Wie können die von der KITA-Insolvenz betroffenen Familien in Lochhausen unterstützt werden?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Heike Kainz und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 6.6.2025
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 6.6.2025 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„In Lochhausen schließt in kurzer Zeit eine zweite Kinderbetreuungseinrichtung wegen Insolvenz des Trägers in der Marianne-Hoppe-Straße. Insgesamt 108 Kinder und deren Familien sind von der Schließung zum 30.06.2025 betroffen. Bisher ist unklar, ob alle Kinder in anderen Einrichtungen einen Betreuungsplatz bekommen und ob an gleicher Stelle wieder eine Betreuungseinrichtung entsteht.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich im Einzelnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie unterstützt die Landeshauptstadt München die betroffenen Familien, um ihren gesetzlichen Betreuungsauftrag zu erfüllen?
Antwort:
Das Haus für Kinder in der Marianne-Hoppe-Straße ist eine Betriebsträgereinrichtung im Eigentum der Landeshauptstadt München, die bis zum 30.6.2025 vom Träger Hilfe von Mensch zu Mensch e.V. betrieben wurde. Der Verein hat im Januar 2025 Insolvenz angemeldet; seither stand das Referat für Bildung und Sport im Austausch mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter.
Am 28.5.2025 hat der Insolvenzverwalter angekündigt, dass voraussichtlich ab 1.7.2025 die ihm zur Verfügung stehenden Gelder für den Betrieb der Einrichtung nicht mehr ausreichen und der Betrieb daher zum 30.6.2025 eingestellt werden wird. Die Eltern wurden am 4.6.2025 durch die Insolvenzverwaltung über die bevorstehende Schließung zum 30.6.2025 informiert.
Auf Basis der Ankündigung des Insolvenzverwalters hat der Geschäftsbereich KITA im Referat für Bildung und Sport deshalb bereits am 30.5.2025 vorsorglich ein beschleunigtes Interessensbekundungsverfahren zum übergangslosen Weiterbetrieb ab 1.7.2025 gestartet und am 6.6.2025 alle Beschäftigten des Hauses für Kinder in der Marianne-Hoppe-Straße 5 zum digitalen Austausch für den 12.6.2025 eingeladen. Für die Eltern und die Beschäftigten wurde ein Online-Informationsabend am 16.6.2025 durchgeführt.
Bei der Landeshauptstadt München sind mehrere Interessensbekundungen von Trägern eingegangen, die die Kindertageseinrichtung gerne übernehmen wollten. Den Zuschlag für die Überlassung der Kindertageseinrichtung zum übergangslosen Weiterbetrieb ab 1.7.2025 hat der Träger Isarkinder München e.V. erhalten.
Der Träger Isarkinder München e.V. hat nach dem erfolgreichen Auswahlverfahren umgehend mit der Einrichtungsleitung Kontakt aufgenommen und wurde sowohl am Austausch mit den Beschäftigten als auch am Informationsabend mit den Eltern als Nachfolgeträger vorgestellt.
Die von der Einrichtungsleitung und dem Elternbeirat im Vorfeld gesammelten Fragen wurden ausführlich und umfassend vom zukünftigen Träger beantwortet.
Die Einrichtungsleitung teilte am Elternabend mit, dass sich alle Beschäftigten dafür ausgesprochen hätten, das Beschäftigungsverhältnis beim neuen Träger fortzusetzen.
Die Übergabe der Einrichtung ist zum 30.6.2025 erfolgt, so dass der Betrieb der Kindertageseinrichtung seit 1.7.2025 übergangslos unter neuer Trägerschaft fortgeführt wird.
Selbstverständlich können sich Eltern, die nach dem Trägerwechsel nicht in der Einrichtung verbleiben wollen, an die KITA-Elternberatungsstelle wenden. Sie erhalten dort Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Betreuungsplatz.
Frage 2:
Gibt es im Umfeld genügend Betreuungsplätze, wo die Kinder kurzfristig betreut werden können?
Antwort:
Die Kinder werden übergangslos in der Marianne-Hoppe-Straße 5 durch den neuen Träger Isarkinder München e.V. betreut.
Frage 3:
Kann der Bedarf ggf. auch über eine Interimslösung gedeckt werden?
Antwort:
Eine Interimslösung ist wegen des übergangslosen Weiterbetriebs durch den neuen Träger nicht nötig.
Frage 4:
Konnte bereits ein neuer Träger für eine Betreuungseinrichtung gefunden werden?
Antwort:
Den Zuschlag für die Überlassung der Betriebsträgereinrichtung hat der Träger Isarkinder München e.V. erhalten.
Frage 5:
In welchem Zeitfenster ist mit einer Wiederinbetriebnahme einer Betreuungseinrichtung zu rechnen?
Antwort:
Der Betrieb wird überganglos ab 1.7.2025 weitergeführt.
Frage 6:
War der private Träger Zuschussnehmer der Münchner-KITA-Förderung?
Antwort:
Bei der Kindertageseinrichtung in der Marianne-Hoppe-Straße 5 handelt es sich um eine sogenannte Betriebsträgereinrichtung. Die städtische Immobilie wird dem Träger nach einem erfolgreichen Trägerauswahlverfahren mietfrei zum Betrieb überlassen. Im Überlassungsvertrag ist die Teilnahme an der Münchner Kitaförderung (MKf) verpflichtend geregelt. Sowohl der aktuelle Träger als auch der neue Träger nehmen an der MKf teil.
Frage 7:
Wenn ja, in welchem Zusammenhang steht die Insolvenz mit den veränderten Förderrichtlinien der Münchner-KITA-Förderung zumal die Stadt die Vermieterin der Einrichtung ist?
Antwort:
Aus Sicht des Referats für Bildung und Sport kann kein Zusammenhang der Insolvenz mit den veränderten Förderrichtlinien der MKf hergestellt werden. Das Modell der Betriebsträgerschaft ist für freie Träger attraktiv. Die Überlassung der Kindertageseinrichtung erfolgt ohne Ansatz einer Kaltmiete. Für die Beschaffung der Erstausstattung werden dem Träger von der Landeshauptstadt München finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.