Zukunft des Wärmefonds II: Dauerhafte Unterstützung der Haushalte mit geringem Einkommen Zukunft des Wärmefonds III: Antragsstellung für 2024 bis Jahresende ermöglichen Zukunft des Wärmefonds IV: Zielgerichtete Werbekampagne und aufsuchende Angebote
Anträge Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 5.9.2024
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Weg zu Ihren Anträgen Folgendes mit:
Sie beantragen mit den o.g. Anträgen:
„Zukunft des Wärmefonds II:
Der Wärmefonds wird als dauerhaftes Unterstützungsangebot etabliert, um Haushalten mit geringem und mittlerem Einkommen bei hohen Heizkostenrechnungen zu unterstützen. Die Stadtwerke München stellen dafür jährlich 20 Millionen Euro zur Verfügung.“
„Zukunft des Wärmefonds III:
Die Antragsstellung für den Wärmefonds wird bis Ende des Jahres 2024 ermöglicht und endet nicht am 8. November 2024, damit von hohen Heizkosten betroffene Haushalte mit geringen Einkommen noch genügend Zeit für eine Antragsstellung haben.“
„Zukunft des Wärmefonds IV:
Das Sozialreferat wird beauftragt, gemeinsam mit den Stadtwerken München (SWM) eine Werbekampagne für den dauerhaften Wärmefonds zu erarbeiten, mit der sichergestellt wird, dass vor allem Haushalte mit geringem Einkommen von der Möglichkeit erfahren, dass sie Unterstützung bekommen können. Dazu soll ein Brief an alle Münchner Haushalte versendet werden, bei dem in einfacher Sprache und mehrsprachig die wesentliche Information an die Menschen gebracht wird. Hierbei soll auf die Anlaufstellen sowie die Webseite verwiesen werden. Es sollte explizit von einem Heizkostenzuschuss gesprochen werden. Auch aufsuchende Angebote sollen genutzt werden.“
Zu Ihren Anträgen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Zukunft des Wärmefonds II:
Der Wärmefonds, den die Vollversammlung des Stadtrats am 30.11.2022 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 07814) beschlossen hat, war möglich mit den Mitteln der Stadtwerke München GmbH (SWM), die aus überplanmäßigen Gewinnen des Windparks stammten und der Landeshauptstadt bzw. den Verbänden als Zuwendung zur Verfügung gestellt wurden.
Er war von Beginn an nur für die Jahre 2023 und 2024 vorgesehen.
Eine dauerhafte Weiterführung des Wärmefonds ist nicht möglich. Den SWM stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung.
Zudem sind die Heizkosten für Haushalte derzeit im Vergleich zum Jahr 2023 erheblich geringer.
Zukunft des Wärmefonds III:
Um die Auszahlungen aus dem Wärmefonds bis Jahresende vollständig bearbeiten zu können, war eine Frist für die Antragstellung notwendig. Diese wurde auf der Webseite, in der Rathaus Umschau, bei den Anlaufstellen, bei der Energie-Hotline, auf den Social Media Kanälen etc. bekannt gegeben.
Die Antragszahlen zeigen, dass den Antragstellenden die Frist bewusst ist. Auch wurde extra darauf hingewiesen, dass für die Antragstellung nicht die aktuelle Nebenkostenabrechnung als Nachweis notwendig, sondern auch die letzte vorliegende Abrechnung oder der Mietvertrag ausreichend ist.
Zudem werden die Projektbeteiligten in der Abwicklung darauf achten, dass die Frist nicht zu unbilligen Härten führt.
Zukunft des Wärmefonds IV:
Eine dauerhafte Weiterführung des Wärmefonds ist, wie zu Zukunft das Wärmefonds II bereits geschrieben, nicht möglich. Somit bedarf es auch keiner Werbekampagne.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.