Ausländerbehörde in der Kritik
Anfrage Stadträtin Dr. Evelyne Menges (Stadtratsfraktion der CSU mit-FREIE WÄHLER) vom 23.4.2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.4.2025 und die gewährte Fristverlängerung zur Beantwortung. In Ihrer Anfrage beziehen Sie sich auf die in der Berichterstattung erwähnten Vorwürfe gegenüber der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (SZE) hinsichtlich eines Einzelfalls im Zusammenhang mit der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis.
Mit dem Ehepaar hat mittlerweile in meinem Haus ein persönliches Gespräch stattgefunden.
Prüfverfahren und Erteilung der Niederlassungserlaubnis
Die Prüfung eines unbefristeten Aufenthaltstitels nimmt aufgrund der größeren Zahl an nachzuweisenden Voraussetzungen eine längere Zeit in Anspruch als die Prüfung eines befristeten Aufenthaltstitels. Nach Vorliegen der Voraussetzung und nach Abschluss der Prüfung wurde der Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) ausgehändigt.
In der Presseberichterstattung wird dabei ein Verstoß gegen das sog. Umgehungsverbot (§ 12 BORA) moniert, indem die SZE den Aufenthaltstitel direkt aushändigte und nicht über die anwaltliche Vertretung einen Zustellungsversuch unternahm. Insofern ist zu erwähnen, dass Kund*innen gegenüber der Behörde den Wunsch äußern können, ihren Aufenthaltstitel unmittelbar selbst und ohne Zwischenschaltung der anwaltlichen Vertretung durch die SZE übersenden zu lassen. Wie in der nachfolgenden Antwort unter Frage 4.a. angeführt treten in der ausländerbehördlichen Praxis Konstellationen auf, in denen es durchaus sachgerecht ist, den Kund*innen die aufenthaltsrechtlichen Dokumente unmittelbar auszuhändigen.
Anzumerken ist auch, dass die Behörde nach Prüfung des Einzelfalles feststellen konnte, dass immer unverzüglich auf Kontaktaufnahmen reagiert wurde.
Öffentliche Informationen
Die SZE hat auf ihrer Webseite (https://stadt.muenchen.de/news/fiktionsbescheinigung.html) nochmal ausdrücklich klargestellt, dass eine Fiktionsbescheinigung wegen Verlängerung eines Aufenthaltstitels sowohlzur Fortführung der Berufstätigkeit als auch zu Auslandsreisen berechtigt. Dort heißt es (Auszug):
„Fiktionsbescheinigung berechtigt zum Arbeiten und Reisen
Das Kreisverwaltungsreferat weist darauf hin, dass eine Fiktionsbescheinigung wegen Verlängerung eines Aufenthaltstitels sowohl zur Fortführung der Berufstätigkeit als auch zu Auslandsreisen berechtigt. Das Dokument überbrückt die Zeit, in der die Behörde die Verlängerung eines Aufenthaltstitels prüft. Verzögerungen lassen sich vermeiden, indem Kund*innen ihre Unterlagen vollständig einreichen. Die Bearbeitung von Niederlassungs- erlaubnissen und Einbürgerungen kann erst beginnen, wenn Antragsteller*innen alle Voraussetzungen dafür erfüllen.“
Diese Informationen wurden auch in der Rathaus-Umschau (https://ru.muenchen.de/2025/76/Fiktionsbescheinigung-berechtigt-zum-Arbei-ten-und-Reisen-117935) veröffentlicht.
Einbürgerungsverfahren
Erfreulicherweise können wir an dieser Stelle mitteilen, dass im Zuge des Gesprächs die Einbürgerung mit der Urkundenaushändigung abgeschlossen wurde.
Zu den jeweiligen einzelfallunabhängigen Fragen vom 23.4.2025 nimmt das Kreisverwaltungsreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie lange dauern Bearbeitungszeiten zur Erteilung von Aufenthaltstiteln?
Antwort:
Die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (SZE) informiert auf ihrer Webseite (https://stadt.muenchen.de/news/fiktionsbescheinigung. html) über die Bearbeitungsdauer bei Anträgen von Aufenthaltstiteln.
Frage 2:
Welche rechtliche Wirkung hat eine Fiktionsbescheinigung?
Antwort:
Mithilfe der Fiktionsbescheinigung wird das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts im Bundesgebiet nachgewiesen, das mit dem bei derAusländerbehörde gestellten Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels regelmäßig entsteht.
Das Kreisverwaltungsreferat hat in der Rathaus-Umschau (https://ru.muenchen.de/2025/76/Fiktionsbescheinigung-berechtigt-zum- Arbeiten-und-Reisen-117935) sowie auf ihrer Webseite (https://stadt.muenchen.de/news/fiktionsbescheinigung.html) darauf hingewiesen, dass eine Fiktionsbescheinigung wegen Verlängerung eines Aufenthaltstitels sowohl zur Fortführung der Berufstätigkeit als auch zu Auslandsreisen berechtigt. Das Dokument überbrückt die Zeit, in der die Behörde die Verlängerung eines Aufenthaltstitels prüft.
Frage 3:
Warum werden Fiktionsbescheinigungen nicht flächendeckend akzeptiert?
Antwort:
Über die bundeseinheitliche Fiktionsbescheinigung und deren Reichweite informiert die SZE auf ihrer Webseite (https://stadt.muenchen.de/news/fiktionsbescheinigung.html) sowie regelmäßig in Newslettern und bei Infoveranstaltungen für Anwält*innen, NGOs und Wirtschaftsverbände und zuletzt auch in der Rathaus-Umschau (https://ru.muenchen.de/2025/76/Fiktionsbescheinigung-berechtigt-zum-Arbeiten-und-Reisen-117935).
Frage 4:
Wie reagiert die Referatsleitung des Kreisverwaltungsreferates auf den Vorwurf bezüglich des
a.Umgehungsverbot
Antwort:
Die Mitarbeiter*innen der SZE werden regelmäßig dafür sensibilisiert, dass im Falle einer bestehenden anwaltlichen Vertretung die Kommunikation ausschließlich über Rechtsanwält*innen zu erfolgen hat. In der behördlichen Praxis tritt jedoch oftmals die Situation auf, dass Kund*innen ohne ihre anwaltliche Vertretung am Notfall-Servicepoint vorsprechen und eine zeitnahe sowie sachdienliche Information einfordern. Hierauf reagieren die Mitarbeiter*innen der SZE möglichst unbürokratisch im Sinne der Kundschaft und händigen ggf. Aufenthaltsdokumente direkt an die Kundschaft aus. Somit stößt das Konstrukt des Umgehungsverbots auf seine Grenzen.
Die Rechtsabteilung des Kreisverwaltungsreferats ist in diesem Zusmmenhang der Ansicht, dass im Falle des Bestehens eines wichtigenGrundes eine direkte Kommunikation mit den Betroffenen erfolgen bzw. Dokumente auch vor Ort ausgestellt werden können. Gleichzeitig ist die bevollmächtigte Person im Nachgang über die erfolgten Verfahrensschritte zu unterrichten. Auch diesbezüglich sensibilisieren wir regelmäßig die Mitarbeiter*innen der SZE.
b. des unprofessionellen Verhaltens des Servicetelefons der Ausländerbehörde
Antwort:
Die Mitarbeiter*innen am Servicetelefon werden – wie alle Mitarbeiter*innen der SZE – kontinuierlich zum sich ständig verändernden Aufenthaltsrecht geschult. Sie arbeiten aber nicht in der direkten Sachbearbeitung, sondern erteilen datenschutzkonforme Erstauskünfte.
