Clubkultur schützen (3) – Infrastruktur der Clubs verbessern Clubkultur schützen (4) – Städtische Werbeflächen auch für Clubkultur und Nachtkultur nutzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion)
Antwort Kulturreferent Marek Wiechers:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen
-„Die Senkung und Stabilisierung der Gewerbemieten; sowie eine Prüfung von Gewerbeeinheiten bei der Landeshauptstadt München und den städtischen Gesellschaften, die für Club- und Livemusikkultur genutzt werden können
-Entwicklung einer städtischen Strategie oder Anpassungen bestehen- der Strategien bezüglich der Flächensicherung für Clubs, auch durch städtische Gesellschaften
-Flächen prüfen, die im Sinne einer Doppelnutzung geeignet sind (nur tagsüber genutzt oder nicht durchgehend genutzt) für die Nutzung Club- kultur oder Live-Musikstätte
-„Nutzung vorhandener städtischer Werbeflächen für Veranstaltungen, Festivals und Initiativen der Nachtkultur
-Entwicklung von Kampagnen zur Sichtbarmachung der Bedeutung von Clubkultur für die Stadtgesellschaft
-Gleichstellung der Nachtkultur mit anderen Kultursparten in der städti- schen Außenkommunikation“
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihren beiden Anträgen Clubkultur schützen (3) und (4) vom 16. Juli 2025 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Das Kulturreferat ist sich der Bedeutung der Clubs als Livemusikspielstätten für das Kulturleben unserer Stadt bewusst. Gleichzeitig sind eben diese Clubs Wirtschaftsbetriebe, so dass eine klassische Kulturförderung dieser Betriebe aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich ist.Aus diesem Grund wurde vor einigen Jahren das Popfördermodell mit der Pop-Programmförderung und den Pop-Veranstaltungszuschüssen eingeführt, so dass die Clubs mit Programmen, die den Kriterien der Kulturförderung entsprechen, sich beim Kulturreferat um projektbezogene Zuschüsse für ihre entsprechenden Vorhaben bewerben können.
Sowohl die für Popmusik zuständige Stelle im Kulturreferat, die anderen Abteilungen und Einrichtungen des Kulturreferates als auch Kreativ München (vormals das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft), die gemeinsam die Musikspielstättenstudie in Auftrag gegeben haben, nehmen die in der Musikspielstättenstudie entwickelten Handlungsempfehlungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zuständigkeiten als Grundlage für ihre Arbeit wahr. Darüber hinaus nehmen sie am Runden Tisch Nachtleben von MoNa (Moderation der Nacht) teil und stehen im regelmäßigen Austausch mit dem VDMK (Verband der Münchner Kulturveranstalter e.V.), um sich über die entsprechenden Themen zu informieren und auszutauschen.
Das Kulturreferat hat ein Plakatierungskontingent bei Ströer für Veranstaltungen, Festivals und Initiativen, das nach bestimmten Kriterien Zuwendungsnehmer*innen des Kulturreferates zur Verfügung gestellt werden kann. Dies kann auch Clubs zur Verfügung gestellt werden, wenn sie dies für Projekte beantragen, die zum einen den Kulturförderkriterien und zum anderen den Kriterien für die Vergabe der Kontingente entsprechen. Clubs sind in diesem Aspekt also allen anderen Kultureinrichtungen gleichgestellt. Das Ziel, die Bedeutung der Münchner Clubkultur für die Stadtgesellschaft sichtbar zu machen, verfolgt das Kulturreferat darüber hinaus schon seit mehreren Jahren. Allein die Ausstellung des Münchner Stadtmuseums „Nachts. Clubkultur in München“ mit dazugehörigem höchst informativ und optisch spannend gestaltetem Katalog hat weit über München hinaus auch international große Aufmerksamkeit bekommen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.