Das Sachgebiet Beistandschaft des Stadtjugendamts ist aufgrund der Einführung eines neuen Fachverfahrens von Montag, 20. Oktober, bis einschließlich Freitag, 31. Oktober, für den Publikumsverkehr geschlossen und auch telefonisch und per Mail nicht erreichbar.
Ab Montag, 3. November, können sich Bürger*innen mit ihren Anliegen wieder an die Dienststelle wenden.
Ausgenommen von der Schließung sind die Beurkundungen und die Auskunftserteilung aus dem Sorgeregister. Diese Anträge werden durchgehend regulär bearbeitet.