Digitalisierung der Bildung: Lernförderliche Dosis anstatt Überdosierung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 20.2.2024
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie Folgendes:
„Wir beantragen, dass das Referat für Bildung und Sport 1. Leitlinien zum Einsatz von Bildschirmen in Kindertageseinrichtungen, Grund- und weiterführenden Schulen nach dänischem Vorbild entwickelt.
2. Das Münchner Ziel der Digitalisierung sämtlicher Bildungseinrichtungen überprüft und an den Leitlinien ausrichtet. Insbesondere sind die folgenden Ziele zu überprüfen:
a. Vor- und Nachteile der W-Lan-Ausstattung in Kindertageseinrichtungen
b. Vor- und Nachteile der „iPad-Klassen“ an weiterführenden Schulen“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 20.2.2024 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Wir bitten die verspätete Beantwortung zu entschuldigen.
Das Referat für Bildung und Sport (RBS) bedankt sich für den Antrag und das damit verbundene Interesse an der Thematik und kann zu den hervorgebrachten Antragspunkten Folgendes mitteilen:
Das RBS fungiert bei städtischen Bildungseinrichtungen sowohl als Schul- als auch als Personalaufwandsträger. Die Verantwortung für den Personalaufwand an staatlichen Schulen liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK). Daher können wir in Bezug auf die Entwicklungen spezifischer pädagogischer Konzepte für den Einsatz digitaler Medien an den staatlichen Bildungseinrichtungen keine Vorgaben machen. Es ist uns jedoch ein großes Anliegen, alle städtischen Bildungseinrichtun-gen in München bestmöglich zu unterstützen und eine Medienbildung an den Bildungseinrichtungen zu etablieren, die medienkompetente und medienmündige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene hervorbringt. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden bereits folgende Maßnahmen initiiert:
- Leitlinie Bildung: Mit der Leitlinie Bildung 2024 haben wir ein verbindliches Rahmenwerk geschaffen, das auch die Digitalisierung der Bildung umfasst. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Entwicklung von Medienkompetenz und die Integration digitaler Medien in den Unterricht. Hierbei ist das Handlungsfeld „Digitales Lernen und Lehren“ von zentraler Bedeutung.
- Qualifizierung: Um einen sinnvollen Einsatz digitaler Endgeräte an Bildungseinrichtungen sicherzustellen, ist eine adäquate Qualifizierung der Pädagog*innen elementar. Das Pädagogische Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement (PIZKB) bietet unter https://bildungsprogramm.pi-muenchen.de/bildungsprogramm/ ein umfassendes Bildungsprogramm an, das von den Pädagog*innen genutzt werden kann. Exemplarisch sind hier die „Zusatzqualifikation Medienpädagogik“, die „momuc_schule“ (medienpädagogische Online-Tagung), die Medienscoutsausbildung, der 4-tägige „Medienpass“ oder die modulare Fortbildungsreihe „#BEST – Unterstützung für berufseinsteigende Lehrkräfte“ mit über 30 Fortbildungen zu nennen. Auch die städtischen Kindertageseinrichtungen werden in diese Maßnahmen aktiv eingebunden. Für Kitas steht ein eigenes Fortbildungs- und Beratungsangebot zur Verfügung, das pädagogische Fachkräfte beim reflektierten Einsatz digitaler Medien unterstützt. Hierbei liegt der Fokus auf einem altersgerechten, dosierten und pädagogisch sinnvollen Umgang mit digitalen Endgeräten. Diese Maßnahmen werden durch Informationen auf dem Münchner Portal für Medienpädagogik (mebim) sowie durch Unterstützungsangebote externer Akteure, wie beispielsweise des StMUK, flankiert.
- Medienpädagogische Begleitung: Das RBS hat sich das Ziel gesetzt, die Bildungseinrichtungen beim Einsatz digitaler Medien bestmöglich medienpädagogisch zu begleiten und zu unterstützen. Dazu ist das im RBS verortete IT-Bedarfsmanagement mit der Weiterentwicklung medienpädagogischer Konzepte in enger Zusammenarbeit mit den Bildungseinrichtungen beauftragt worden. Vor Ort an den städtischen Schulen sind die sogenannten Digitalisierungsteams, bestehend aus Medienpädagogischen Berater*innen, Anwenderbetreuer*innen sowie Mitarbeiter*innen der Schulleitung für die Umsetzung der Medienkonzepte verantwortlich. So wird sichergestellt, dass die Digitalisierung der Bildung Teil der Schulentwicklung wird und einen hohen Stellenwert erhält.Die Implementierung und Nutzung digitaler Technologien in Schulen und Kindertageseinrichtungen bringt zweifellos Herausforderungen mit sich, doch können diese durch die beschriebenen begleitenden Maßnahmen erheblich gemildert werden. Während in Ländern wie Schweden teilweise ausschließlich digitale Medien in Bildungseinrichtungen zum Einsatz kamen, verfolgt München einen differenzierten Ansatz. Digitale Endgeräte werden hier parallel zu etablierten Lernmaterialien wie Lehrbüchern oder analogen Übungsmaterialien eingesetzt. Auf diese Weise wird nicht nur ein sinnvoller und zielgerichteter Einsatz digitaler Medien im Sinne einer lernförderlichen Dosis gewährleistet, sondern gleichzeitig eine Überdosierung vermieden. Darüber hinaus orientiert sich das Konzept am individuellen Bedarf der Schüler*innen. Je nach Lernvoraussetzungen, Kompetenzen und persönlichen Voraussetzungen werden digitale und analoge Lernformen flexibel kombiniert. Dadurch werden die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Bildungseinrichtungen bestmöglich auf eine digital geprägte Lebenswelt vorbereitet. In diesem Zusammenhang hat das RBS für seine Bildungseinrichtungen ein engmaschiges Unterstützungsnetzwerk etabliert, das durch Qualifizierung der Pädagog*innen, die Mitarbeit der Medienpädagogischen Berater*innen (MpB) und die strategische Integration der Digitalisierung in die Kita- und Schulorganisation gestärkt wird.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.