Schulwegbeförderung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf?
Anfrage Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 7.7.2025
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 7.7.2025 nehme ich Bezug.
Die verspätete Beantwortung der Anfrage bitten wir zu entschuldigen. Diese erfolgte aufgrund der abschließenden Abklärung hinsichtlich der noch offenen Fahrten der Mathilde-Eller-Schule 1 nach Meldung nach bereits erfolgter Schulbusvergabe.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben Anspruch auf eine Beförderung zur entsprechenden Bildungseinrichtung. Für dieses Leistung greift das Referat für Bildung und Sport (RBS) auf verschiedene Dienstleister zurück. Zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 fiel auf, dass die Ausschreibung zur Vergabe der Beförderungsleistung offenbar nicht oder zumindest zu kurzfristig durchgeführt wurde. Das hat dann zu großen Herausforderungen für Eltern, Kinder und kurzfristig gebuchte Transportdienstleister geführt. Gerade für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist es wichtig, feste Ansprechpartner zu haben. Häufig wechselnde Fahrer und Transportmittel wie Taxen, Kleinbusse etc. sind für die Kinder aus verschiedenen Gründen nicht optimal.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
„Wird im nächsten Schuljahr der Transport der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sichergestellt sein?“
Antwort:
Die beauftragte Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) konnte zunächst in einer ersten Ausschreibung bis auf fünf Lose alle Beförderungen vergeben. Für die verbliebenen Routen wurde im Zuge einer zweiten Ausschreibung, welche am 9.7.2025 endete, auch eine Vergabe erzielt. Die Beförderung der Kinder ist nach derzeitigem Stand sichergestellt, so dass jedes Kind zuverlässig und sicher zu seiner Bildungseinrichtung gelangen kann.Die Mathilde-Eller-Schule 1 meldete am 7.7.2025 noch ca. 30 Kinder nach, welche nicht durch die oben beschriebenen Ausschreibungen abgedeckt waren. Hierfür wurde durch RBS-GV2 auch eine Beförderung organisiert.
Die einzelnen Sonderförderzentren stehen bereits in Austausch mit den jeweiligen Unternehmen und es sind bereits zahlreiche Routen abschließend geplant.
Frage 2:
„Sind die entsprechenden Ausschreibungen auf den Weg gebracht und wie weit sind die Verhandlungen vorangeschritten?“
Antwort:
Siehe Antwort unter Punkt 1.
Frage 3:
„Welche Beförderungsmöglichkeiten nutzt die Landeshauptstadt?“
Antwort:
Die Beförderung der Schüler*innen erfolgt sowohl über Schulbusse als auch über Taxis. Schulbusse bieten eine kostengünstige und umweltfreundliche Möglichkeit, die Kinder von verschiedenen Wohnorten zur Schule zu bringen. Sie sind speziell auf die Bedürfnisse von Schüler*innen ausgelegt und fahren feste Routen. Zusätzlich stehen Taxis zur Verfügung, um Flexibilität zu bieten, insbesondere für Schüler*innen, die in abgelegeneren Gebieten wohnen oder individuelle Transportbedürfnisse haben. Diese Kombination aus Schulbus und Taxi stellt sicher, dass alle Schüler*innen pünktlich und sicher zur Schule gelangen.
Frage 4:
„Wie groß ist dabei der Anteil des Taxitransports?“
Antwort:
Laut Rückmeldung der Taxi e.G. als Vertragspartnerin wurden zu sonderpädagogischen Förderzentren im laufenden Schuljahr 2024/2025 444 Kinder gefahren.
Frage 5:
„War dem RBS die Problematik des Fahrerwechsels bewusst? Wie wird die Thematik der Sitzerhöhungen gelöst? Nicht alle Kinder haben eigene Sitzerhöhungen bzw. denken regelmäßig an diese und nicht alle Transportunternehmen haben eine ausreichende Anzahl an Sitzerhöhungen.“
Antwort:
Die Anerkennung der Bedürfnisse der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist für deren Teilhabe und Bildung von großer Bedeutung. Im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung ist die Resilienzförderung ein wichtiger Baustein. Da junge Menschen in allen Lebensbereichen den Umgang mit wechselndem Personal erleben, gehört dies zu den Basiskompetenzen, die in der Schule und der Betreuung vermittelt werden. Personalwechsel können in allen Lebensbereichen auftreten und stellen kein grundsätzliches Problem für Menschen mit einer Beeinträchtigung dar. Es handelt sich vielmehr um eine notwendige Anpassung, die in diesem Fall sicherstellt, dass die Beförderung weiterhin reibungslos verläuft. In den Förderzentren ist die Kooperation mit der Schüler*innenbeförderung sehr eng. Die pädagogischen Fachkräfte (Lehrkräfte) holen die Kinder vom Schulbus/Taxi ab und begleiten sie auch wieder dorthin. So können in Gesprächen auch besondere Situationen wie z.B. Personalwechsel erläutert werden und die Kinder auf diese Situationen vorbereitet werden.
Grundsätzlich halten die Mehrzahl der Erziehungsberechtigten die notwendigen Sitzerhöhungen vor. Dies ist insbesondere im Anbetracht hygienischer Gesichtspunkte angezeigt. Sowohl die Eltern wie auch die Lehrkräfte sind dahingehend sensibilisiert.
Die Münchner Taxi e.G. verfügt im Bedarfsfall auch über eine begrenzte Anzahl an Ersatzerhöhungen. Vereinzelt verfügen auch Taxis über in den Sitzen eingebaute Erhöhungen.
Frage 6:
„Gab es dazu schon Gespräche mit den Taxiverbänden?“
Antwort:
Sowohl mit den durchführenden Busunternehmen sowie der Münchner Taxi e.G. steht man im regelmäßigen Austausch. Derzeit ist geplant, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Institutionen Informationsmaterialien für die Erziehungsberechtigten zu erstellen und auf die Notwendigkeit der Sitzerhöhungen hinzuweisen.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.