Unterjährige Kürzungen und Ausweitungen bei Zuschussnehmern (Kultureinrichtungen) des KULT 2024
Anfrage Stadträte Leo Agerer, Hans-Peter Mehling und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 26.9.2024
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Sie haben am 26.9.2024 folgende Anfrage zu Unterjährigen Kürzungen und Ausweitungen bei Zuschussnehmern (Kultureinrichtungen) des KULT 2024 gestellt:
Welche Kürzungen und Ausweitungen wurden im Jahr 2024 bei den Zuschussnehmer*innen (Kultureinrichtungen) umgesetzt; welche Kriterien wurden herangezogen und wie wurden die entsprechenden Zuschussnehmer*innen über Kürzungen informiert?
Die verspätete Antwort bitten wir zu entschuldigen. Zu Ihren Fragen antworten wir Ihnen wie folgt:
Frage 1:
Welche Kürzungen/Ausweitungen werden 2024 bei den 135 Zuschussnehmer*innen (Kultureinrichtungen) des KULT jeweils umgesetzt? a) Absolut und prozentual von der Gesamtzuschusssumme.
Antwort:
Ausweitungen:
- In 2024 wurden alle Zuwendungen pauschal um 2,8% (Tarifsteigerung und Inflationsausgleich) erhöht. Insgesamt wurden hierfür durch die Stadtkämmerei zusätzliche Mittel in Höhe von 820.205 Euro zur Verfügung gestellt. (Beschluss Finanzausschuss vom 19.12.2023 Nr. 20-26/V 111 3 8 )
- Zudem wurden einzelnen Zuschussnehmer*innen zur Sicherung der
Existenz Zuschusserhöhungen gewährt. Die konkreten Zuschussnehmer*innen und Höhen wurden unter Ziffer 2.1.1 b) in der Beschlussvorlage über die Gewährung von Zuwendungen im Haushaltsjahr 2025 dargestellt und in Anlage 2 erläutert (KA vom 19.9.2024 Nr. 20-26/V 14053). Die Kämmerei hat hierfür insgesamt 665.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Kürzungen:
- Mit dem Eckdatenbeschluss 2024 hat der Stadtrat im Juli 2023 eine stadtweite Konsolidierung um 150 Mio. Euro beschlossen. Der Anteil des Kulturreferates betrug hier 11.195.900 Euro.Die Zuschussnehmer*innen konnten bei dieser Konsolidierung von pauschalen Kürzungen ausgenommen werden, da insbesondere bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften beim Eigenbetrieb und bei den Instituten sowie im Sachmittelbereich des Kulturreferates erhebliche Kürzungen vorgenommen wurden.
Im Zuschussbereich wurde der Staatstheaterzuschuss um 3.221.000
Euro sowie die Zuschüsse für das Free & Easy Festivals (50.000 Euro) und Stars and Rising Stars (21.119 Euro) konsolidiert.
- Am 2.7.2024 hat der Finanzausschuss eine zusätzliche Konsolidierung (20-26/V 13869) in Höhe von 3.055.000 Euro im Zuschussbereich (mit Beteiligungsgesellschaften) beschlossen; zudem Einsparungen im
Sachmittelbereich von nochmals 4.624.000 Euro (gesamt 7.679.000
Euro).
Auf das Produkt „Förderung von Kunst und Kultur“ entfielen hiervon insgesamt 1.569.000 Euro. Das Produkt Förderung von Kunst und Kultur enthält neben den Zuwendungen an Kultureinrichtungen und dauerhaften Projekten auch einen Zuwendungsetat für freie Projektförderungen (wie beispielweise die Theater- und Tanzförderung, Popmusik etc.) und Sachmittel z.B. Mietetat (Gasteig, Muffathalle etc.), einen Etat für Kooperationen und eigene Veranstaltungen (Biennale, Dance).
Der überwiegende Anteil der zusätzlichen Konsolidierungsvorgaben konnte durch Kürzungen im Miet- und freien Projektetat des Kulturreferates umgesetzt werden. Auch wurden nicht umgesetzte Erhöhungen (bspw. Reste der 2,8%-Ausweitungen im Projektbereich Darstellende Kunst) sowie größere Zuwendungsanteile, die in 2024 durch die Zuschussnehmer*innen nicht benötigt werden (Beispiel: Interessenvereinigung Westkreuz e.V.) oder nicht benötigte Mietanteile zur Konsolidierung herangezogen.
Da der geforderte Konsolidierungsbeitrag durch diese Maßnahmen aber noch nicht vollständig erbracht werden konnte, musste ein geringer Anteil der zusätzlichen Konsolidierungsvorgaben auf Zuschussnehmer*innen bzw. Kulturinstitutionen in 2024 umgelegt werden.
Es wurde im Hinblick auf Überschüsse der Vorjahre und der konkreten Planungen für 2024 geprüft, ob eine einmalige Reduzierung einzelner Zuwendung 2024 möglich ist.
Insbesondere wurde darauf geachtet, dass die geplanten Programm- bzw. Projektplanungen durch die Kürzungen nicht beeinträchtigt und die Betriebskosten (Personal-, Miet-, Nebenkosten etc.) weiterhin vollständig finanziert sind.
Folgende Zuwendungen wurden 2024 einmalig gekürzt:
- Labor e.V. 24.500 Euro (entspricht 12%, wobei dieser Teilbetrag aus Überschüssen der Vorjahre gedeckt werden kann)
- Verein für Stadtteilkultur Neuhausen-Nymphenburg e.V. 18.000 Euro (entspricht 4,8%)
- Trägerverein Kulturhaus Milbertshofen 18.000 Euro (entspricht 5,1%)
Frage 1b:
Prozentual bzgl. der nicht zweckgebundenen Anteile der Förderung:
Antwort:
Da keine pauschale Kürzung in 2024 erfolgte, entfällt diese Antwort.
