Wie werden die Mittel der Nahmobilitätspauschale verwendet?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Sabine Bär, Fabian Ewald, Hans Hammer, Hans-Peter Mehling, Dr. Evelyne Menges, Veronika Mirlach, Alexander Reissl und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 13.2.2025
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 13.2.2025 führen Sie Folgendes aus: „Über die Nahmobilitätspauschale standen bis einschließlich 2024 25 Millionen Euro für die unkomplizierte Umsetzung von Maßnahmen zur Ver- fügung. Im Jahr 2025 wurde die Pauschale aus Mitteln des Klimabudgets zur Umsetzung der Radentscheidsmaßnahme Lindwurmstraße einmalig erhöht. Insgesamt wurde in den letzten Jahren bei einer Vielzahl von Sit- zungsvorlagen eine Finanzierung aus Mitteln der Nahmobilitätspauschale durch den Stadtrat beschlossen.“
Für die gewährte Fristverlängerung bedanken wir uns.
Zu Ihrer Anfrage und den darin enthaltenen fünf Fragen teilt das Baureferat Folgendes mit:
Die Nahmobilitätspauschale ist eine vom Stadtrat separat zur Verfügung gestellte Finanzierungsform zur Förderung von Fußgänger- und Radverkehrsprojekten.
Begleitend hierzu wurde ein fraktionsübergreifender „Lenkungskreis Fuß- und Radverkehr“ eingerichtet, welcher viermal (zweimal davon verwaltungsintern) im Jahr tagt. Am Ende jedes Jahres stellt das Baureferat eine Gesamtschau über alle abgeschlossenen und laufenden Projekte im Baureferat, Mobilitätsreferat, Referat für Klima- und Umweltschutz, SWM-MVG sowie Referat für Arbeit und Wirtschaft mit den beanspruchten Nahmobilitätsmitteln vor. Am Anfang des darauffolgenden Jahres wird dann die geplante Mittelverwendung bei den genannten Referaten/SWM-MVG erläutert und dem Lenkungskreis zur Entscheidung vorgelegt.
Die einzelnen Fragen beantwortet das Baureferat wie folgt:
Frage 1:
Welche Projekte sollen, über die Lindwurmstraße hinaus, im Jahr 2025 in welcher Höhe aus den Mitteln der Nahmobilitätspauschale finanziert wer- den?Antwort:
Neben der Lindwurmstraße hat der Stadtrat bei folgenden Straßenbauprojekten das Baureferat mit der Umsetzung beauftragt sowie eine Finanzierung über die Nahmobilitätspauschale beschlossen:
-Rheinstraße (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 09345) mit 5,0 – 6,0 Mio.EUR
-Boschetsrieder Straße (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 06750) mit 15,4 -17,7 Mio.EUR
-Karl-Theodor-Straße (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 14218) mit 9,5 Mio.EUR
-Augustenstraße (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 14846) mit 7,0 Mio.EUR
-Diese befinden sich entweder bereits in der baulichen Umsetzung oder sind in der Vorbereitung der Bauausführung für einen Baustart noch in 2025.
Die Höhe der im laufenden Jahr nötigen Finanzmittel ist abhängig vom jeweiligen Projektverlauf sowie dem damit verbundenem Mittelabruf durch die ausführenden Baufirmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die bauliche Umsetzung und der Mittelabfluss aufgrund des Umfangs der Stra-ßenbauprojekte über 2025 hinaus erstreckt.
Neben diesen genannten größeren Maßnahmen setzt das Baureferat kleinere Umbauprojekte auf Wunsch der Bezirksausschüsse, aufgrund von Bürgerversammlungsempfehlungen oder zur Instandsetzung der Verkehrsflächen für den Fuß- und Radverkehr mit Mitteln aus der Nahmobilitätspauschale um. Diese dienen dem Erhalt bzw. der Verbesserung der Verkehrssicherheit (z.B. an Unfallschwerpunkten), der Erhöhung der Schulwegsicherheit oder sind aufgrund dringender Instandsetzungsbedarfe zwingend notwendig. Im Jahr 2025 sind bzw. waren dies insbesondere:
-Karlstraße zwischen Barer Straße und Ottostraße -(Sitzungsvorlange Nr. 14-20/V 08713) mit insgesamt 730.000 EUR
-Stegmühlstraße – Verlängerung des Fahrradwegs -(BA-Antrag Nr. 20-26/B 01538) mit insgesamt 600.000 EUR
-Ismaninger-/Holbeinstraße – Errichtung einer signalisierten Fußgängerüberquerung
-(Anordnung durch das Mobilitätsreferat) mit insgesamt 360.000 EUR
Die konkrete Zuordnung bzw. Aufteilung der Mittelverwendung selbst wird vom Lenkungskreis Fuß- und Radverkehr jährlich genehmigt.
Frage 2:
Wie hoch ist, unbenommen der Lindwurmstraße, das noch verfügbare Gesamtbudget der Nahmobilitätspauschale 2025 inklusive möglicher von anderen Referaten und aus den Vorjahren übertragener Mittel?
Antwort:
Aktuell sind die Mittel der Nahmobilitätspauschale für 2025 vollständig verplant.
Frage 3:
Welche Projekte zu welchen Kosten wurden jeweils in den Jahren 2020 bis 2024 aus den Mitteln der Nahmobilitätspauschale finanziert?
Antwort:
Das Baureferat hat auf Wunsch der Bezirksausschüsse, aufgrund von Bürgerversammlungsempfehlungen oder zur Instandsetzung der Verkehrsflächen für den Fuß- und Radverkehr eine mittlere zweistellige Anzahl kleinerer Umbauprojekte sowie insgesamte 8 B+R-Anlagen (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 09424) mit Mitteln aus der Nahmobilitätspauschale umgesetzt. Daneben wurden in den Jahren 2020 bis 2024 unter anderem folgende vom Stadtrat beschlossenen Straßenbauprojekte umgesetzt:
-Querung Stadelheimer Straße (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 03576) mit 0,8 – 1,0 Mio. EUR
-St.-Magnus-Straße (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 03604) mit 3,8 – 4,5 Mio. EUR
-Radschnellweg Münchner Norden – Abschnitt 1, AltstadtradlringTeil A, Lenbachplatz, Maximiliansplatz & Platz der Opfer des Nationalsozialismus (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 02721) mit 13,37 Mio. EUR
Frage 4:
Wurden die geplanten Mittel aus der Nahmobilitätspauschale in den Jahren 2020 bis 2024 vollständig ausgeschöpft?
Antwort:
Es entstehen keine Restmittel im engeren Sinne. Vielmehr kommt es im Rahmen der Projektumsetzung zu haushaltsinternen Verschiebungen (über das Mehrjahresinvestitionsprogramm – MIP). Hintergrund ist, dass einzelne Maßnahmen aufgrund ihres finanziellen und organisatorischen Umfangs eine mehrjährige Laufzeit aufweisen und daher nicht innerhalb eines Haushaltsjahres vollständig abgewickelt werden können. Die hierfüreingesetzten Mittel werden unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Projektverlaufs sowohl für das jeweilige Haushaltsjahr als auch für die Folgejahre eingeplant. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die begonnenen Maßnahmen sachgerecht fortgeführt und vollständig realisiert werden können.
Frage 5:
Falls nein: in welcher Höhe in Prozent und absolut konnte das verfügbare Gesamtbudget gebunden werden?
Antwort:
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen