„Muss der Oberbürgermeister jetzt böse werden?“
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Hans Hammer,Hans-Peter Mehling, Veronika Mirlach, Manuel Pretzl und Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 9.4.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Wir bitten zunächst, die späte Beantwortung zu entschuldigen. Die Geschäftsordnungsfrist konnte aufgrund ausstehender Rückmeldungen wesentlicher zu beteiligender Maßnahmenträger nicht eingehalten werden. Wir bedanken uns für die gewährte Fristverlängerung.
In Ihrer Anfrage vom 9.4.2025 legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde:
Am 28.3.2025 hat Oberbürgermeister Dieter Reiter gemeinsam mit den Spitzen von Mobilitätsreferat, Kreisverwaltungsreferat, Baureferat, SWM und MVG ein Maßnahmenbündel zur Beschleunigung von Baustellen vorgestellt. In Ihrem Antrag führen Sie aus, dass es im Stadtgebiet neben langwierigen Dauerbaustellen auch vereinzelt Baustellen gäbe, die in den Winterschlaf gehen würden und nennen als Beispiel die Kesselbergstraße. Hierzu fragen Sie:
1. „Ist die Baustelle in der Kesselbergstraße dem Oberbürgermeister bekannt?
2. Gibt es weitere öffentliche Baustellen, deren Baustelleneinrichtungsflächen trotz monatelangem Baustopp nicht rückgebaut wurden?
3. Wie viele Gespräche hat der ,böse Oberbürgermeister‘ wegen überlanger Baustellen bereits mit SWM, MVG, Münchner Wohnen und den Referaten geführt?
4. Haben die Gespräche zu einer Verbesserung der Situation geführt?“
Oberbürgermeister Dieter Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Im Jahr 2024 hat Oberbürgermeister Dieter Reiter das Mobilitätsreferat beauftragt, Maßnahmen zu entwickeln, um die Baustellen im Stadtgebiet zu beschleunigen und insbesondere dem Stillstand auf Baustellen entgegenzuwirken. Die Verbesserung der Baustellensituation im Stadtgebiet ist ein gesamtstädtisches Anliegen, bei dem das Mobilitätsreferat, das Kreisverwaltungsreferat, das Baureferat, die Münchner Stadtentwässerung sowie die Stadtwerke München (SWM) mit ihren Ressorts Mobilität (MünchnerVerkehrsgesellschaft - MVG) und Regionale Energiewende (SWM Versorgungs GmbH) eng zusammenarbeiten.
Eine der Maßnahmen des Maßnahmenpakets „Baustellen bewegen!“ sieht vor, für private und öffentliche Bauherr*innen bzw. Maßnahmenträger Auflagen gegen Baustellenstillstand und für mehr Transparenz zu formulieren. Einleitend zur Beantwortung Ihrer Fragen stelle ich Ihnen diese Auflagen gerne vor.
Wird die genehmigte Fläche für die Dauer von mindestens 20 aufeinanderfolgenden Werktagen (MO-FR, ohne SA) nicht für den Betrieb der Baustelle genutzt, sind leicht verrückbare Baustelleneinrichtungen (darunter fallen zum Beispiel Absperrmaterialien, Bauzäune, Schuttcontainer, Material-/ Aushub-Lagerungen, Silos) am 21. Werktag zu entfernen. Gleiches gilt auch, wenn abgrenzbare Teile der genehmigten Fläche für die Dauer von mindestens 20 aufeinanderfolgenden Werktagen (MO-FR, ohne SA) nicht für den Betrieb der Baustelle genutzt werden. In diesem Fall sind diese Teilflächen am 21. Werktag zu räumen. (Anwendung seit 1.6.2025)
Wird bei einer Arbeitsstelle nach 10 Werktagen (MO-FR, ohne SA) nach Einrichtung der Verkehrsabsicherung die genehmigte und eingerichtete Fläche noch nicht für den Betrieb der Baustelle genutzt, muss die Verkehrsabsicherung (zum Beispiel Absperrmaterial, Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung) spätestens am 11. Werktag abgeräumt werden. (Anwendung seit 1.6.2025)
An temporären Haltverboten (Zeichen 283 oder 286) (auch bei fester Verbauung im Erdreich), die länger als 10 Werktage (MO-FR) genehmigt sind, ist eine Information anzubringen. Die Information ist an der Rückseite anzubringen und wetterfest auszuführen. Die Schrift muss für Zufußgehende lesbar sein. Der Hinweis muss folgende Angaben enthalten: Zweck der Maßnahmen (z.B. Umzug, Sanierung usw.) Länge des Haltverbots in Metern und Ende der Maßnahme (Datum). An Haltverboten, die eine Länge von mehr als 30 m einnehmen, ist die Tafel alle 30 m zu wiederholen. (Anwendung ab 1.10.2025)
Der neu eingeführte Baustellenkontrolldienst des Kreisverwaltungsreferats kontrolliert die Einhaltung der Auflagen und sanktioniert Verstöße, auch bei öffentlichen Baustellen.
Darüber hinaus wird zukünftig eine Auflage zur Weihnachtspause in alle neuen Bescheide aufgenommen. Wenn über die Weihnachtsfeiertageund den Jahreswechsel länger als an 20 aufeinanderfolgenden Werktagen (MO-FR, ohne SA) kein Betrieb auf der Baustelle stattfindet oder die beantragte Baustelleneinrichtung während dieser Zeit nicht im vollen Umfang notwendig ist, ist ein Plan für die Weihnachts-/Winterphase dem MOR vorzulegen und ein Hinweis beizufügen, in welchem Umfang die Baustelle zurückgebaut und gesichert wird. Auch diese Auflage wird für alle Baustellen in München gelten.
In Ergänzung zu diesen neuen Regelungen hat sich der Stadtkonzern gegenüber Herrn Oberbürgermeister darüber hinaus verpflichtet, früher, besser, schneller und digitaler an und über Baustellen zu informieren.
Die in Ihrer Anfrage aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Ist die Baustelle in der Kesselbergstraße dem Oberbürgermeister bekannt?
Antwort:
Bei der Baustelle in der Kesselbergstraße handelt es sich um die Erneuerung einer 110 kV-Stromleitung. Die Tegernseer Landstraße musste hierzu unter den Trambahngleisen im Microtunneling-Verfahren durchquert werden. Hierbei gab es technische Probleme. So führte eine unvorhergesehene Beschädigungen am Kanal der Münchner Stadtentwässerung zu Verzögerungen. Die darauffolgende Frostperiode erschwerte zudem die Fortführung etwa der Erdarbeiten Die Baustelle wurde im August 2024 für den Zeitraum September 2024 bis November 2024 genehmigt und auf Antrag letztmalig bis September 2025 verlängert. Durch die Baustelleneinrichtung im öffentlichen Raum und den Start- und Zielschacht kam es zu Vollsperren in der Kesselberg- und Weinbauernstraße.
Während der Wintermonate mussten die Arbeiten witterungsbedingt eingestellt werden.
Die Baustelleneinrichtung wurde in dieser Zeit so weit wie möglich zurückgebaut, um die Vollsperren zu beseitigen.
Frage 2:
Gibt es weitere öffentliche Baustellen, deren Baustelleneinrichtungsflächen trotz monatelangem Baustopp nicht rückgebaut wurden?
Antwort:
Eine flächenhafte Kontrolle der öffentlichen Baustellen im Stadtgebiet Münchens findet erst jetzt durch den neu eingeführten Baustellenkontroll-dienst statt. Das Mobilitätsreferat wird – wie vom Stadtrat beschlossen – zusammen mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft und dem Kreisverwaltungsreferat die Maßnahmen zur Verkürzung von Baustelleneinrichtungen ein Jahr nach deren Einführung evaluieren und deren Wirksamkeit bewerten.
Deshalb hat das Mobilitätsreferat jetzt zur Beantwortung der Frage 2 Stellungnahmen von den öffentlichen Maßnahmenträgern Stellungnahmen eingeholt, die explizit im öffentlichen Raum des Münchner Stadtgebiets bauen. Die Stadtwerke München GmbH | Ressort Mobilität (MVG), Stadtwerke München GmbH | Ressort Regionale Energiewende (SWM Versorgungs GmbH), das Baureferat der Landeshauptstadt München, die Münchner Stadtentwässerung und die Münchner Wohnen GmbH erklären, dass sie Unterbrechungen von Baumaßnahmen so gut wie möglich zu vermeiden versuchen und die Baustelleneinrichtung im Falle von monatelangen Baustopps auch zurückbauen bzw. zurückbauen würden, sofern dieser Fall eintreten würde. Bei innerstädtischen Großbaustellen wie der Sanierung des Altstadtring Tunnel (ART) reichen die Privatflächen – hier: von der Bay. Schlösser- und Seenverwaltung zur Verfügung gestellt – leider nicht vollständig aus, wie das Baureferat erklärt. Daher mussten für die Baustelleneinrichtung auch Verkehrsflächen (hier: Parkstreifen Galeriestraße) in Anspruch genommen werden. Aufgrund der hohen dafür erforderlichen Kosten wurde – anders als bei kleineren überjährigen Bauvorhaben – für die Winterpause kein kompletter Rückbau vorgenommen.
Zukünftig ist jedoch über die Winterpause auch bei Baustellen des Baureferats das oben beschriebene Vorgehen des Maßnahmenpakets „Baustellen bewegen“ einzuhalten.
Seitens der Autobahn GmbH des Bundes lag bis zum Stichtag keine Rückmeldung vor. Auf die Einbindung der Staatlichen Bauämter München I und II wurde mangels aktuell relevanter Maßnahmen verzichtet.
Frage 3:
Wie viele Gespräche hat der „böse Oberbürgermeister“ wegen überlanger Baustellen bereits mit SWM, MVG, Münchner Wohnen und den Referaten geführt?
Frage 4:
Haben die Gespräche zu einer Verbesserung der Situation geführt?
Antwort zu Frage 3 und 4:
In Zusammenhang mit der Erarbeitung des Maßnahmenpakets „Baustellen bewegen!“ hat Oberbürgermeister Dieter Reiter die befassten Referate und Beteiligungsgesellschaften im September und Dezember 2024 sowie im Februar und März 2025 zu insgesamt vier Spitzengesprächen eingeladen. Weitere konstruktive Gespräche finden turnusmäßig bilateral statt. Dies bestätigen die öffentlichen Maßnahmenträger, die explizit im öffentlichen Raum in München bauen, in ihren Stellungnahmen, die das Mobilitätsreferat zur Beantwortung der Fragen 3 und 4 eingeholt hat. Es herrscht ein gemeinsames Bewusstsein dafür, den Bürger*innen die Notwendigkeit von Baustellen zu erklären, sie über die Maßnahmen zu informieren und die Projekte so zügig und platzsparend wie möglich durchzuführen.
Neben den regelmäßig stattfindenden Austauschen findet eine Kommunikation im Einzelfall statt, wenn zum Beispiel Beschwerden von Bürger*innen oder Stadtratsfraktionen über zu große oder stillstehende Baustellen eingehen. Hier hat der Oberbürgermeister in der Vergangenheit vielfach interveniert und eine Beseitigung des Missstandes angeordnet, etwa am Isartorplatz auf der Rechtsabbiegefahrbahn in Richtung Rumfordstraße nach einem Hinweis der CSU-Stadtratsfraktion.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.