Wie viel Geld fehlt dem Münchner Breitensport durch Konsolidierung im Gesamthaushalt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 24.2.2025
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Auf Ihre Anfrage vom 24.2.2025 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Die Stadt hat auch dieses Jahr bereits wieder kräftige Investitionen in Sportgroßveranstaltungen beschlossen. Allein über 6 Millionen im Jahr 2025 für das UEFA-Champions League Finale der Herren und insgesamt 20 Millionen für die UEFA Women’s EURO 2029. Im Sportbeirat wurden abermals fehlende Gelder für den Münchner Breitensport moniert. Vor allem die schlechte Situation im Schwimmsport ist ein Dauerthema. Da die Förderung des Breitensports im Sinne der Gesundheit der Münch- ner*innen die Hauptaufgabe der sportpolitischen Bemühungen sein sollte, beobachten wir mit Unbehagen, dass sich die Konsolidierung im Sportbe- reich überwiegend im Breitensport abspielen soll. Während gleichzeitig bei kommerziellen Großveranstaltungen von Dritten (UEFA, NFL, IOC) keinerlei Einschränkungen in den Budgets erkenntlich sind.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Wie hoch ist die Gesamtsumme der Konsolidierung im Breitensport?
Antwort:
Der ermittelte Konsolidierungsbeitrag des Geschäftsbereichs Sport liegt im Jahr 2025 bei rd. zwei Mio. Euro und soll so erbracht werden, dass die Auswirkungen für den Sportbetrieb und die Vereine möglichst geringgehalten werden. Daher wird die Einsparung im Wesentlichen aus der belegungsschwachen Sommerschließung der Eis- und Funsportzentren Ost und West sowie durch Aufwandsreduzierungen der Zuwendungen an verbundene Unternehmen (Stadtwerke München, Olympiapark München GmbH) erbracht.
Frage 2:
Welche Sport- und Gesundheitsangebote werden derzeit über das RBS finanziert?
Antwort:
Hierzu muss zwischen der Finanzierung eigener Sportangebote und der Förderung der Angebote Dritter unterschieden werden. Eigene Angebote reichen von den Angeboten des städtischen Freizeitsportprogramms (Hallensportkurse, Fit im Park, Spielaktionen, Feriensportprogramm) über größere breitensportliche Veranstaltungen (Festivals) bis hin zu Kursen des stadtweiten Betriebssports. Die Finanzierung der Angebote Dritter wird fast komplett erfasst durch alle Bausteine der Sportförderrichtlinien. Dazu gehört einerseits die klassische Vereinsförderung (Sportbetriebspauschale, Betriebskostenzuschüsse für vereinseigene Anlagen, Investitionszuschüsse, Anmietung bei Dritten), andererseits der für alle Antragsteller*innen offene Bereich der Projektförderung (Veranstaltungen, sportsoziale Projekte, Actionsport).
Frage 3:
Welche Auswirkungen hat die Konsolidierung auf diese Sportangebote des RBS (MUCkis, Fit im Park etc.)?
Antwort:
Auf die in der Antwort zu Frage 2 beschriebenen Angebote hat die Konsolidierung keine Auswirkungen.
Frage 4:
Wie hoch ist die Konsolidierung im Haushalt für die Münchner Sportvereine im investiven Bereich?
Antwort:
Transferleistungen an Sportvereine im investiven Bereich werden nicht gekürzt.
Frage 5:
Wie hoch ist die Konsolidierung im Haushalt für die Münchner Sportvereine im konsumtiven Bereich?
Antwort:
Transferleistungen an Sportvereine im konsumtiven Bereich werden nicht gekürzt.
Frage 6:
Ist die Nutzung der Schwimmbäder für den Breitensport, vor allem für Schwimmkurse, durch die Konsolidierung im Sporthaushalt eingeschränkt?
Antwort:
Nein.
Frage 7:
Aus welchen Bereichen der Sportförderung werden die Gelder bei der Konsolidierung abgezogen?
Antwort:
Vgl. Antworten zu den Fragen 4 bis 6.