Schadstoffbelastung im Grundwasser an der Genter Straße, südliche Osterwaldstraße und Umgebung in Schwabing
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassil (AfD) vom 15.7.2025
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
In Ihrem Schreiben vom 14.7.2025 hatten Sie verschiedene Fragen zur Schadstoffbelastung im Grundwasser an der Genter Straße, südliche Osterwaldstraße und Umgebung in Schwabing.
Hierzu teile ich Ihnen unter Berücksichtigung der fachlichen Einschätzung des staatlichen Wasserwirtschaftsamtes München (WWA) Folgendes mit:
Frage 1:
Welche Schadstoffe und deren Konzentrationen wurden an den Messstellen und Dükern südlich des Regenauslasskanals im Grundwasser festgestellt?
Bitte eine Aufstellung aller Schadstoffe, der jeweilige Ort und das Messdatum, die jeweilige Schadstoffkonzentration und deren zulässigen aktuellen Grenzwerte.
Antwort:
Im Auftrag des Referats für Klima- und Umweltschutz wurden 2021 und 2022 im Nahbereich der Genter Straße Grundwasserproben entnommen und untersucht. In einem Düker nordöstlich der Genter Straße (GDL 18001) wurde 2021 ein erhöhter Mineralölkohlenwasserstoffgehalt ermittelt, der sich bei Nachuntersuchungen nicht mehr bestätigte. In einem Düker nördlich der Genter Straße (GDL 18002) wurden Gehalte an Tetrachlorethen knapp unter dem Prüfwert nachgewiesen. Diese sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Altstandort im Bereich der heutigen Brabanter Straße 4 zurückzuführen (siehe Antwort zu Frage 4). Insgesamt lagen die Schadstoffkonzentrationen meist unter den jeweiligen Prüfwerten (Messwerte in µg/l).
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Frage 2:
Wurde auch im Grundwasser, welches in den betroffenen Kellern der Genter Straße, südliche Osterwaldstraße und Umgebung in Schwabing bei Starkregenereignissen eingedrungen ist, entsprechende Schadstoffmessungen bzw. -analysen durchgeführt? Wenn keine Schadstoffanalysen durchgeführt wurden, bitte Begründung warum nicht?
Antwort:
Im Zusammenhang mit einer 2023 von der WEG Genter Straße 13, 13a-f beantragten Wasserhaltung wurden dort im Auftrag der Antragstellerin Grundwasseruntersuchungen durch ein akkreditiertes Ingenieurbüro durchgeführt. Dabei konnten keine prüfwertüberschreitenden Verunreinigungen festgestellt werden. Ergänzende Grundwasseruntersuchungen durch die Landeshauptstadt München waren deshalb nicht veranlasst.
Frage 3:
Wenn in den betroffenen Kellern Schadstoffmessungen des eindringenden Grundwassers durchgeführt wurden, positive Antwort zu Frage 3, was sind die Messergebnisse? Bitte eine Aufstellung aller Schadstoffe, der jeweilige Ort und das Messdatum, die jeweilige Schadstoffkonzentration und dessen zulässigen aktuellen Grenzwerte.
Antwort:
Es wurden keine Schadstoffe angetroffen (vgl. Antwort zu Frage 2).
Frage 4:
Wo befinden sich die Altlastenverdachtsfälle, siehe Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 14871 Vor-tragziffer 2.3.1.1? Bitte Angabe des/der ursprünglichen Eintragungsort(e) und den aktuellen Umgriff der Kontamination.
Antwort:
Die Altlast befindet sich im Bereich des Anwesens Brabanter Straße 4 und einer angrenzenden städtischen Grünfläche. Dort wurde von ca. 1890 bis 1973 eine chemische Reinigung/Teppichreinigung mit Färberei betrieben. Das Betriebsgebäude wurde in den 70-er Jahren abgerissen und die Fläche anschließend neu bebaut. Der vermutete Umgriff des Schadens ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Frage 5:
Begünstigt ein hoher Grundwasserstand eine Auswaschung der Schadstoffe; Verweis auf Frage 1?
Antwort:
Nein, die höchsten Schadstoffkonzentrationen wurden jeweils bei niedrigen Grundwasserständen gemessen.
Frage 6:
Falls eine Auswaschung der Schadstoffe durch hohen Grundwasserstand begünstigt wird, positive Antwort zu Frage 5, ob seitens der Landeshauptstadt München ein hoher Grundwasserstand beabsichtigt ist, um eine Auswaschung bzw. Reduzierung auf den betroffenen Grundstücken zu erreichen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 5.
Primäres Schutzgut ist das Grundwasser selbst. Eine Auswaschung von Schadstoffen und damit eine gezielte Verunreinigung des Grundwassers wird deshalb nicht angestrebt.
Frage 7:
Wenn eine Auswaschung der Schadstoffe durch hohen Grundwasserstand nicht beabsichtigt ist, negative Antwort zu Frage 6, und wie der o.g. Sitzungsvorlage zu entnehmen ist, unbedingt zu vermeiden ist, welche Maßnahmen unternimmt die Landeshauptstadt München, um den Grundwasserstand unter allen Umständen niedrig zu halten?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München unternimmt keine Maßnahmen, um den Grundwasserstand flächendeckend niedrig zu halten. Zur Begründung möchte ich auf die ausführlichen Ausführungen der Sitzungsvorlage (Nr. 20-26/V 14871) zur Thematik verweisen.