Wie gut ist die Zusammenarbeit des Referates für Bildung und Sport mit der Fachstelle für Demokratie?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Hans Hammer, Jens Luther, Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) und Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl, Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 20.5.2025
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 20.5.2025 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Mit großer Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass vermehrt Flyer und Informationsmaterialien von rechtsextremen Gruppen an Schulen verteilt oder im Umfeld von Bildungseinrichtungen verbreitet werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir das Referat für Bildung und Sport:“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Ist dem Referat für Bildung und Sport bekannt, an wie vielen Schulen in München bzw. in deren Umfeld Flyer von links- und rechtsextremen Gruppen verteilt werden und wie oft? Wenn ja, an welchen Schulen ist das der Fall?
Antwort:
Über die vier Schulen hinaus, die der Öffentlichkeit bereits aus der medialen Berichterstattung bekannt sind, liegen dem Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen derzeit keine weiteren Erkenntnisse vor. Zu Flyern von linksextremen Gruppen liegen uns gegenwärtig keine Kenntnisse vor. Dem Geschäftsbereich Berufliche Schulen der Landeshauptstadt München liegen derzeit keine Erkenntnisse darüber vor, dass an den städtischen beruflichen Schulen Materialien aus dem Umfeld rechts- oder linksextremer Gruppierungen verteilt worden sind.
Frage 2:
Seit wann ist dem Referat bekannt, dass diese Flyer verteilt werden?
Antwort:
Das Verteilen von Flyern ist leider kein neues Phänomen. Die LH München ist auch in ihren Schulen stets darum bemüht, kontinuierlich und präventiv, demokratische Werte durch Demokratiebildung zu vermitteln und partizipative Angebote zu schaffen, die zu einer pluralen und demokratischenMeinungsbildung und Meinungsäußerung von Schüler*innen beitragen. Die Reaktion der Schüler*innen des Städtischen Willi-Graf-Gymnasiums zeugt von einem unmittelbaren und couragierten Eintreten für unsere Demokratie sowie von politischem Handeln, welches in städtischen Schulen erfolgreich eingeübt wird.
Frage 3:
Wie unterstützt das Referat für Bildung und Sport die betreffenden Schu- len, um dieser Verteilung entgegenzuwirken?
Antwort:
Der Fachdienst Politische Bildung am Pädagogischen Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement (RBS-PIZKB) bietet Unterstützungsangebote an, die von allen Schulen wahrgenommen werden können, u.a.
- entsprechende Fortbildungen (auch als SchiLF),
- bedarfsorientierte Angebote für Schüler*innen,
- Beratungs- und Vermittlungsangebote für Lehrkräfte im Bereich Menschenrechts- und Demokratiebildung/diskriminierungskritische Bildung,
- Vernetzung und Support im Kontext „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“,
- Kontaktvermittlung zu weiteren Anlaufstellen.
Weitere Informationen finden sich unter https://www.pi-muenchen.de/profil/wir-ueber-uns/fachbereiche/fachbereich-fachdienste/bereich-politische-bildung/ und https://www.pi-muenchen.de/demokratiebildung/
Die städtische Fachstelle für Demokratie steht Schulen zu den Themen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen
Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie Demokratiefeindlichkeit als kompetente Anlaufstelle zur Verfügung. Die Schulen informieren bei Verdachtsfällen sowohl die Geschäftsbereiche als auch die Fachstelle, mit der eine enge und bewährte Zusammenarbeit besteht. Die Fachstelle unterstützt die Schulen durch konkrete Handlungsempfehlungen und steht für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Frage 4:
Wie ist die Zusammenarbeit des Referates für Bildung und Sport mit der Fachstelle für Demokratie zu diesem Thema? Welche konkreten Maßnahmen gibt es bereits?
Antwort:
Die Zusammenarbeit zwischen dem Referat für Bildung und Sport und der Fachstelle für Demokratie ist in der Referatsverfügung „Handreichung zumVorgehen bei Vorfällen mit menschenfeindlichen und volksverhetzenden Hintergründen im schulischen Bereich“ geregelt. Die Schulleitungen städtischer Schulen sind aufgrund der genannten Referatsverfügung verpflichtet, entsprechende Vorfälle unverzüglich sowohl an den jeweils zuständigen schulführenden Geschäftsbereich im RBS als auch an die Fachstelle für Demokratie zu melden. So wird sichergestellt, dass die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung über aktuelle Vorkommnisse informiert sind und diese adäquat (nach-)bearbeitet werden können. Darüber hinaus bietet die bei der Fachstelle für Demokratie angesiedelte Anlaufstelle bei Diskriminierung und rechtem Hass an Münchner Schulen Schulleitungen, Lehrkräften, aber auch Erziehungsberechtigten und Schüler*innen aller Münchner Schulen (städtisch/staatlich/privat) eine individuelle Beratung an. Neben einer fachlich-inhaltlichen Einordung von Vorfällen, kann bei Bedarf auch eine juristische Ersteinschätzung (bspw. zur strafrechtlichen Relevanz eines Vorfalls) erfolgen. Zudem werden Schulleitungen und Lehrkräfte zur pädagogischen Bearbeitung von Vorfällen sowie zu einer etwaigen Positionierung der Schule (bspw. in Form von Elternbriefen, auf der schuleigenen Website) beraten und es können bei Bedarf Beratungsstellen und bildungspolitische Angebote für Lehrkräfte und Schüler*innen vermittelt werden. Eine fachlich-pädagogische Beratung wird auch durch RBS-PIZKB angeboten.
