Ausschreibung der Hauptabteilungsleitung der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (vormals Ausländerbehörde)?
Anfrage Stadträtin Dr. Evelyne Menges (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 8.7.2025
Antwort Personal- und Organisationsreferent Andreas Mickisch:
auf Ihre Anfrage vom 08.7.2025 nehme ich Bezug. Sie haben folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
Im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens der Hauptabteilungsleitung der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (SZE) bitten Sie um Beantwortung der sich Ihnen stellenden Fragen zur Ausschreibung der Stelle. Sie merken an, dass das Anforderungsprofil im Verhältnis zur Bedeutung der Tätigkeit eines Hauptabteilungsleiters auf der einen Seite nicht sonderlich hoch sei, sich somit jeder Berufsanfänger bewerben könne und zudem auf eine interne Ausschreibung verzichtet worden sei.
Zu Ihren Fragen teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Wann erfolgte die Umstrukturierung im Kreisverwaltungsreferat, mit der Folge, dass die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung jetzt eine eigene Hauptabteilung wurde? Wurde der Stadtrat hierüber informiert?
Antwort:
Die Gründung der Hauptabteilung V und die damit verbundene Ausgründung der SZE erfolgte mit Wirkung zum 1.8.2025. Die Ausgründung der SZE ist ein Ergebnis des Projekts „Zukunft Ausländerbehörde gestalten (ZAG)“. Eine Stadtratspflichtigkeit für diese Entscheidung besteht nicht.
Frage 2:
Wie verhält sich diese externe Ausschreibung mit dem aufgrund der Haushaltslage der Stadt München verhängten Stellenbesetzungsstopp?
Antwort:
Bei der Funktion der Hauptabteilungsleitung der SZE (eine der größten Ausländerbehörden Deutschlands) handelt es sich um eine besonders bedeutsame Stelle des Kreisverwaltungsreferats mit großer Außenwirkung. Wir halten daher eine bundesweite Ausschreibung für erforderlich, um einen möglichst großen Bewerberkreis im Sinne der Bestenauslese anzusprechen. Die Ausweitung des Bewerberkreises auch auf externe Kandidat*innen ist in diesem speziellen Fall nicht nur sinnvoll, sondern geboten.
Frage 3:
Warum wurde nicht innerhalb der städtischen Verwaltung ausgeschrieben?
Antwort:
Die Ausschreibung der Stelle der Hauptabteilungsleitung erfolgte sowohl intern als auch extern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Frage 4:
Warum ist das Anforderungsprofil so niedrig? Die verlangten Kriterien nicht konkreter?
Antwort:
Die Anforderungen wurden bewusst so formuliert, dass sie die für eine Hauptabteilungsleitung zentralen Kompetenzen betonen, insbesondere Führungsstärke, Verantwortungsbereitschaft und Veränderungsfähigkeit. Auf eine zu detaillierte Aufzählung fachlicher Einzelkenntnisse wurde verzichtet, um auch Bewerbungen mit vielseitigem Verwaltungshintergrund und nachgewiesener Führungserfahrung nicht auszuschließen. Es hat sich gezeigt, dass ein zu enger Fokus auf fachliche Anforderungen die Bestenauslese auf hochrangige Managementpositionen zu sehr und unnötig einengt.
Frage 5:
Warum werden nicht sehr gute Kenntnisse in den Rechtsgebieten des Aufenthaltsrechts einschließlich des Einbürgerungsrechts und des Verwaltungsrechts, die mit praktischer Berufserfahrung belegt werden können, verlangt (vgl. Stellenausschreibung der Stadt-Krefeld für einen Abteilungsleiter der Ausländerbehörde = https://de.indeed.com/qausl%C3%A4nderbeh%
C3%B6rde-leiter-jobs.html?vjk=b5c6e04ed7e1c0ab)?
Antwort:
Die Ausschreibung nennt Kenntnisse in der Anwendung des Ausländer-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrechts ausdrücklich als „von Vorteil“. Das entspricht auch der Herangehensweise in Krefeld, wo diese Kenntnisse ebenfalls nicht zwingend, sondern als „wünschenswert“ beschrieben sind. Bei einer Führungsfunktion dieser Ebene stehen Managementkompetenz und strategisches Denken im Vordergrund. Wenn Kandidat*innen bereitsüber einschlägige Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen, wird das im Auswahlprozess selbstverständlich zu deren Gunsten berücksichtigt.
Frage 6:
Warum kann bereits eine nur 3-jährige, nicht beruflich einschlägige Tätigkeit ausreichend sein?
Antwort:
In der Ausschreibung ist konkret eine langjährige, d.h. mindestens dreijährige Führungserfahrung im öffentlichen Dienst, vorzugsweise in der Leitung großer Organisationseinheiten, zwingend vorausgesetzt. Es handelt sich um eine Mindestvoraussetzung. Noch längere, einschlägige Führungs- und Berufserfahrungen, werden nach ständiger Praxis im Recruitingprozess als Vorteil bewertet. Im Übrigen verweisen wir auf unsere vorherigen Ausführungen. Bewerber*innen ohne einschlägige und fundierte Führungserfahrung im öffentlichen Dienst werden dem Anforderungsprofil nicht gerecht und kommen im Auswahlprozess daher nicht in Betracht.
Frage 7:
Wurde der Personalrat bei der Stellenausschreibung miteinbezogen?
Antwort:
Die Beteiligung der Personalvertretung ist bei der Ausschreibung einer Stelle in BesGr. A16 und höher nicht vorgesehen. Der Gesamtpersonalrat wird jedoch wie üblich bei solchen Positionen nach Abschluss des Auswahlverfahrens über das Ergebnis informiert.
Frage 8:
Gibt es bereits Bewerber?
Antwort:
Der Ältestenrat wird, wie bei solchen Positionen vorgesehen, nach Ablauf der Bewerbungsfrist über die eingegangenen Bewerbungen und die Vorauswahl informiert sowie in das weitere Verfahren eingebunden.