Warum fahren in München Trambahnen im Bundeswehr-Look?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas
Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom
21.7.2025
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 18.7.2025 führten Sie als Begründung aus:
„Seit Frühjahr 2024 fahren in München Trambahnen im Bundeswehr-Look,
um für diese Werbung zu machen. Seit 31.1.25 weigern sich diverse Trambahnfahrer*
innen, diese Fahrzeuge zu lenken. Diese Werbung ist nicht
nur überdimensioniert, sie wird auch von vielen Menschen als aufdringlich
empfunden. Dieser Tarnfarben-Look erzeugt einen Gewöhnungseffekt
gegenüber Militärfahrzeugen in ziviler Umgebung und kann keinesfalls
als neutral angesehen werden. Dieses öffentliche Werben für den Dienst
an der Waffe reiht sich in die Debatten um unsere angebliche Kriegsuntüchtigkeit
ein, mit dem Ziel eine Erhöhung der Militärausgaben auf bis
zu 5% des BIP in den politischen Debatten zu normalisieren. Für diesen
Showeffekt werden von staatlicher Seite erhebliche Summen in die Hand
genommen, die an anderer Stelle (Bildung, Infrastruktur, Gesundheit) wesentlich
besser investiert wären. Arbeitnehmer*innen, wie besagte Trambahnfahrer*
innen, werden dadurch ungefragt in einen Gewissenskonflikt
gebracht.“
Da die Werbung auf Trambahnen im Zuständigkeitsbereich der MVG liegt,
haben wir diese um Stellungnahme gebeten, die im Folgenden dargestellt
ist:
„Vorausgeschickt sei, dass die Bundeswehr kein Rüstungsunternehmen
ist, sondern Teil der freiheitlich demokratischen Grundordnung wie Polizei,
Zoll und andere staatliche Organe. Sie wird als Kunde von DSM [Ergänzung:
Ströer Deutsche Städte Medien GmbH, kurz „DSM“] wie allen anderen
Werbekunden behandelt.
Frage 1:
Gibt es eine Liste der aktuellen Werbetreibenden? Welche Unternehmen
aus der Rüstungsindustrie nutzen aktuell die Werbeflächen auf Münchens
Trambahnen, Haltestellen, U-Bahnen und U-Bahnhöfen? Bitte getrennt auflisten
Antwort:
Aus Gründen der Vertraulichkeit und zur Wahrung seiner vertraglichen Verpflichtungen
kann DSM keine genaueren Angaben übermitteln. Es wird jedoch zugesichert, dass die Werbung auf Flächen der MVG den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen sowie Vorgaben (siehe unten) entspricht.
Frage 2:
Die Firma STRÖER, die die Werbeschaltungen für die MVG abwickelt, wirbt
in ihren Mediadaten damit, dass Anzeigenschaltungen auf Trambahnen explizit
ein sehr junges Publikum erreichen. Außerdem wirbt STRÖER damit,
ihre Werbung sei „nachhaltig“ und „grün“ (womit kaum der Tarnfarbanstrich
gemeint sein dürfte).
a. Gab es anlässlich der Werbeschaltung für die Bundeswehr dazu Gespräche
/ Abklärungen zwischen STRÖER und der MVG, z. B. ausgelöst durch
die öffentliche Kritik über die Präsenz der Bundeswehr an Schulen?
b. Wie wird entschieden, ob eine Werbung „nachhaltig“ ist?
Antwort zu 2a:
Das Motiv wurde der MVG zur Freigabe vorgelegt. Darüber hinaus gab es
einen Austausch zwischen DSM und MVG zu den kritischen Stimmen in
der öffentlichen Diskussion. Im Ergebnis ist die Fahrzeuggestaltung anhand
objektiver Kriterien nicht zu beanstanden. Es handelt um eine Adaption
der bundesweit in unterschiedlichsten Formaten ausgespielten Kampagnenmotive
der Bundeswehr.
Antwort zu 2b:
siehe https://www.stroeer.de/nachhaltigkeit/
Frage 3:
Laut Mediadaten von STRÖER, kostet eine Webeanzeige auf einer Tram
in „Ganzgestaltung“ zwischen 5.578 und 22.704 Euro pro Monat. Ist das
auch der Preis für die „Bundeswehr-Tram“ oder liegen die tatsächlichen
Kosten hier noch höher?
Antwort:
Zu vertraglichen Konditionen kann DSM aus Gründen der Vertraulichkeit
und zur Wahrung seiner vertraglichen Verpflichtungen keine genaueren Angaben
übermitteln.
Frage 4:
Welche Richtlinien gelten für die Werbung auf Münchens öffentlichen Verkehrsmitteln?
a. Gibt es spezielle Vorgaben, die eingehalten werden müssen?
b. Welche Konsequenzen drohen bei Ablehnung einer Werbung?
c. Wer entscheidet final, welche Werbung geschaltet werden darf?
d. Wie gewährleistet die Stadt die Einhaltung sämtlicher städtischer Vorgaben,
wenn ein Drittunternehmen offensichtlich die Auftragsabwicklung
komplett übernimmt?
Antwort zu 4a:
Allgemein geltende Richtlinien sind bspw. vom Deutschen Werberat vorgegeben,
zudem gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen. Im Vertragsverhältnis
zwischen SWM/MVG und DSM sind konkrete Ausschlusskriterien
benannt. Werbung darf zum Beispiel nicht diskriminieren, nicht sexistisch
sein oder gegen die guten Sitten verstoßen. Außerdem ist Werbung für
politische Parteien und religiöse Sekten untersagt. Umgekehrt darf der Vermarkter
keine Werbung ablehnen, die nicht gegen Gesetze, vertraglich ausgeschlossene
Werbung oder freiwillige Selbstbeschränkungen verstößt.
Antwort zu 4b:
Wird ein Motiv abgelehnt bzw. aufgrund der o.g. Kriterien nicht freigegeben,
wird es entweder überarbeitet (durch den Werbekunden) oder – sollte
das vom Werbekunden nicht gewünscht werden – nicht geschaltet. Die
entsprechenden Flächen werden dann entweder nicht belegt oder anderweitig
vermarktet.
Antwort zu 4c:
Die relevanten Kriterien und Prozesse sind unter 4a.-4b. dargestellt.
Antwort zu 4d:
Zu diesem Zweck bestehen vertragliche Regelungen zwischen DSM und
MVG. Bei Bedarf können diese angepasst werden. In jüngster Zeit wurde
etwa die sog. Sexismus-Klausel ergänzt.
Frage 5:
Wie lange wird diese Bundeswehrwerbung noch geschaltet und ist eine
Verlängerung des Vertrages geplant? Falls ja, für welchen Zeitraum?
Antwort:
Zu vertraglichen Vereinbarungen übermittelt DSM aus Gründen der Vertraulichkeit
und zur Wahrung seiner vertraglichen Verpflichtungen keine genaueren
Angaben.
Frage 6:
Gibt es Studien oder Analysen zur Wirksamkeit und zur öffentlichen Wahrnehmung
der Werbung auf Münchens öffentlichen Verkehrsmitteln?
Antwort:
Nein. Mehr Informationen zu Zielgruppen und Werbemöglichkeiten bietet
der „Media Guide München 2025“ von Ströer, der online abrufbar ist.
Frage 7:
Gibt es bestimmte regionale oder thematische Prioritäten, die bei der Auswahl
von Werbetreibenden und Schaltungen berücksichtigt werden? Werden
beispielsweise lokale Unternehmen bei der Vergabe von Werbeflächen
bevorzugt?
Antwort:
Zu vertraglichen Konditionen kann DSM aus Gründen der Vertraulichkeit
und zur Wahrung seiner vertraglichen Verpflichtungen keine genaueren Angaben
übermitteln.“
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten
konnte.