Bremst die Trambahn Westtangente die Feuerwehr aus?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Matthias Stadler (CSU-Fraktion) vom 31.3.2021
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst bitte ich, die sehr späte Rückmeldung und Beantwortung der Stadtratsanfrage Nr. 20-26/F 00247 zu entschuldigen.
In Ihrer Anfrage vom 31.3.2021 legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde:
„Die Planungen der Tram Westtangente auf der Fürstenrieder Straße bedeuten einen Wegfall von Fahrspuren. Hierbei stellt sich objektiv die Frage, wie z.B. die Einsatzfahrzeuge der künftigen Feuerwache in Laim, den Bereich um die Fürstenrieder Straße bis nach Großhadern zügig erreichen können, um die gesetzlich vorgeschriebene Zeit zum Erreichen des Einsatzortes zu garantieren.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Vorbemerkung:
Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr für den Bereich Großhadern können, unter der Voraussetzung, dass der Standort Laim in Betrieb ist, sowohl von dort als auch von der Feuerwehrwache 2 an der Aidenbachstraße aus ausrücken. Beide Standorte weisen in etwa gleiche Fahrzeiten auf ihren Optimalrouten (Willibaldstraße/Waldwiesenstraße bzw. Murnauerstraße/Waldfriedhofstraße/Würmtalstraße) auf. Unabhängig von der Realisierung der Tram Westtangente ergeben sich über die Alternativrouten Fürstenrieder Straße bzw. Boschetsrieder Straße längere Fahrzeiten gegenüber den vorgenannten Optimalrouten. Generell werden sowohl bei den Planungen für Anlagen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) als auch bei Tramplanungen keine gesonderten Rettungstrassen vorgesehen.
Frage 1:
Welche Maßnahmen werden für den Blaulichtverkehr (Feuerwehr, Polizei, Rettungskräfte) auf der Fürstenrieder Straße getroffen, damit diese nicht ausgebremst werden?
Antwort:
Im Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsverfahren bzw. in den Verkehrsgutachten zur Tram Westtangente wird darauf hingewiesen, dass inder Fürstenrieder Straße nur an der Kreuzung Gotthardstraße mit einer Reduzierung der Leistungsfähigkeit für den Straßenverkehr zu rechnen sei.
Hinsichtlich der Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges angrenzender Gebäude fanden Abstimmungen zwischen den Stadtwerke München | Ressort Mobilität (SWM/MVG) und der Branddirektion statt, um Nachteile für Anwohnende und Gebäudeeigentümer*innen zu vermeiden. Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen und einem oder mehreren Fahrstreifen je Richtung gibt es zahlreich in München. Besondere Maßnahmen für den Blaulichtverkehr werden in solchen Straßen nicht ergriffen. Die Sonderrechte nach §§ 35 und 39 Straßenverkehrsordnung (StVO) reichen aus.
Frage 2:
Welche Abschnitte der geplanten Tram Westtangente sind für den Blaulichtverkehr befahrbar?
Antwort:
Alle Straßen, auf denen die Westtangente verläuft, sind weiterhin leitungsfähig für Einsatzfahrzeuge befahrbar.
Generell darf bei Trambahnplanungen das Gleis selbst nur bei einem straßenbündigen Bahnkörper (d.h. die Trambahn fährt höhengleich auf der Straße) befahren werden. Bei einem sogenannten besonderen Bahnkörper nach § 16 Abs. 4 der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (Gleis mit Bordsteinen oder anderen Hindernissen von der Straßenfahrbahn getrennt) ist ein Befahren mit Straßenfahrzeugen grundsätzlich nicht zulässig. Sonderrechte für Einsatzfahrzeuge nach § 35 StVO können hier nicht in Anspruch genommen werden, da die StVO für besondere Bahnkörper nicht gilt. Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob ein besonderer Bahnkörper asphaltiert oder als Rasengleis ausgeführt ist. Die Abschnitte mit straßenbündigem Bahnkörper in der Wotanstraße und der gemeinsam mit dem Bus genutzte Abschnitt zwischen Ratzingerplatz und der ÖV-Anlage am U-Bahnhof Aidenbachstraße sind bei Bedarf auch für den Blaulichtverkehr befahrbar.
Das für Einsatzfahrzeuge befahrbare Straßennetz ist dabei – wie eingangs dargestellt – leistungsfähig.
Frage 3:
Welche Stellungnahmen haben hier die Feuerwehr, die Polizei und weitere Rettungsorganisationen abgegeben?
Antwort:
Die Polizei wurde im Rahmen des Spartenverfahrens, die Branddirektion zusätzlich auch im Planfeststellungsverfahren angehört.
Die Branddirektion hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Mitte 2020 eine Stellungnahme zur Tram Westtangente abgegeben. Darin äußerte sich die Branddirektion u.a. zu folgenden Themen:
- Sicherstellung erforderlicher Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen angrenzender Gebäude
- Brandschutz in der Umweltverbundröhre
- Brandschutz bei Änderungen an bestehenden U-Bahnhöfen
- Vorrangschaltung bei den Lichtsignalanlagen vor der Feuerwache 2 in der Aidenbachstraße
- Empfehlung, die Möglichkeit einer zukünftigen Verkehrsbeeinflussung für Einsatzfahrten bei der Ampelsteuerung offen zu halten.
Diese Stellungnahme ist Bestandteil der gesamtstädtischen Stellungnahme der LHM im Planfeststellungsverfahren. Forderungen nach befahrbaren Gleisabschnitten wurden nicht erhoben.
Frage 4:
Ist die Option eines befahrbaren Gleises in diesem Zusammenhang bereits ausreichend untersucht worden?
Antwort:
Befahrbare Gleise (gemeinsame Nutzung Tram/Bus) wurden im Projekt Tram Westtangente betrachtet. Rasengleise haben gegenüber befahrbaren Gleisen mehrere Vorteile:
- geringere Lärmemissionen
- positive Auswirkungen auf den städtischen Wasserhaushalt
- Abkühlung der Luft im Sommer
- Aufnahme und Bindung von Schadstoffen
- städtebauliche Aufwertung.
Aufgrund der Vorteile wurden Rasengleise, wo immer dies möglich war, bei der Planung berücksichtigt. Eine Variantenuntersuchung mit befahrbarem Gleis wurde deshalb nicht in Auftrag gegeben.
In München sind ca. 45 Kilometer Tram-Einfachgleis begrünt. Zur Befahrbarkeit von Gleisen durch die Blaulichtfahrten, respektive zur Bereitstellungdes Verkehrsnetzes für den Blaulichtverkehr siehe ansonsten Antwort zu Frage 2.
Frage 5:
Führt ein befahrbares Gleis aus Sicht der Feuerwehr zu einer schnelleren Erreichbarkeit des Einsatzortes?
Antwort:
Stauungen des Straßenverkehrs führen erfahrungsgemäß zu Verzögerungen bei Einsatzfahrten von Feuerwehr und Rettungsdienst. Ein Befahren der Gleise wäre nur bei einem sogenannten straßenbündigen Bahnkörper zulässig, bei dem die Tram am Straßenverkehr teilnimmt (siehe Antwort zu Frage 2), was bei weiten Teilen der Tram-Westtangente nicht geplant ist.
Insgesamt soll der Ausbau des ÖPNV-Netzes und damit auch der Tram-Westtangente die Verlagerung des Kfz-Verkehrs auf den ÖPNV unterstützen und so den Anstieg des Kfz-Verkehrs und damit hervorgerufenen Stauungen entgegenwirken.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.