Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen für ein Bauvorhaben den Boden aufgraben, etwas lagern oder aufstellen, ein Halteverbot für einen Umzug beantragen oder im Luftraum eine Strom- oder Wasserleitung führen möchte, braucht dazu entweder eine Sondernutzungserlaubnis oder eine verkehrsrechtliche Anordnung. Für beides ist das Servicebüro Baustellen des Mobilitätsreferats die zentrale Anlaufstelle. Ab kommenden Dienstag, 7. Januar, können Anträge im Servicebüro Baustellen in der Implerstraße 9, Raum B1.22, jeweils am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie am Donnerstag von 9 bis 14 Uhr persönlich abgegeben werden.
Die Mitarbeiter*innen des Servicebüros stehen für Fragen der Bürger*innen rund um die temporären Anordnungen zur Verfügung und prüfen die Unterlagen direkt vor Ort auf Vollständigkeit und Korrektheit. Anschließend wird der Antrag bearbeitet, die jeweilige Erlaubnis wird dann im Nachgang per E-Mail, Post oder Fax zugestellt. Neben dem Besuch des Servicebüros vor Ort ist die Einreichung von Anträgen auch weiterhin telefonisch unter 233-39988 sowie 233-39989 oder per E-Mail an baustellen.mor@muenchen.de möglich.
Antragsformulare und alle Informationen rund um Haltverbote und Baustellen stehen zudem unter stadt.muenchen.de/service/info/temporaere-anordnungen-mor-gb2-3-1/1072585 sowie stadt.muenchen.de/service/info/temporaere-anordnungen-mor-gb2-3-1/1072250 zur Verfügung.