c.der fehlenden Sachkenntnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde
Antwort:
Die SZE organisiert kontinuierlich rechtliche Schulungen sowie Informationsveranstaltungen für ihre Mitarbeiter*innen. So wird eine fachliche und rechtliche Wissensvermittlung sichergestellt. Zudem wird stichprobenartig die Arbeitsqualität der Sachbearbeitung von den Führungskräften gesichert.
d.des unsachgemäßen Zustandes des offiziellen Dokuments
Antwort:
Die SZE hat im vergangenen Jahr mehr als 174.000 ausländerrechtliche Dokumente (Aufenthaltstitel, Fiktionen, Duldungen, Aufenthaltsgestattungen und Reiseausweise) erteilt. Für die SZE ist es selbstverständlich, dass auch bei einem hohen Arbeitsaufkommen eine Qualitätssicherung gewährleistet wird. Der SZE ist ein Fall von Flecken auf einem Anschreiben, nicht auf einem Aufenthaltstitel, bekannt. Die auffällige Form der Flecken lässt aber darauf schließen, dass diese nicht in der zentralen Dokumentenausgabe entstanden sind, da das Dokument offensichtlich bereits gefaltet gewesen sein muss, als die Flecken entstanden. Zu diesem Fall war die SZE mit der anwaltschaftlichen Vertretung im Austausch.
Sollte es dennoch zu Beschwerden kommen, nimmt diese jederzeit das Feedbackmanagement im KVR (https://stadt.muenchen.de/service/info/referatsleitung/1083041) entgegen und setzt sich mit betroffenen Bereichen in Verbindung, um Verbesserungen zu erzielen. Das Team hat sich zu diesem Zweck erst kürzlich neu und digital aufgestellt.
Frage 5:
Ist die SZE mit dem vorhandenen Personal in der Lage, die Herausforderungen der steigenden Antragszahlen verbunden mit dem städtischen Einstellungsstopp zu bewerkstelligen?
Antwort:
Die SZE erteilt pro Jahr rund 174.000 ausländerrechtliche Dokumente und bietet ihren Kund*innen insgesamt über 295.000 Termine und Vorsprachen für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten an.
Diese Zahlen verdeutlichen den beträchtlichen Arbeitsaufwand und die damit verbundenen Anforderungen an das vorhandene Personal von derzeit rund 425 Personen. Der städtische Einstellungsstopp sowie die Wiederbesetzungssperre treffen einen derart parteiverkehrsintensiven Bereich wie die SZE besonders hart und beeinträchtigen ihre Fähigkeit, die hohe Nachfrage effizient und angemessen zu bearbeiten.
Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein Münchner Phänomen, vielmehr stehen die Ausländerbehörden bundesweit unter einem enormen Belastungsdruck, was nicht zuletzt der knappen personellen Ressourcen in Relation zu den bestehenden gesetzlichen Aufgaben geschuldet ist. Diese Schieflage macht die allgemein zugängliche Studie der Bertelsmann Stiftung „An den Grenzen – Ausländerbehörden zwischen Anspruch und Alltag“ (https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/an-den-grenzen) deutlich.
Um dem bestmöglich entgegenzuwirken, arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung und Optimierung der Prozesse.
Frage 6:
Wann ist eine Beschleunigung und Professionalisierung der Verfahrensabläufe durch IT/KI zu erwarten?
Antwort:
Die SZE hat derzeit insgesamt 34 Vorhaben (gesetzlich verpflichtende Anpassungen inbegriffen) zur IT-unterstützten Verbesserung der Arbeitsabläufe in Auftrag gegeben. Für das Jahr 2025 wurde die Umsetzung von zirka 10 Vorhaben durch it@M (https://stadt.muenchen.de/infos/itm-eigenbetrieb-im-it-referat.html) zugesichert. Zukünftige Entwicklungsstufen, wie eine umfassende Ende-zu-Ende-Digitalisierung des Verwaltungsprozesses oder die Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Antragsvorprüfung sind in Planung, jedoch von der Sicherstellung einer Finanzierung abhängig.