Sicherheit von Schüler*innen im Straßenverkehr verbessern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Gunda Krauss, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Florian Schönemann und Christian Smolka (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 3.4.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem im Betreff genannten Antrag fordern Sie, dass die Stadtverwaltung – ausgehend vom Ergebnis einer veröffentlichen Untersuchung zur Schulwegsicherheit – beauftragt wird, der Sicherheit von Schüler*innen bei der Umsetzung der Vision Zero besonderes Gewicht zu geben.
Nach dieser Untersuchung sei die Rudolf-Diesel-Realschule in Neuhausen im Jahr 2023 die Schule mit den bayernweit meisten Unfällen im Umkreis von 400 m.
Am Knoten Landshuter Allee/Nymphenburger Straße sei es in den letzten Jahren immer wieder zu Rechtsabbiegeunfällen gekommen, bei denen Radfahrende durch Kfz verletzt würden. Vor Ort in Neuhausen bestehe nach Ansicht der Antragsteller*innen dringender Handlungsbedarf, und diese Konfliktsituation solle so schnell wie möglich beseitigt werden, ganz im Sinne der Vision Zero – also dem Ziel, eine sogenannte „fehlerverzeihende Infrastruktur“ und keine Verkehrstoten und Schwerverletzen mehr im Münchner Straßenverkehr zu haben.
Nach § 60 Abs. 9 Geschäftsordnung (GeschO) dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch Maßnahmen zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie der „Vision Zero“ (Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Verkehrssicherheit und Unfallanalyse sowie Verkehrsanordnung und der Verkehrssteuerung) und damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 3.4.2025 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Schulen in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, wie hier dem Mittleren Ring, und auch nahe an hoch belasteten Knotenpunkten, wie hier die genannte Kreuzung, weisen je nach Untersuchungsmethodik leider oft auch viele nicht schulwegbedingte Unfälle auf. So können durch einen willkürlich festgesetzten Radius (400 m) um eine Schule, im konkreten Fall die Rudolf-Diesel-Realschule in Neuhausen, auch Unfälle hinzugezählt wordensein, bei denen kein Bezug zur Schule besteht. Da dem Mobilitätsreferat über Presseberichte und allgemein zugängliche Veröffentlichungen hinaus keine belastbaren Daten zu diesem Antrag vorliegen, kann dies im Detail abschließend nicht objektiv bewertet werden.
Unabhängig von solchen Untersuchungen misst die Stadtverwaltung, im Besonderen das Mobilitätsreferat – der Schulwegsicherheit im Rahmen ihrer Mobilitätsstrategie und des vom Stadtrat 2018 beschlossenen strategischen Ziels der „Vision Zero“: – keine Verkehrstoten und Schwerverletzten im Straßenverkehr – höchste Bedeutung bei. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde ein vielschichtiges System entwickelt. Neben den kommunalen Pflichtaufgaben, wie der Arbeit der Unfallkommission, die sich mit Unfallhäufungsstellen beschäftigt, werden auch potenzielle Gefahrenstellen frühzeitig identifiziert, um bereits bei ersten Anzeichen gezielt gegensteuern zu können. Ein zentrales Handlungsfeld ist dabei die Schulwegsicherheit, denn Kinder und Jugendliche gehören zu den besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmer*innen.
Hierfür wurde bereits 2018 nach Beschluss der Vision Zero ein eigener Bereich „Schulwegsicherheit und Unfallkommission“ geschaffen. Dem Bereich Schulwegsicherheit des Mobilitätsreferates ist es ein großes Anliegen, durch die tägliche Arbeit für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen, insbesondere für die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen, also für die zu Fuß gehenden Grundschüler*innen, die sich auf dem Weg zur Schule und von der Schule nach Hause oftmals erstmalig regelmäßig und eigenständig im öffentlichen Straßenraum bewegen. Darüber hinaus werden aber auch zurückgelegte Schulwege zu Fuß und mit dem Fahrrad der Schüler*innen von weiterführenden Schulen auf ihre Sicherheit hin präventiv von der Schulwegsicherheit überprüft und betrachtet.
Zur Verbesserung der Schulwegsicherheit kommen eine Vielzahl an Maßnahmen in Betracht: zum Beispiel die Ausweisung von Geschwindig-
keitsreduzierungen, Errichtung von Sichthaltverboten und Gefahrenhinweisbeschilderungen, Aufbringung von Piktogrammen auf der Fahrbahn, Errichtung von Querungshilfen zum Beispiel in Form von Fußgängerüberwegen, Lichtsignalanlagen, Verkehrshelferübergängen, Errichtung von baulichen Mittelinseln und Gehbahnaufweitungen, Ausweisung von Hol- und Bringzonen sowie der Einsatz von Schulweghelfer*innen. Durch die Mitarbeiter*innen der Schulwegsicherheit werden darüber hinaus auch regelmäßig während der schulrelevanten Zeiten Verkehrsbeobachtungen im Umfeld von Schulen durchgeführt.Die Schulwegsicherheit ist damit ein integraler Bestandteil einer ganzheitlichen, präventiven und kooperativen Verkehrssicherheitsarbeit in München. Durch das Zusammenspiel von baulichen, rechtlichen, pädagogischen und gesellschaftlichen Maßnahmen – ergänzt durch das Engagement der Bürger*innen – leistet die Landeshauptstadt München einen aktiven Beitrag zur Sicherheit der jüngsten Verkehrsteilnehmenden.
Zum antragsgegenständlichen Beispiel der Kreuzung Nymphenburger Straße/Landshuter Allee möchte ich anmerken, dass sowohl die Landshuter Alle als auch die Nymphenburger Straße Sprengelgrenzen für die Grundschulen darstellen. Das bedeutet, dass zumindest die besonders schutzwürdige Personengruppe der Grundschüler*innen auf dem Weg zur Schule oder von der Schule nach Hause weder die Nymphenburger Straße noch die Landshuter Allee queren müssen. Unabhängig davon wurden mit Stand Juni 2025 an dieser Kreuzung bislang folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ergriffen:
- Montage von Trixi-Spiegeln (Trixi-Spiegel sind eine spezielle Form von Verkehrsspiegeln. Die kleinen Konvexspiegel werden direkt am Ampelmast angebracht und erfassen durch ihre Wölbung einen vergrößerten Blickwinkel für abbiegender Lkw. Dadurch wird die Gefahr von „Toter Winkel“-Unfällen reduziert.)
- Roteinfärbung der Radfurten zur Aufmerksamkeitssteigerung im Konfliktbereich
- Baulich abgetrennte, gegenläufige Radwegführung an der Ostseite der Parallelfahrbahn zur Landshuter Allee zwischen Nymphenburger-Straße und Blutenburgstraße zur legalen Erreichung der Fahrradstraße Blutenburgstraße aufgrund einer fehlenden Querung an der Oberfläche des Landshuter-Allee-Tunnels (Vermeidung des früheren „Geisterradelns) -Anhebung von Zwischenzeiten der Lichtsignalanlage zu Gunsten einzelner Fußgängerbeziehungen
- Verlängerung der Mindestfreigabezeit der Lichtsignalanlage für Fußgänger*innen bei Querung der westl. Nymphenburger Straße
- Anpassung einzelner Schaltzeiten der Lichtsignalanlage zum verbesserten Schutz bestimmter Fußgängerbeziehungen ggü. die Kreuzung verzögert räumenden Fahrzeugen
- Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 auf den Nebenfahrbahnen der Landshuter Allee.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.