Die Zusammenarbeit des RBS mit der Fachstelle für Demokratie ist aus Sicht des Geschäftsbereichs Allgemeinbildende Schulen äußerst positiv. Das bezieht sowohl die Schulen (Schulleitungen) als auch die übergeordnete Verwaltung mit ein. Was diese Stelle so besonders wertvoll für die Münchner Schulen macht, ist die Tatsache, dass die Mitarbeiter*innen sehr schnell und zuverlässig auf Anfragen reagieren und dabei keine pauschalen Aussagen liefern, sondern pragmatische und praxisnahe Sichtweisen vermitteln können, die unmittelbar weiterhelfen.
In vielen Themenfeldern ist die Fachstelle damit einer der ersten Ansprechpartner*innen für die Münchner Schullandschaft geworden – eine verlässliche Partner*in, die die demokratische Kultur in den Schulen aktiv stärkt, Führungskräfte bei besonderen Herausforderungen berät und dabei stets lösungsorientiert agiert.
Das RBS arbeitet mit der Fachstelle regelmäßig zusammen, und handelt in Absprache, wann immer es entsprechende Umstände oder Vorkommnisse nahelegen oder erforderlich machen.
Das Referat für Bildung und Sport und die Fachstelle für Demokratie arbeiten bei rechtsextremen sowie rassistischen, antisemitischen und anderen gruppenbezogen menschenfeindlichen Vorfällen im schulischen Bereichauch aus Sicht der FgR kontinuierlich gut zusammen. In der Referatsverfügung „Handreichung zum Vorgehen bei Vorfällen mit menschenfeindlichen und volksverhetzenden Hintergründen im schulischen Bereich“ des Referats für Bildung und Sport wurde bereits 2021 ein konsequentes, geordnetes Verfahren zum Vorgehen bei entsprechenden Vorfällen verbindlich festgelegt. Die Fachstelle für Demokratie und das Referat für Bildung und Sport stehen in regelmäßigem Kontakt und informieren sich gegenseitig jeweils sehr zeitnah über entsprechende Vorkommnisse, so auch über die Flyerverteilungen und Transparentaktionen der rechtextremen sogenannten „Identitären Bewegung“ an mehreren Schulen im April und Mai 2025.
Frage 5:
Was passiert an den betroffenen Schulen diesbezüglich im Schulunterricht? Wird mit den Schülerinnen und Schüler über die extremistischen Inhalte dieser Flugblätter gesprochen und mit Unterstützung der Fachstelle aufgeklärt?
Antwort:
Vorfälle dieser Art können und dürfen nicht unkommentiert bleiben. Sie sind aus pädagogischer Sicht stets ein Anlass über das Geschehen, die Mechanismen und die Absichten eines solchen Vorgehens zu sprechen. In diesem Rahmen wird von Demokratiebildung über gemeinsame Werte, Notwendigkeiten zum Erhalt dieser Werte, Gefährdungen und deren konkrete Auswirkungen im Unterricht gesprochen.
Dies ist an den betroffenen und auch an nicht-betroffenen Schulen von Lehrkräften im Unterricht thematisiert worden. Unmittelbare inhaltliche Unterstützung, auch in akuten Situationen, erhalten Lehrkräfte aller Fächer bei Bedarf direkt vor Ort durch die Fachkolleg*innen, Fachschaftsleitungen und Fachkoordinator*innen für Politik und Gesellschaft. Bei darüberhinausgehendem Bedarf, insbesondere an den betroffenen Schulen, tritt auch die Fachstelle für Demokratie flankierend ein.
Die Fachstelle für Demokratie empfiehlt Schulleitungen und Lehrkräften im Rahmen der Beratung immer, entsprechende Vorfälle sowohl im Kollegium als auch mit den Schüler*innen nach zu besprechen, Fragen der Schüler*innen zu beantworten und den Vorfall zum Anlass zu nehmen, rechtsextreme und rassistische oder andere gruppenbezogen menschenfeindliche Inhalte im Unterricht zu thematisieren. Entsprechend wurden auch die Schulleitungen, die sich bezüglich der Flugblattverteilung Ende April 2025 an die Fachstelle gewendet hatten, gebeten, diese Hinweise – sofern noch nicht erfolgt – umzusetzen.Am 15. Mai 2025 – nachdem die „Identitäre Bewegung“ an mehreren Schulen zudem Transparentaktionen durchgeführt hatte – versendete die Fachstelle für Demokratie außerdem an alle Münchner Schulen das nachfolgend auszugsweise wiedergegebene Schreiben mit Hinweisen zu rechtsextremen Flyer- und Transparentaktionen an Münchner Schulen:
„Sehr geehrte Schulleitungen,
liebe Lehrer*innen,
derzeit verzeichnen wir verschiedene Aktivitäten der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ an den Münchner Schulen. Zum einen werden im Rahmen dieser Aktionen Flyer vor und auf dem Schulgelände verteilt, zum anderen wird versucht, ein Transparent vor oder auf dem Schulhof zu entrollen.
