Abfallbehälter im öffentlichen Raum
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Delija Balidemaj, Alexandra Gaßmann, Hans-Peter Mehling, Alexander Reissl und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 7.5.2025
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Im oben angeführten Antrag vom 7.5.2025 fordern Sie die Stadtverwaltung auf, die Standorte der Abfallbehälter im öffentlichen Raum dahingehend zu untersuchen, wo das Leerungsintervall verdichtet oder die Anzahl der aufgestellten Behälter erhöht werden müsste.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 7.5.2025 teilt das Baureferat Folgendes mit:
Die im Stadtgebiet München aufgestellten Abfallbehälter, welche sich im Zuständigkeitsbereich der Münchner Stadtverwaltung befinden, werden überwiegend vom Baureferat in den Hauptabteilungen Tief-, Garten- und Ingenieurbau betreut. Davon ausgeschlossen sind die Behälter der Stadtwerke München GmbH (Geschäftsbereich MVG), der Deutschen Bahn AG (S-Bahn-Bereich) oder auch die in Parks und Anlagen der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung (wie z.B. Englischer Garten).
Aus der Formulierung des Antrages ist rückzuschließen, dass insbesondere der Zuständigkeitsbereich der städtischen Straßenreinigung betroffen ist, in dem die höchste Dichte an Abfallbehältern situiert ist. Die folgenden Ausführungen gelten daher insbesondere für den Bereich des Vollanschlussgebietes, sind aber grundsätzlich übertragbar auf die anderen Betreuungsbereiche.
Mit den aktuell im Vollanschlussgebiet aufgestellten Abfallbehältern wird bereits ein sehr hoher Leistungsstandard gewährleistet. In Bereichen mit besonders hohem Bedarf sind Abfallbehälter in einem engmaschigen Netz situiert, welche von fünfmal wöchentlich bis zu viermal täglich – je nach Reinigungsklasse – kontrolliert/geleert werden.Dieses Netz wird durch den zuständigen Personalkörper der Städtischen Straßenreinigung permanent evaluiert, so dass im Falle von dauerhaften Mehrbedarfen mittels zusätzlicher Behälteraufstellung auch kurzfristig reagiert werden kann.
Diese Bewertung erfolgt auch in Verbindung mit den hierzu eingehenden Bedarfsmeldungen über das Behördentelefon, dem Servicetelefon „Rein. Und sauber.“ sowie Online-Meldungen über das Internet-Portal „Mach München besser“.
Die Anzahl und das Volumen der Behälter sollen dem durchschnittlichen Bedarf entsprechen und werden entsprechend angepasst. In Bereichen, in denen regelmäßig mehr Bedarf besteht, gibt es jedoch bereits Überkapazitäten im Vergleich zur Grundlast. Das Baureferat bittet, auch dies zur Kenntnis zu nehmen.
Auf eine stadtweit dauerhafte Aufstellung zusätzlicher Behälter aufgrund außergewöhnlicher Situationen (z.B. personenstarke Spontanzusammenkünfte oder Veranstaltungen mit vielen Besucher*innen), die vorübergehend zu überfüllten Behältern führen können, verzichtet das Baureferat bewusst. Der Grund für diese Entscheidung sind die hohen Kosten für die Anschaffung der Behälter sowie die dauerhaft anfallenden zusätzlichen Aufwände für Kontrolle, Leerung und Instandhaltung.
Aufgrund des kommunalen Auftrags und der Verpflichtungen zu einem wirtschaftlichen Haushaltsmanagement und vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Konsolidierungsvorgaben wäre eine übermäßige Ausstattung zur Abdeckung besonderer Einzelfälle aus Sicht des Baureferates nicht gerechtfertigt oder vertretbar.
Letztlich würde ein zusätzliches Angebot an Behältern oder häufigere Leerungen entweder zu höheren Kosten im öffentlichen Haushalt führen, die über Steuereinnahmen finanziert werden, oder die Gebühren für die Bürger*innen erhöhen, welche die Straßenreinigungsleistungen über Gebühren zahlen müssen. Das Baureferat sieht derzeit keinen Grund, einen dieser beiden Bereiche mit zusätzlichen Kosten zu belasten.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.