Konsequenzen aus dem Sicherheitsbericht 2024 I Taskforce „Sicherheit im ÖPNV!“
Antrag Stadtrats-Mitglieder Delija Balidemaj, Alexandra Gaßmann, Winfried Kaum, Hans-Peter Mehling, Dr. Evelyne Menges und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 25.3.2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 25.3.2025.
Sie beantragen, dass die MVG/MVV beauftragt wird, umgehend eine
Taskforce „Sicherheit im ÖPNV“ zu gründen. Dieser sollten alle wesentlichen Sicherheitsbehörden der Stadt und der Polizei angehören, um der massiv angestiegenen Gewaltkriminalität zu begegnen und die Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr wieder zu verbessern. In diesem Zusammenhang sollten personelle und technische Maßnahmen auf den Prüfstand gestellt werden, insbesondere solle sich an der Stadt Nürnberg orientiert werden, die eine solche Einrichtung bereits habe.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch den operativen Geschäftsbereich der MVG, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Um Ihnen einen vollumfänglichen Überblick über die derzeitigen Maßnahmen aller relevanten Akteur*innen im Bezug auf die Sicherheit im ÖPNV in der Landeshauptstadt München zu gewähren, wurden diese um eine Stellungnahme hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Thematiken gebeten.
Die MVG teilt in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG bzw. der DB Sicherheit GmbH Folgendes mit:
„Die Zahlen für die MVG zeigen – nach einem historischen Tiefststand im Jahr 2019 – für die letzten Jahre eine steigende Tendenz bei Gewaltdelikten und einfachen Körperverletzungen. Im Vergleich von 2023 auf 2024 lag die Steigerung für den MVG-Bereich (U-Bahn, Bus und Tram) in beiden Deliktarten bei rund 5%. Das Kriminalitätsgeschehen im MVG-Bereich steht dabei in einem engen Zusammenhang mit dem Gesamtgeschehen in der Landeshauptstadt München. Der Anteil der MVG an allen Gewaltstraftaten im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München (PPM) lag inden vergangenen 15 Jahren immer bei einem Wert zwischen 2,8 und 4,2 Prozent. Für 2023 lag der Anteil der MVG bei 3,4%, für 2024 bei 3,5%. Die Verkehrsmittel der MVG sind somit kein Kriminalitätsschwerpunkt. Eine dramatische Verschlechterung der Sicherheitslage im Bereich der MVG können wir weder auf Basis der uns vorliegenden PKS-Zahlen erkennen noch anhand von Kundenbefragungen feststellen. Vielmehr bewegt sich die Entwicklung der objektiven und subjektiven Sicherheits-Indikatoren für die MVG im Rahmen der Gesamtstadt. Die Notwendigkeit einer Taskforce „Sicherheit im ÖPNV“ sehen wir daher nicht. Gleichwohl ist und bleibt das Thema Sicherheit für die MVG eines der wichtigsten Handlungsfelder. Gemeinsam mit anderen Sicherheitspartnern, insbesondere dem PPM, dem KVR und der DB-Sicherheit beobachten wir die Zahlen sehr intensiv und richten unsere Sicherheitskonzepte auf die Lage aus. Zu den Sicherheitsmaßnahmen der MVG zählen insbesondere eine helle und transparente Gestaltung der U-Bahnhöfe und Fahrzeuge, die Videoüberwachung in den Fahrzeugen und allen U-Bahnhöfen, Notrufsäulen und -sprechstellen und natürlich die Münchner U-Bahnwache, die – u.a. im Rahmen von gemeinsamen Streifen und Schwerpunkteinsätzen – eng mit dem PPM kooperiert.“
Des Weiteren wurde auch das Polizeipräsidium München in diesem Zusammenhang um eine Stellungahme gebeten. Dieses teilt mit:
„Richtig ist, dass die Gewaltkriminalität im ÖPV im Vorjahresvergleich zugenommen hat. Betrachtet man den Anstieg der absoluten Zahlen, haben sich diese von 397 Delikte im Jahr 2023 aus dem Phänomenbereich Gewaltkriminalität auf 472 in 2024 also um +75 erhöht. Laut MVG betrug im Jahr 2024 das Fahrgastaufkommen 615 Mio. und im Jahr 2023 570 Mio. Personen.
.png)
Bei den Gewaltdelikten im ÖPV wurden die meisten Gewaltdelikte mit 34,3% im U-Bahnbereich verzeichnet. An dritter Stelle liegen Busse und Trambahnen mit ihren Haltestellen (17,2%).
Der weit überwiegende Anteil an Straftaten, insbesondere im Bereich Gewaltkriminalität betrifft als Tatörtlichkeit Bahnhöfe/Haltestellen und nicht die Verkehrsmittel selbst, wie nachfolgender Tabelle entnommen werden kann. Von den insgesamt 492 Delikten aus dem Phänomenbereich Gewaltkriminalität wurden allein 91 Delikte im inneren Bereich des Hauptbahnhofes verzeichnet. Dies stellt einen Anstieg von 68,5% im Vergleich zum Vorjahr dar.
.png)
Dem Umstand, dass als Tatörtlichkeit in erster Linie Bahnhöfe Relevanz entfalten, begegnet das PP München bereits mit einem breiten Ansatz. Neben den gemischten Streifen mit der U-Bahnwache werden im Bereich des Münchner Hauptbahnhofs auch gemischte Streifen mit der Bundespolizei durchgeführt. Zusätzlich werden Einrichtungen des ÖPV von allen Einsatzkräften im Rahmen des allgemeinen Streifendienstes in die Bestreifung durch Fußstreifen mit einbezogen, so dass Haltestellen des ÖPV allein von (landes)polizeilicher Seite schon regelmäßig bestreift werden.
Innerhalb der Bayerischen Polizei besteht ein verbandsübergreifendes Konzeptpapier „Sicherheit in und um Bahnhöfe in Bayern“. Die hier aufgeführten Maßnahmen und Grundgedanken sind für den grundsätzlichen Umgang mit der Thematik ÖPV ebenfalls geeignet. Ein besonderes Augenmerk liegt bei den im Konzept aufgeführten Überlegungen auf der Vernetzung von Sicherheitsakteuren auf strategischer wie operativer Ebene.
Diese Vernetzung ist aus unserer Sicht im Zuständigkeitsbereich des PP München umfassend gewährleistet, sowohl durch entsprechende Gre-mienarbeit, aber auch durch gemeinsame Streifen, der abgestimmten Ausweitung bzw. Nutzung von Videoüberwachung und Austausch von Lagebildern oder abgestimmter personenbezogener Maßnahmen (z.B. Aufenthalts-/Betretungsverbote).
Die erwähnten Maßnahmen in Nürnberg richten sich ebenfalls nach diesem Konzeptpapier und beinhalten demnach vielleicht lokale Besonderheiten im Hinblick auf Akteure und Schnittstellen, jedoch keine Maßnahmen, die in München nicht auch etabliert wären.
Die Notwendigkeit einer Task Force ÖPV wird von unserer Seite nicht gesehen. Einen regelmäßigen oder anlassbezogenen Austausch aller relevanten Akteure sehen wir bereits gewährleistet und eine entsprechende Vernetzung als gegeben. Der oben dargestellten Relevanz des Hauptbahnhofes im Hinblick auf die hohe Anzahl an Gewalttaten wird bereits mit dem operativen runder Tisch Hauptbahnhof entgegengewirkt. Zuletzt wurde im Rahmen der Arbeit der Task Force Bahnhofsvietel die Thematik „Sicherheit im ÖPV“ im Untergremium „Austausch der Sicherheitsakteure“ zielführend verortet.“
In Ergänzung der Ausführungen nimmt auch die Bundespolizei Stellung: „Auch aus hiesiger Sicht ist die Einrichtung einer „Taskforce ÖPNV“ nicht erforderlich.
Grund hierfür sind insbesondere die bereits bestehenden Formate, die der Vernetzung der BOS und Träger des ÖPNV dienen und sich bewährt haben. Die Zahlen des Sicherheitsreports 2024 des PP München stellen den ansteigenden Trend der Delikte im Bereich der Bahnanlagen des Bundes korrekt wieder und bedürfen aus hiesiger Sicht keiner Ergänzung.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung hat die BPOLI München die Präsenz von uniformierten Einsatzkräften im Bereich der Bahnanlagen des Bundes verstärkt und wird hierbei durch Kräfte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit (MKÜ) der Bundespolizeidirektion München unterstützt.
Weiterhin finden abgestimmte Einsatzmaßnahmen mit dem PP München (gemeinsame Streifen, Konzept-/Schwerpunkteinsätze), sowie der DB Sicherheit (DBS) statt.
Schwerpunkt der o.g. Maßnahmen ist der Hbf. München.
Auf Anfrage teilt die BPOLI Nürnberg mit, dass mehrere Besprechungsformate mit Bezug auf die Sicherheit im Umfeld des Hbf. Nürnberg existieren.In Ausrichtung und Besetzung entsprechen sie nach hiesiger Bewertung den Formaten in München. Auch die durchgeführten Maßnahmen (z.B. gemeinsame Streifen Landes- und Bundespolizei) entsprechen den im Hbf. München umgesetzten Maßnahmen.“
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die in der Landeshauptstadt München bereits bestehenden Gremien, welche im Hinblick auf Sicherheitsfragen im ÖPNV eingerichtet sind, aus Sicht aller relevanten Akteuer*innen bereits einen ausreichenden Austausch bieten. Sich verändernder Herausforderungen kann so stets zielführend begegnet werden. Die Einrichtung einer Task Force „Sicherheit im ÖPNV“ in der Landeshauptstadt München ist mithin nicht erforderlich, um aufkommenden Problemlagen entgegenzutreten, da entsprechende Mechanismen bereits bestehen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist