Schwimmhallen für Vereine in den Ferien nutzbar machen!
Antrag Stadtrats‐Mitglieder Kathrin Abele, Barbara Likus, Christian Müller, Cumali Naz, Lena Odell, Dr. Julia Schmitt‐Thiel, Julia Schönfeld‐Knor (SPD/ Volt‐Fraktion) und Anja Berger, Beppo Brem, Mona Fuchs, Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Dominik Krause, Florian Schönemann, David Süß (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 5.7.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 5.7.2021 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, die Schulschwimmhallen in den Ferienzeiten und zu Schulzeiten außerhalb des Unterrichts den Vereinen und den Schüler*innen zur Verfügung zu stellen, sofern es das Infektionsgeschehen erlaubt.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Referat für Bildung und Sport (RBS) hat die Schulschwimmbäder den Sportvereinen sowie den Schwimmschulen während der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt, soweit eine Nutzung im Rahmen der jeweils gültigen Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zulässig war. Im betreffenden Zeitraum war die Nutzung der Schwimmbäder unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Testpflicht, Beschränkung der Personenzahlen) möglich. Das RBS hat ein entsprechendes Infektionsschutzkonzept erarbeitet und den Münchner Sportvereinen sowie Schwimmschulen die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes und die Durchführung von Schwimmkursen ermöglicht.
Für die Sommerferien 2021 wurde zusammen mit den Stadtwerken München (SWM) ein Konzept zur Bereitstellung von Schwimmbädern erarbeitet. Dadurch konnten insgesamt 7 Schwimmbäder (3 SWM-Schwimmbäder, 4 Schulschwimmbäder) in den Ferien zur Verfügung gestellt werden.Der Fokus bei der Belegungsplanung lag auf der Durchführung von Anfänger*innen-Schwimmkursen zum Erlernen der Schwimmfähigkeit.
Die Öffnung der Münchner Schulschwimmbäder in den Ferien wurde in der Zwischenzeit deutlich ausgebaut. Im Rahmen von zwei Beschlüssen des Stadtrates („Schwimmoffensive“/Sitzungsvorlage Nr. 20 – 26/V 04636 und „Einführung eines Personalpools im Bereich der Schulschwimmbäder (Schulbadewärter*innen“)/Sitzungsvorlage Nr. 20 – 26/V 07866) wurden die finanziellen und personellen Voraussetzungen geschaffen, um die Schulschwimmbäder auch in den Oster-, Pfingst- und Sommerferien betreiben zu können. Die Anzahl der in den Ferien nutzbaren Bäder ist allerdings durch die vorgeschriebenen Reinigungs- und Instandhaltungsmaßnahmen limitiert, da es in der Regel notwendig ist, das Wasser aus den Becken abzulassen. Die für den Bäderbetrieb zuständigen Stellen der Stadtverwaltung (Geschäftsbereich Zentrales Immobilienmanagement, Geschäftsbereich Sport, Baureferat) stimmen die Maßnahmen möglichst so ab, dass eine ausreichende Anzahl an Schulschwimmbädern in den Ferien für den Vereinssport sowie zur Durchführung von Schwimmkursen zur Verfügung steht.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.