Energie- und Kosteneinsparung, Artenschutz und Gesundheitsvorsorge: Natriumdampflampen sollen andere Metalldampflampen ersetzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 16.5.2025
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Mit dem oben genannten Antrag vom 16.5.2025 bitten Sie das Baureferat, soweit bei der jeweiligen Lampenkonstruktion problemfrei möglich, ab sofort beim Leuchtmittelaustausch Natriumdampf-Hochdrucklampen statt anderer Metalldampflampen zu verwenden.
Sie begründen dies damit, dass im Straßenraum an zahlreichen Stellen Kofferleuchten existieren, die bei defekten Leuchtmitteln unterschiedlich neu bestückt werden. In manchen Fällen werden diese mit Natriumdampf-Hochdrucklampen und in anderen mit Metalldampflampen
bestückt. Diese unterscheiden sich im jeweiligen Kelvin-Wert und in der entsprechenden Lichtfarbe.
Sie führen aus, dass Natriumdampf-Hochdrucklampen für die Erzeugung der gleichen Lichtmenge rund ein Drittel weniger Strom als andere Metalldampflampen benötigen. Bei einem durchgängigen Einsatz von Natriumdampf-Hochdrucklampen, beim Tausch von defekten Leuchten anstelle anderer Metalldampflampen als Leuchtmittel, ließe sich somit kurzfristig, schon vor der noch längere Zeit andauernden und investiv kostspieligen Umrüstung auf LED-Lampen, eine erhebliche Energie- und Kosteneinsparung erzielen.
Zudem würden sich auch Vorteile für die Gesundheitsvorsorge und den Artenschutz ergeben, da mit den geringeren Blauanteilen im Licht der Natriumdampf-Hochdrucklampen, Blendeffekte minimiert werden und der Gesundheitsvorsorge und dem Artenschutz durch eine Lichtfarbtemperatur von 2.200 Kelvin statt 3.000 Kelvin möglichst weitgehend Rechnung getragen würde.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßigeBehandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 16.5.2025 teilt das Baureferat Folgendes mit:
In München sind im Bereich der Straßenbeleuchtung aktuell noch rund 4.370 Metalldampfentladungslampen im Einsatz. Die elektrische Versorgung erfolgt bei diesem Lampentyp immer durch ein in der Leuchte befindliches vorgeschaltetes elektronisches Bauteil, dem sogenannten elektronischen Vorschaltgerät (EVG). Die Betriebsparameter sind auf die jeweiligen zu betreibenden Lampentypen abgestimmt. Daher ist ein Austausch des Leuchtmittels gegen eine Natriumdampf-Hochdrucklampe aus technischen Gründen nicht ohne Weiteres möglich bzw. aus Gründen der Betriebsstabilität und Lebensdauer der Lampe nicht zu empfehlen. Zudem ist ein energetischer Vorteil aufgrund der im EVG festgelegten Lampenbestromung nicht zu erwarten.
Somit werden defekte Leuchtmittel stets durch ein Leuchtmittel gleichen Typs ersetzt, um vorzeitige Ausfälle von Lampen und Leuchten zu verhindern. Diese Betriebssicherheit ist für die sehr hohe Verfügbarkeit und einen wirtschaftlichen Betrieb der Straßenbeleuchtung unverzichtbar.
Hinsichtlich der LED-Umstellung der Münchner Straßenbeleuchtung im Bestand hat der Stadtrat bisher Austauschprogramme vom 4.2.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 17541) und 6.12.2022 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 /V 07971) beschlossen. Diese umfassen 68.000 der ca. 100.000 Münchner Straßenleuchten und somit bereits einen Großteil aller Anlagen.
Mit den zu erzielenden Energieeinsparungen und den guten ökologischen Eigenschaften ist die LED-Technik konventionellen Leuchtmitteln, wie den Natriumdampf-Hochdrucklampen, deutlich überlegen. Eine Art zwischenzeitliches Austauschprogramm von konventioneller Technik auf konventionelle Technik (Metalldampflampen gegen Natriumdampf-Hochdrucklampen), wie von Ihnen vorgeschlagen, erscheint weder aus wirtschaftlicher noch aus ökologischer Sicht sinnvoll.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.