Gibt es in Münchner Schulen dort WLAN, wo Unterricht stattfindet?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 25.7.2025
Antwort IT-Referentin Dr. Laura Dornheim:
In ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Laut Informationen eines Schülersprechers und Regionalsprechers für Gymnasien im Münchner Süden und Westen gibt es große Mängel bei der WLAN-Ausstattung an Münchner Schulen. Demnach existieren insbeson- dere in Übergangsräumen, Verwaltungsräumen sowie in nicht-klassischen Unterrichtsräumen (z.B. Mensa, Gruppenräume, Fachschaftsräume) zum Teil keine WLAN-Versorgung, obwohl dort Unterricht stattfindet, da es nicht genügend reguläre Klassenzimmer gibt.
Am Klenze-Gymnasium wurden alle 10. Klassen mit Geräten aus dem Förderprogramm ,Digitale Schule der Zukunft (DSdZ)‘ ausgestattet. Jetzt werden sie aber in Teilen des Schulgebäudes unterrichtet, in denen kein Zugang zum WLAN besteht. Mobile Router-Lösungen seien 2024 aus haushalterischen Gründen gestrichen worden.
Die Landeshauptstadt München ist Sachaufwandsträgerin der städtischen Schulen und trägt Verantwortung für die Infrastruktur, auch im Bereich digi- taler Unterrichtsmittel. Zwar werden eine übermäßige Digitalisierung und eine flächendeckende WLAN-Versorgung in allen Bereichen der Schulen kritisch gesehen. Offensichtlich ist jedoch, dass die Netzversorgung gerade in den Bereichen der Schule funktionieren muss, wo mit dem Internet auch gearbeitet werden soll.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der WLAN-Versorgung an städtischen Schulen außerhalb der klassischen Unterrichtsräume, in denen Unterricht stattfin- den muss (z.B. Mensaräume, Verwaltungsräume, Fachschaftsräume, Grup- penräume)?
Antwort:
Im Rahmen des WLAN-Ausbau-Projektes SeVerIn4education wurden bis August 2024 in Bestandsgebäuden insgesamt 389 Schulen mit WLAN ausgestattet. In der Linie wurden und werden Schulneubauten und Ge-bäudeerweiterungen mit WLAN versorgt. Für die Planung und Ausstattung mit WLAN in Schulgebäuden war allein die pädagogische Nutzung in für den Unterricht zulässigen Flächen (Raumprogramm) relevant. Diese Einordnung beruhte in erster Linie auf der Einschätzung der Bildungseinrichtungen im Rahmen von Vor-Ort Begehungen mit den jeweiligen Ansprechpersonen der Schulen. Lehrer*innenzimmer, Teamräume und auch Verwaltungsbereiche etc. wurden auf Wunsch der Bildungseinrichtungen in aller Regel ausgestattet. Auch Flurbereiche, die Unterrichtszwecken dienen (sog. Lernhäuser), wurden ausgerüstet.
Turnhallen, Mensen etc. wurden nicht flächendeckend ausgestattet, da die Voraussetzungen für Montagen (Deckenhöhe, Deckendosen, Ballschutz etc.) nicht im Rahmen des Projektscope von SeVerIn4education lagen. In Tribünenbereichen werden einzelne WLAN-Access Points (AP‘s) verbaut. In den einzelnen Hallenfeldern in Sporthallen wird derzeit kein WLAN eingebaut.
Frage 2:
Wie wird sichergestellt, dass in Räumen, in denen faktisch Unterricht statt- findet oder Geräte der Schüler:innen verwendet werden, auch ein stabiles WLAN verfügbar ist?
Antwort:
Die von it@M bereitgestellte WLAN-Infrastruktur entspricht dem aktuellen Stand der Technik und baut auf einer modernen Enterprise-Technologie auf. Die Stabilität ist jederzeit gegeben und wird durch it@M auch kontinuierlich überwacht. Vielfach werden an den Bildungseinrichtungen eine schlechte Netzperformance und Verbindungsabbrüche beim Internetzugriff beobachtet. Dies ist auf eine voll ausgelastete Internetanbindung der Bildungsnetze (betroffen sind dadurch auch die WLAN-Netze) zurückzuführen.
Frage 3:
Welche Prioritäten setzt die Stadt bei der Ausstattung mit WLAN im Ver- hältnis zur Ausstattung mit gesundheitsfreundlicher Infrastruktur (z.B. kabelgebundene Netzwerke)?
