Anwohner bei Umwandlung von Parkplätzen in Zukunft vorab informieren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Fabian Ewald, Alexandra Gaßmann, Hans Hammer, Jens Luther, Hans-Peter Mehling und Veronika Mirlach (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 12.2.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie, dass das Mobilitätsreferat in Zukunft Anwohnenden im Umfeld von einzurichtenden Mobilitätspunkten, Carsharing-Flächen und „Geteilten Abstellflächen für Mikromobilität“ rechtzeitig vorab mithilfe von Flyern informiert.
Sie haben den Antrag damit begründet, dass im Rahmen der Umsetzung der „Teilstrategie Shared Mobility“ des Mobilitätsreferats aktuell zahlreiche „Mobilitätspunkte“, Carsharing-Flächen und „Geteilte Abstellflächen für Mikromobilität“ entstehen, die Anwohnenden aber offenbar vorab nicht über die anstehenden Änderungen informiert werden, was zu zahlreichen Nachfragen im Anschluss führt.
Nach § 60 Abs. 9 Geschäftsordnung (GeschO) dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Das Mobilitätsreferat legt Ihnen hiermit dar, wie bisher mit der Kommunikation rund um neue Mobilitätspunkte, Carsharing-Flächen und „Geteilten Abstellflächen für Mikromobilität“ verfahren wurde und welche Änderungen im Prozess wir bereits in die Wege geleitet haben. Darüber hinaus möchten wir Sie über weitere Maßnahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema informieren.
1.Bisherige Information der Anwohnenden
Bisher wurden Anwohnende in einem Umkreis von fünf Gehminuten rund um einen neu errichteten Mobilitätspunkt mit Flyern via Postwurfsendung über die Neuigkeit in ihrem Viertel informiert. Ziel war, erst dann auf das Angebot aufmerksam zu machen, wenn dieses vollständig errichtet ist und somit direkt erkannt und genutzt werden kann.Die Errichtung eines Mobilitätspunktes erfolgt jedoch in mehreren Schritten: Nach Abstimmung über den Standort, auch unter Einbeziehung der Bezirksausschüsse, beauftragt das Mobilitätsreferat das Baureferat mit der Einrichtung der Stellplätze. Zunächst werden die Flächen mit den jeweiligen offiziellen StVO-Beschilderungen der zulässigen Modi (z.B. Fahrräder, E-Tretroller, Carsharing) versehen. Im zweiten Schritt werden die Flächen markiert. Witterungsbedingt können insbesondere in den Wintermonaten die Zeitpunkte der Beschilderung und Markierungen voneinander abweichen. Auch bauliche Anforderungen können zu unvermeidlichen zeitlichen Versatzzeiten führen.
Dies hat in der Vergangenheit teilweise auch zu zeitlichen Verzögerungen in der Kommunikation mit den Anwohnenden geführt, weshalb das Mobilitätsreferat in den letzten Monaten daran gearbeitet hat, das Vorgehen umzustellen und zu optimieren.
2.Information der Anwohnenden ab Juni 2025
Das Mobilitätsreferat hat mittlerweile alle Voraussetzungen geschaffen, um seit Juni 2025 die Bürger*innen vorab über neue Shared-Mobility-Flächen in ihrem Viertel zu informieren. Das Mobilitätsreferat hat das Informationsmaterial erweitert und geht darin vertieft auf Beschilderungen, Markierungen und die Vorteile von Shared-Mobility-Flächen ein. Über einen QR-Code bzw. die Website muenchenunterwegs.de/mp können die Anwohnenden unmittelbar sehen, wo bereits vorhandene Flächen sind und wo neue entstehen.
Zudem beauftragt das Mobilitätsreferat ab sofort den Verteildienstleister bereits zum selben Zeitpunkt wie das Baureferat. Das bedeutet, die Anwohnenden werden in der Regel ca. zwei bis drei Wochen vor Errichtung der neuen Fläche informiert. Konkret richtet das Mobilitätsreferat sich dabei erneut an Anwohnende im Umkreis von 5 Gehminuten rund um
neue Mobilitätspunkte. Neu ist, dass Stadtbezirke und Stadtbezirksteile, in denen es bisher noch keine Mobilitätspunkte, Carsharing-Stellplätze und „Geteilte Abstellflächen“ gab, komplett mit Postwurfsendungen bedient werden. Damit wird eine frühzeitigere und inhaltlich erweiterte Information der Bürger*innen gewährleistet.
3.Weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Neben der Information via Postwurfsendung hat das Mobilitätsreferat die Öffentlichkeitsarbeit rund um Shared-Mobility-Flächen im Stadtgebiet weiter ausgebaut und wird dies – vor allem im Hinblick auf Carsharing-Stellplätze – auch weiter tun. Hier die wichtigsten Maßnahmen:-Aufklärungsspots zu Abstellflächen im Münchner Fenster, dem Fahrgast-TV der MVG mit Informationen
-Präsenz auf städtischen Veranstaltungen (z.B. Tag der offenen Tür im Rathaus, Da sein für München)
-Verteilung von Falschparker-Postkarten auf Carsharing-Stellplätzen -Shared-Mobility-Wanderausstellung in mehreren Stadtbezirken
-in Planung: Plakatierung von Litfaßsäulen zur Aufklärung über das Carsharing-Schild
-in Planung: temporäre Zusatzbeschilderung an neuen Flächen
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.