Lebenswerte Infrastruktur für Lochhausen IV: Errichtung des Bolzplatzes an der Aubinger Lohe
Antrag Stadtrats-Mitglieder Delija Balidemaj, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm und Heike Kainz (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 20.3.2025
Antwort Baureferat:
Sie haben am 20.3.2025 Folgendes beantragt: „Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, den zugesagten Bolzplatz als Treffpunkt für Kinder- und Jugendliche in der Aubinger Lohe zu errichten. Dabei sind neben einem wetterunabhängigen Unterstand auch ein WLAN, ein Trinkwasserspender und eine Fahrradreparaturstation einzuplanen. Ein Zeitplan, wann das entsprechende Angebot zur Verfügung steht, ist dem Stadtrat vorzulegen.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag mit Schreiben zu beantworten und teilen Ihnen Folgendes mit:
Der Bezirksausschuss 22 hat am 20.1.2021 den Antrag gestellt, einen Bolzplatz auf der Südseite der S-Bahnlinie Lochhausen in der Aubinger Lohe als Ersatz für den Wegfall des Bolzplatzes nördlich der Federseestraße zu schaffen (BA-Antrag Nr. 20-26/B 01591).
Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 2084 und dem Baubeginn der damit verbundenen Wohnbebauung wurde die Verlagerung des Bolzplatzes erforderlich.
Als Ersatzstandort wurde die Fläche zwischen Ziegeleistraße und der Tennisanlage SV Lochhausen e.V. in Abstimmung mit dem Bezirksausschuss 22 festgelegt.
Der Bezirksausschuss 22 hat am 14.9.2022 auf Basis der vom Baureferat (Gartenbau) vorgelegten Projektplanung die Errichtung eines Bolzplatzes mit Ballfangzaun und Fahrradabstellplätzen sowie Aufenthaltsmöglichkeiten in Form eines Jugendunterstandes mit Sitzmöglichkeiten beschlossen.
Für die Maßnahme war eine Baugenehmigung nach § 35 BauGB mit Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erforderlich, da sich die Fläche im Außenbereich befindet. Die Baugenehmigung mit Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen vor Ort wurde nach intensiver Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde am 16.10.2024 erteilt.Der Bolzplatz mit Jugendunterstand und Fahrradabstellplätzen befindet sich seit April 2025 in der Umsetzung und wird voraussichtlich im Herbst 2025 für die Nutzung freigegeben.
Öffentliches WLAN:
Die Errichtung öffentlicher M-WLAN-Standorte liegt in der Zuständigkeit des städtischen IT-Referats.
Das Baureferat hat vom IT-Referat hierzu folgende Stellungnahme erhalten:
„Die Landeshauptstadt München stellt auf öffentlichen Plätzen durch M-WLAN den drahtlosen und kostenfreien Zugang zum Internet als freiwillige Leistung zur Verfügung. Der Bolzplatz Aubinger Lohe würde durch dieses Angebot aufgewertet und attraktiver werden, vor allem für Jugendliche.
In Bezug auf Frequentierung und auf längeres Verbleiben der potenziellen Nutzer*innen erfüllt dieser Standort Kriterien für die Bereitstellung von M-WLAN. Nach Rücksprache mit unserem Realisierungspartner Stadtwerke München sind die Kosten für die Anbindung des Standorts an das Glasfasernetz der SWM nach erster Einschätzung mit deutlich mehr als 50 tsd. Euro jedoch unverhältnismäßig hoch. (…) Ergänzend hierzu sei erwähnt, dass derzeit aufgrund der aktuellen Haushaltslage ein Ausbau des M-WLAN Angebots nicht möglich ist.“
Trinkwasserspender:
Die Baukosten eines Trinkbrunnens liegen je nach Standort zwischen 60.000 und 100.000 Euro. Die jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten würden rund 8.000 Euro für Reinigung, Wasserverbrauch, Wasserbeprobungen und periodisch erforderliche Reparaturen betragen. Aufgrund der aktuellen städtischen Haushaltslage kann im Rahmen der Maßnahme leider kein Trinkwasserbrunnen angeboten werden.
Fahrradreparaturstation:
Die Errichtung von Fahrradreparaturstationen liegt in der Zuständigkeit des Mobilitätsreferats.
Das Baureferat hat vom Mobilitätsreferat hierzu folgende Stellungnahme erhalten:
„Im Rahmen der Bemühungen um die Förderung des Radverkehrs in der Landeshauptstadt München wurde ein Pilotprojekt initiiert, das die Inbetriebnahme von neun Luftpumpen und zwei Fahrradservicestationen zum Ziel hatte. Die vorläufigen Ergebnisse dieser Maßnahme wurden evaluiert und haben durchweg positive Rückmeldungen erhalten. Diese positivenErfahrungen bilden eine Grundlage für die Überlegungen, die Flächenabdeckung durch zusätzliche Luftpumpen und Servicestationen im gesamten Stadtgebiet potenziell zu erweitern. Aus Sicht des Mobilitätsreferates eignet sich der von Ihnen vorgeschlagene Standort und wir werden diesen in zukünftige Überlegungen einbeziehen. Der Umsetzungsprozess befindet sich allerdings noch in Abstimmung.“
Im Rahmen der Ausführungsplanung durch das Baureferat wurden die Fahrradstellplätze so angeordnet, dass ausreichend Platz für eine zukünftige Nachrüstung einer Fahrradreparaturstation durch das Mobilitätsreferat gewährleistet ist.
Das IT-Referat, das Mobilitätsreferat sowie die Gleichstellungsstelle für Frauen haben dieses Antwortschreiben mitgezeichnet. Die Gleichstellungsstelle bittet, insbesondere, da hier eine Bolzplatz-Zuordnung vorgenommen ist, um sorgfältige Anwendung der Handlungs- und Planungsempfehlungen Gendergerechte Spielraumgestaltung in der weiteren Umsetzung. Das Baureferat wird diese Bitte selbstverständlich berücksichtigen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.