Spenden an Träger von Kindertagesstätten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Beatrix Burkhardt Alexander Reissl, Matthias Stadler (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 18.10.2024
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Im oben angeführten Antrag vom 18.10.2024 fordern Sie das Referat für Bildung und Sport auf, Spenden an gemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen in der neuen Münchner Kitaförderung (MKF) nicht mehr als Eigenmittel wie die Einzahlungen von Nutzern bzw. Gebühren zu behandeln, damit die Träger Betreuungsleistungen über den Regelbetrieb hinaus finanzieren können.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag mit diesem Schreiben zu beantworten.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Spenden an Kindertageseinrichtungen sind im Rahmen der MKF möglich und sinnvoll. Die Regelung der MKF entspricht dem geltenden Stadtrecht sowie dem allgemeinen Zuwendungsrecht.
1. Die Berücksichtigung von Spenden in der MKF ist dabei abhängig von der Art und dem Zweck der Spende. Je nach Art und Zweck der Spende wird diese im Rahmen der Münchner Kitaförderung bei den Einnahmen und Ausgaben ggf. berücksichtigt.
Sachspenden insgesamt und Geldspenden ohne Bezug zum Förderzweck bzw. zur Kindertageseinrichtung werden bei der Defizitabrechnung nicht berücksichtigt. Geldspenden mit Bezug zum Förderzweck der MKF bzw. zur Kindertageseinrichtung werden dagegen grundsätzlich berücksichtigt.
Hier eine Übersicht aus der auf muenchen.de veröffentlichten Handreichung zur MKF (Stand: 19.7.2024):
.jpg)
2. Die Regelung der MKF entspricht damit den am 19.10.2016 verfügten „Mindestanforderungen für Zuwendungsrichtlinien bei der Landeshauptstadt München“ in der aktualisierten Fassung vom 9.9.2024 gemäß Stadtratsbeschluss vom 23.10.2024 (Sitzungsvorlage 20-26/V 10036).In Ziffer 9 dieser Mindestanforderungen für Zuwendungsrichtlinien wird der Einsatz von Eigenmitteln, Einnahmen und Zuwendungen Dritter wie folgt geregelt:
„9. Einsatz von Eigenmitteln, Einnahmen, Zuwendungen Dritter 9.1. Eigenmittel
Eigenmittel sind alle der*dem Antragsteller*in zur Verfügung stehenden Geldmittel.
Eigenmittel sind unter anderem
- Mitglieds- und Vereinsbeiträge,
- Vermögen und Vermögenserträge,
- nicht gebundene Spenden.
Der*die Antragsteller*in soll grundsätzlich Eigenmittel in angemessenem Umfang einbringen.
9.2. Einnahmen
Einnahmen sind alle von der*dem Antragsteller*in aus der geförderten Tätigkeit erzielbaren Geldmittel. Zu den in Zusammenhang mit ihrem*seinem Leistungsangebot erzielbaren Einnahmen und Entgelten zählen unter anderem
- für den Zuwendungszweck gebundene Spenden,
- Sponsoringleistungen,
- Teilnahmebeiträge (z.B. für Veranstaltungen),
- Beratungsentgelte/-gebühren,
- Nutzungsentgelte/-gebühren (z.B. für Raumüberlassungen), -Eintrittsgelder,
- Einnahmen aus Bewirtungen,
- Schutzgebühren (z.B. bei Druckwerken),
- Erlöse aus betrieblicher Tätigkeit.
Der*die Antragsteller*in hat grundsätzlich alle im Zusammenhang mit der zu fördernden Tätigkeit erzielbaren Einnahmen als Deckungsmittel einzusetzen.
9.3. Zuwendungen Dritter
Die*der Antragsteller*in hat in Frage kommende Zuwendungsmittel bei anderen zuwendungsgebenden Stellen (z.B. Ministerien, Regierung von Oberbayern, Bezirk Oberbayern, Landkreis, Kirchen, Stiftungen) zu beantragen.“3. Die Regelung der MKF entspricht auch dem allgemeinen kommunalen Haushaltsrecht, nach dem für Kommunen der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach Art. 61 Abs. 2 BayGO gilt. Danach sind alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen Dritter) und der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen. (vgl. Anlage 2 zu Art. 44 BayHO (ANBest-P))
4. Bei Zuschüssen durch öffentliche Stellen ist es üblich, dass ein Eigenanteil des Zuschussempfängers vorgesehen ist. Dies soll für Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch das entsprechende Eigeninteresse des Zuschussempfängers sorgen. Das MKF-Defizitausgleichsystem sieht grundsätzlich keinen Eigenanteil vor. Kindertageseinrichtungen, die im vom Stadtrat festgelegten anerkennungsfähigen Rahmen wirtschaften, werden im Rahmen des Defizitausgleichsystems sämtliche Ausgaben ausgeglichen. Ein Eigenanteil existiert nur dann, wenn der anerkennungsfähige Ausgabenrahmen überschritten wird.
5. Die MKF bietet damit einen Rahmen, der auch integrative Kindertageseinrichtungen oder Kindertageseinrichtungen mit Kindern mit erhöhtem Betreuungsbedarf sowie Betreuungsleistungen über den Regelbetrieb hinaus ausreichend fördert. Die Träger können ihre eigenen Konzepte, Inhalte, Arbeitsformen, Methoden oder Wertorientierungen umsetzen und finanzieren.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.