Kein Fahrverbot von motorisiertem Individualverkehr auf der Hackerbrücke
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 13.9.2024
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie: „Die Hackerbrücke wird während der dreijährigen Sanierungsphase zumindest einspurig weiterhin für den derzeitigen Verkehr offengehalten. Auch nach Abschluss der Sanierung muss die Hackerbrücke auch weiterhin dem Pkw- und Lkw-Verkehr (motorisierter Individualverkehr) weitestgehend zur Verfügung stehen und nicht nur in Not- oder Umleitungssituationen.“
Zu Ihrem Antrag vom 13.9.2024 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Im Bauausschuss vom 3.12.2024 wurde mit der Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 14488 Generalinstandsetzung Hackerbrücke mit Vorlandbrücke (BW 40/6 A und B) die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung sowie der Projektauftrag mehrheitlich beschlossen. Während der Generalinstandsetzung wird die Hackerbrücke für den Rad- und Fußverkehr offengehalten, für den Kfz-Verkehr wird sie gesperrt. Die Donnersbergerbrücke sowie die Paul-Heyse-Unterführung sind die Umfahrungsstrecken.
Während der Generalinstandsetzung wird eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Dem Stadtrat wird anschließend eine Beschlussvorlage mit einem Vorschlag zum zukünftigen Verkehr auf der Brücke vorgelegt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten.