Blick auf die gesamtstädtische Förderung zeigt sich: München fördert bisher zu wenige dezidierte Mädchen*- und Frauen*projekte/ -einrichtungen. Diese haben zudem im Vergleich einen durchweg geringen Personalstand, gemessen am Bedarf an geschlechtsspezifischen Angeboten in München sowie im Vergleich zu den offenen Angeboten, die nicht geschlechtsspezifisch ausgerichtet sind. Daher sind nicht ausschließlich direkte Kürzungen relevant, sondern ebenso das Aussetzen von Budgetdynamisierungen, beispielweise bezüglich steigender Mieten. Dies bringt in aller Regel sofortige Existenznot mit sich.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.St adtrat
Impressum: agen liegt bei den zlei