Antwort:
In den Bildungseinrichtungen sind sowohl kabelgebundene Anschlüsse (i.d.R. für Schulgeräte, wie z.B. PC‘s) als auch WLAN-Netze vorhanden. Das Förderprogramm „Digitale Schule der Zukunft“ (DSdZ) des Freistaates Bayern setzt flächendeckendes WLAN für diejenigen Schüler*innengeräte voraus, die aufgrund ihrer Bauart (Tablet, Smartphone) keine physikalischen kabelgebundenen, sog. LAN-Anschlüsse, haben.Die technische Entwicklung und die Rahmenbedingungen (z.B. DSdZ) erfordern eine hohe Abdeckung mit Funknetzen. Zudem wird von den Lehrkräften bevorzugt WLAN genutzt, da mobile Lehrkräftedienstgeräte anstelle der fest installierten Rechner in den Klassenzimmern priorisiert wurden.
Zur Frage des Gesundheitsschutzes sei auf die Stellungnahme des Digitalrates im Zusammenhang mit LiFi verwiesen.1
Auszug: Zur Gesundheitsvorsorge: Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz für die Existenz nicht-thermischer biologischer Wirkungen unterhalb der Grenzwerte. Etwa ein Prozent der Bevölkerung bezeichnen sich selbst als elektrosensibel. Die von den Betroffenen vermuteten Zusammenhänge konnten jedoch nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden. Internationale Studien zeigen einheitlich, dass elektromagnetische Felder von Personen, die sich als elektrosensibel bezeichnen, nicht wahrgenommen werden können und auch nicht ursächlich mit den vorhandenen gesundheitlichen Beschwerden zusammenhängen.
Durch eine Abschaltung von WiFi-Netzwerken kann also keine Verbesserung der Gesundheitsvorsorge jenseits des Nocebo-Effekts erwartet werden. Es gibt keinerlei Evidenz für einen objektivierbaren Vorteil bei einem Wechsel von WiFi zu Li-Fi aus Sicht der Gesundheitsvorsorge.
Frage 4:
Gibt es eine Evaluierung oder Rückmeldung von Schulen zu den Auswir- kungen unzureichender WLAN-Infrastruktur auf den Unterrichtsalltag?
Antwort:
Schulen geben der LHM Services GmbH (LHM-S) als IT-Servicedienstleister per Ticket im IT-Ticketsystem oder über das Account Management, sowie die Field Service Techniker*innen Rückmeldungen zu Problemen mit der WLAN-Ausleuchtung. Gemeinsam mit der zuständigen Ansprechperson im jeweiligen Account Management Bereich und unter Berücksichtigung der Raumdatenblätter der jeweiligen Einrichtung wird der zusätzliche Bedarf an WLAN-Ausleuchtungsbereichen und daraus resultierend Nachrüstungen von AP‘s erfasst und an RIT-II übermittelt. In engem Zusammenschluss von RIT-II, it@M und LHM-S wird die gemeldete, unzureichende WLAN-Ausleuchtung analysiert und in pädagogisch genutzten Räumen, z.B. durch das Versetzen von AP’s, optimiert.
Frage 5:
Welche Investitionen wären nötig, um eine bedarfsorientierte Versorgung sicherzustellen – insbesondere an Schulen mit starkem Digitalgeräte-Einsatz durch Förderprogramme?
Antwort:
Die LHM-S prüft das WLAN an denjenigen Bildungseinrichtungen, die sich für einen intensiven Einsatz digitaler Geräte, bspw. im Rahmen von DSdZ, gemeldet haben. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden gemeinsam mit it@M und RIT-II analysiert. Falls erforderlich, werden Maßnahmen festgelegt, wie bspw. das Versetzen von AP‘s.
Zudem werden von der LHM-S zusätzliche Bedarfe für WLAN-Ausleuchtungsbereiche erfasst und an RIT-II übermittelt. Derzeit entsprechen die zusätzlich gemeldeten WLAN-Ausleuchtungsbereiche in den Schulen in etwa 200 zusätzliche AP‘s, davon rund 40 AP’s in Räumen, die gemäß Raumdatenblättern nicht vorgesehen sind. Auch hier gilt, dass bei entsprechender Finanzierung der investiven und laufenden Betriebskosten und Beauftragung durch den Stadtrat Nachrüstungen in Bestandsgebäuden und weitere WLAN-Ausbauten in noch zu definierenden Flächen geplant und ausgeführt werden können.
Das Referat für Bildung und Sport hat das Antwortschreiben mitgezeichnet.
1 Bundesamt für Strahlenschutz, https://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/wirkung/hff-diskutiert/hff-dis-kutiert_node.html (abgerufen am 13.11.2024)