Frage 1c:
Welche Zuwendungen aus anderen Budgets liegen jeweils vor/sind geplant im laufenden Jahr (Investitionszuschüsse, Existenzsicherung etc.)?
Antwort:
Der Stadtrat hat dem Kulturreferat Budgetmittel zur Verfügung gestellt, um einmalige Mehrbedarfe der Zuschussnehmer*innen (Investitionen, Technikanschaffungen, Bauunterhalt etc.) finanzieren zu können, da diese Ausgaben meist über den Betriebszuschuss nicht abgedeckt sind. Das Kulturreferat stellt die Verwendung dieser Budgetmittel jeweils mit der jährlichen Beschlussvorlage über die Gewährung von Zuwendungen dar. In den Anlagen 1 und 2 der Beschlussvorlage über die Gewährung von Zuwendungen im Haushaltsjahr 2025 (KA vom 19.9.2024 Nr. 20-26/V 14053) wurde über die in 2024 geplanten bzw. umgesetzte Zusatzförderungen berichtet.
Über die Vergabe der Mittel zur Sicherung der Existenz wurde ebenfalls in dieser Beschlussvorlage berichtet (siehe auch Antwort zu Frage 1a). Hierbei handelt es sich um dauerhafte Ausweitungen (bspw. Mieterhöhungen, unabweisbare Personalkosten etc.)
Frage 2:
Mit welchen Zuwendungsempfänger*innen wurde a) im Vorfeld über die Höhe und Art der Einsparung gesprochen und b) eine gemeinsame Lösung gefunden?
Antwort:
Die zusätzlichen kurzfristigen Zuschussreduzierungen wurden mit Schreiben vom 22.8.2024 angekündigt.Von den zwei betroffenen Stadtteilkulturzentren wurden überarbeitete Finanzierungspläne für 2024 vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass die Zuschusskürzungen durch Mehreinnahmen (z.B. Vermietung) ausgeglichen werden können.
Mit dem Labor e.V. befindet sich das Kulturreferat noch in Abstimmung.
Frage 3:
Handelt es sich um strukturelle Einsparungen, Verschiebungen von Ausgaben auf Folgejahre, Kürzungen im Angebot etc.?
Antwort:
Die Verteilung der Sonderkonsolidierung ist einmalig, es handelt sich daher nicht um eine strukturelle Einsparung, auch erfolgt keine Verschiebung von Ausgaben in das Folgejahr bzw. Kürzung des Angebotes.
Frage 4:
Welche Kriterien wurden bei der Festlegung der endgültigen Kürzungssumme herangezogen? Welche Gründe sprechen/sprachen für diese Kriterien?
Antwort:
Das Kulturreferat hat Ende Juni von der am 2.7.2024 beschlossenen Sonderkonsolidierung für 2024 erstmals Kenntnis erhalten, da vorab seitens der Kämmerei keine Informationen an das Kulturreferat weitergeleitet wurden. Es war insbesondere im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben nicht möglich, inhaltliche Kriterien für die Reduzierung von Zuwendungen zu erarbeiten. Es wurde daher versucht, die Konsolidierungsvorgaben weitestgehend ohne Reduzierungen bei bereits bestehenden Zuwendungen umzusetzen (siehe oben Antwort zu Frage 1 a).
In geringem Maße musste die Verteilung der Sonderkonsolidierung jedoch auch auf einzelnen Zuschussempfänger*innen erfolgen. In der Betrachtung wurden folgende Fragestellungen berücksichtigt
- Bestehen Rücklagen/Überschüsse aus Vorjahren?
- Liegen Gesamtplanungen für 2024 vor, die einen geringeren Zuschussbedarf ausweisen?
- Gibt es Zuschussnehmer*innen, die durch Einnahmesteigerungen eine Zuwendungsreduzierung kompensieren können.
Das Kulturreferat hat bei den erforderlichen/verordneten Konsolidierungsmaßnahmen alle Einrichtungen im Blick. Durch dieses ausgewogene Vorgehen anstelle einer pauschalen prozentualen Konsolidierung konntenExistenzbedrohungen einzelner Zuwendungsempfänger*innen abgewendet werden.
Frage 5:
Wann wurden die Zuschussnehmer*innen über die Kürzungen informiert? Welche Reaktionen liegen dazu vor?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Konsolidierungen bis einschließlich 2024 ohne pauschale Kürzungen bei den geförderten Kultureinrichtungen erbracht werden konnten.
Aufgrund der kurzfristigen Zusatzkonsolidierung im Sommer 2024 wurden in den o.g. wenigen begründeten Einzelfällen Zuschusskürzungen vorgeschlagen.
Für 2025 ff. werden aber auch pauschale und ggf. in Einzelfällen darüberhinausgehende höhere Kürzungen erforderlich sein, um die hohen Einsparungsvorgaben dauerhaft erbringen zu können.
Bisher stuft die Stadtkämmerei den Kulturetat, abgesehen von den zu leistenden Mietzahlungen, als disponibel ein. Um die im EDB 2025 beschlossene Konsolidierungsvorgabe von stadtweit 200 Mio. Euro zu erreichen, ist eine Kürzung der disponiblen Mittel der Referate um rund 9% erforderlich.
Welche konkreten Folgen die Kürzungen in den Folgejahre mit sich bringen, ist aktuell nicht darstellbar.
Siehe dazu auch die Ausführungen in der Beschlussvorlage über die Gewährung von Zuwendungen im Haushaltsjahr 2025 (KA vom 19.9.2024 Nr. 20-26/V 14053).
Ich hoffe, dass Ihre Anfrage damit zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.