Der Bundestag hat diese Woche das Gewalthilfegesetz verabschiedet. Danach soll es künftig einen Rechtsanspruch auf Schutz geben für von Gewalt bedrohte Frauen und Kinder und für Menschen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Die Landeshauptstadt München begrüßt die Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes sehr, bei dem sich der Bund auch maßgeblich an den Kosten zur Bereitstellung von zusätzlichen Beratungs- und Schutzstellen beteiligen wird. Bundeseinheitliche Regelungen zu diesem wichtigen Thema sind ein erster Schritt auf dem Weg zur vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention, die den kostenfreien und niedrigschwelligen Zugang zu Schutz- und Beratungseinrichtungen für Betroffene durch einen individuellen Rechtsanspruch sicherstellt. Mich freut, dass ebenso Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit, sowie Unterstützung der Vernetzungsarbeit innerhalb des Hilfesystems mitgedacht werden. Wir werden uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, diese Angebote und Einrichtungen in der Landeshauptstadt München auszuweiten.“
Die Landeshauptstadt München verfügt ihrerseits bereits über ein breites und sehr differenziertes Hilfenetz für Frauen* mit und ohne Kinder, die Opfer von Gewalt geworden sind. Ein Teil davon sind die Frauenhäuser. Frauen, die den besonderen Schutz des Frauenhauses nicht (mehr) benötigen, können (gegebenfalls mit ihren Kindern) in München in einer Vielzahl von anderen frauenspezifischen Einrichtungen untergebracht werden und dort Beratung und Unterstützung zur Bewältigung ihrer Situation erhalten. Dieses Hilfesystem wird konsequent und unter Berücksichtigung der Istanbul-Konvention stetig angepasst und entsprechend ausgebaut.