Eltern räumen Lehrerparkplätze vom Schnee, damit der Unterricht stattfinden kann?
Anfrage Stadtras-Mitglieder Beatrix Burkhardt und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 6.12.2023
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 6.12.2023 nehme ich Bezug. Die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich zu entschuldigen.
Sie schrieben, dass sich laut Meldung des Münchner Merkurs vom 5.12.2023 Sonntagabend Eltern von Schülerinnen und Schülern der Grundschule an der Turnerstraße zusammengeschlossen und den Lehrerparkplatz geräumt haben. Es war damit zu rechnen, dass es durch die heftigen Schneefälle zu massiven Ausfällen und Störungen im ÖPNV kommt und somit der Unterricht seitens der Lehrerschaft nur dann in Präsenz abgedeckt werden konnte, wenn die Lehrer/innen anderweitig zu ihrer Schule kommen.
Zu den hierzu von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wer ist für die Schneeräumung der Parkplätze an den Schulen zuständig, wenn nicht die Stadt?
Antwort:
In erster Linie ist es die Aufgabe der Technischen Hausverwaltungen (THV), die winterdienstliche Sicherung der Schul- und Kitagelände herzustellen. Wenn ein Befreiungsgrund vorliegt oder bspw. kein geeignetes Gerät vor Ort zur Verkehrssicherung vorhanden ist, dann wird der Auftrag an die zuständige Rahmenvertragsfirma der Stadt München weitergegeben. Die Firmen bedienten das Gelände nach den Standards der Stadt München. Dazu gehört die Sicherung der Zuwegungen, der Flucht- und Rettungswege, der Anlieferungszone, der Feuerwehrzufahrt, der Dienstwohnungsbereiche und anteilig des Pausenhofes. Für die Lehrerparkplätze besteht laut der aktuellen Rechtsprechung für den Schulträger keine Räum- und Streupflicht. Im Falle der Grundschule an der Turnerstraße war eine Fremdvergabe notwendig und somit die Rahmenvertragsfirma für die Räumung zuständig, die aber das Gelände nach unseren oben genannten Vorgaben geräumt hat.
Frage 2:
Gibt es hier ggf. Dienstleistungsverträge mit Dritten, die diese Aufgabe übernehmen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Wie viele Lehrkräfte sind am Montag auf Grund des Schneechaos beim ÖPNV nicht zum Dienst erschienen?
Antwort:
Nachdem Lehrkräfte auch bei widrigen Witterungslagen zum Dienst zu erscheinen haben und die widrigen Umstände vorher bekannt waren, haben uns keine Nachrichten von Schulen erreicht, dass Lehrkräfte aufgrund der Witterungslage nicht zum Dienst erschienen sind. In der KMBek vom 9.11.2022 (s. Anhang) wird klargestellt, dass Lehrkräfte grundsätzlich Ihren Dienst auch bei widrigen Witterungsumständen zu leisten haben.
Frage 4:
An welchen Schulen in München ist der Unterricht daher komplett ausgefallen, teilweise ausgefallen bzw. musste online abgehalten werden?
Antwort:
Die Koordinierungsgruppe „Witterungsbedingter Unterrichtsausfall“ hat entschieden, dass der Unterricht an den besagten Tagen in Präsenz stattfindet. Es ist daher nicht zu Unterrichtsausfällen gekommen.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.