Daher möchten wir Sie mit diesem Schreiben unterstützen, insbesondere einen fachlichen und pädagogischen Umgang mit dem Phänomen zu finden. […]
3. Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Flyer- und Transparentaktionen an Schulen:
- Machen Sie von Ihrem Hausrecht Gebrauch und verweisen Sie die
rechtsextremen Aktivist*innen des Schulgeländes. Sollten die Aktivist*innen das Schulgelände nicht freiwillig verlassen, kann ein strafrechtliches Vergehen („Hausfriedensbruch“) vorliegen.
- Sammeln Sie das Material möglichst vollständig ein, um dieses im Nachgang auf strafrechtliche Relevanz prüfen lassen und vernichten zu können.
- Rufen Sie die Polizei, damit diese Sie bei der Durchsetzung des Hausrechts unterstützen kann. Fertigen Sie eine kurze Dokumentation zum Sachverhalt an, um diesen an die LHM/das staatliche Schulamt zu melden und ggf. Strafanzeige erstatten zu können
- Arbeiten Sie den Sachverhalt pädagogisch auf, anlassbezogen oder beispielsweise im Rahmen der Verfassungsviertelstunde. […]“
Generelle präventive und regelmäßige Angebote demokratisch-bildender Maßnahmen organisieren die Schulen sowohl anlassbezogen als auch regelmäßig in Eigenverantwortung und nach den jeweiligen schulspezifischen Bedarfen. Beispiele hierzu sind Aktivitäten im Rahmen von „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“; Podiumsdiskussionen mit Politiker*innen, Veranstaltungen zum Europatag i.d.R. mit Einladung von EU-Abgeordneten, Junior*innenwahlen und deren Vor-/Nachbereitung, besondere Projektwochen wie Schule als Staat, aktuelle Initiativen für Schul- oderSchüler*innenparlamente, BNE-Projekte, die Verfassungsviertelstunde, Planspiele im PuG-Unterricht, P- und W-Seminare im Fach PuG, Teilnahme an Projekten wie dem Tag der Quellen oder der Rückkehr der Namen, Austauschprogramme z.B. zur deutsch-französischen oder deutsch-polnischen Freundschaft, CSD- und Pride-Week-Aktionstage/Beflaggung, Kunstprojekte, Theaterprojekte, Besuche bei politischen Institutionen z.B. Landtag udgl.)
Wie schon oben erwähnt, setzt das Städtische Willi-Graf-Gymnasium seit Jahren ein deutliches Zeichen gegen rechte Hetze und für ein gutes Miteinander aller, was sich in der Öffentlichkeit an den positiven Medienberichten zeigt. Dies ist unter anderem der Tatsache geschuldet, dass die Schule seit Jahren mit Schüler*innen und Lehrkräften aktiv an der Bewusstseinsbildung für Demokratie, Menschenwürde und Menschenrechte arbeitet und dazu die oben erwähnten Unterstützungs- und Serviceangebote des RBS-PIZKB sowie anderer externer Fachstellen umfassend in Anspruch nimmt. Darüber hinaus nahm ein Team aus Lehrkräften und Teilen der Schulleitung an der Zusatzqualifikation „Schule der Vielfalt – diskriminierungskritische Pädagogik und Schulentwicklung“ (ZQ SdV) teil. Die Schule beteiligte sich mit einer Gruppe von Schüler*innen im Mai 2024 aktiv am „Walk of Democracy“ für Menschenwürde und die Grundrechte im Rahmen der RBS-Projektwoche „München feiert 75 Jahre Grundgesetz“. Es kommt also nicht von ungefähr, dass sich die Mitglieder der Schulgemeinschaft so beherzt, freiwillig, mutig, kreativ und gemeinsam gegen Anfeindungen und Versuche der Indoktrination gegen Ideologien der Ungleichheit von Menschen zur Wehr setzten. Vielmehr hat die Schule seit Jahren entsprechende Akzente gesetzt und an einem Schulklima der gegenseitigen Wertschätzung und des gegenseitigen Respekts gearbeitet – und so einem couragierten Auftreten bei rechter Agitation präventiv den Boden bereitet – ganz im Sinne des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (GG Art 1).
Frage 6:
Brauchen RBS und die Fachstelle wirklich den Aufruf des Stadtrates, um sich solcher Problemstellungen anzunehmen oder sieht man dies nicht ohnehin als Angelegenheit der laufenden Verwaltung?
Antwort:
Das Referat für Bildung und Sport (RBS) und die Fachstelle für Demokratie nehmen sich solcher Problemstellungen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an.Ich verweise hier auf die unter den Ziffern 4 und 5 dargestellten Maßnahmen.
Ich hoffe, die Angelegenheit hiermit als abgeschlossen betrachten zu dürfen.