Ausweitung der U-Untersuchungen – die LHM bereitet sich vor I
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Michael Dzeba, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 8.9.2025
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Mit Ihrem Antrag wird die Landeshauptstadt München (LHM) aufgefordert, sich möglichst frühzeitig zu informieren, wie die im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene enthaltene Erweiterung der U-Untersuchungen und die Weiterentwicklung des Einladewesens für alle aussehen werden, sowie schon jetzt angemessene Vorbereitungen zu treffen, um bei einer Ausweitung bzw. Erweiterung schnell reagieren zu können. Dazu gehöre unter anderem die vorbereitende Beratung der örtlichen Kinderärzte und beispielsweise auch die Vorhaltung von genügend Personal, Räumlichkeiten und Finanzen im Bereich „Frühkindliche Gesundheitsförderung“, um hier unterstützend tätig werden zu können.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihrem Antrag vom 8.9.2025 als Brief zu beantworten und teile Ihnen Folgendes mit:
U-Untersuchungen bzw. Früherkennungsuntersuchungen sind in Deutschland sowohl bundes- als auch landesrechtlich geregelt. Gemäß § 26 des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch (SGB V) haben versicherte Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psychosoziale Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden.
Nach § 2 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie), die die bundesgesetzliche Vorgabe konkretisiert, umfasst die Früherkennung bei insgesamt zehn Untersuchungen, für die konkrete Durchführungszeiträume festgelegt sind:
- U1: unmittelbar nach der Geburt
- U2: 3. bis 10. Lebenstag
- U3: 4. bis 5. Lebenswoche
- U4: 3. bis 4. Lebensmonat
- U5: 6. bis 7. Lebensmonat
- U6: 10. bis 12. Lebensmonat
- U7: 21. bis 24. Lebensmonat
- U7a: 34. bis 36. Lebensmonat
- U8: 46. bis 48. Lebensmonat
- U9: 60. bis 64. Lebensmonat
Sechs der zehn Untersuchungen fallen damit in das erste Lebensjahr des Kindes, die weiteren Untersuchungen in den Zeitraum bis zum sechsten Lebensjahr.
In Bayern sind, wie Sie in der Begründung Ihres Antrags anmerken, U-Untersuchungen insofern verpflichtend, als Personensorgeberechtigte gemäß Art. 11 Abs. 2 Satz 3 BayGDG grundsätzlich verpflichtet sind, die Teilnahme ihrer Kinder an Früherkennungsuntersuchungen sicherzustellen. Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung ist allerdings nur der Nachweis der Teilnahme an der letzten altersentsprechenden U-Untersuchung (U8 oder U9) zu erbringen (Art. 12 Abs. 3 Satz 1 GDG). Insoweit wird auf das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage Nr. 20-26/F 01296 „Ausweitung der U-Untersuchungen – die LHM bereitet sich vor II“ verwiesen.
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene für den aktuellen Koalitionsvertrag einigten sich die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD darauf, die U-Untersuchungen nicht nur im Umfang, sondern auch in der Taktung und dem Einladungskreis zu überprüfen und anzupassen. So ist beabsichtigt, den bestehenden Katalog an U-Untersuchungen zu erweitern, um zusätzliche gesundheitsrelevante Aspekte zu berücksichtigen - beispielsweise durch spezifische Screening-Tests für häufige Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen, die über die derzeitigen Aspekte wie körperliche Gesundheit, Motorik und frühkindliche Entwicklung hinausgehen. Im Hinblick auf die Taktung der U-Untersuchungen wird eine häufigere Durchführung diskutiert. Dies könnte bedeuten, dass die Intervalle zwischen den Untersuchungen verkürzt oder zusätzliche Termine innerhalb der bestehenden Altersstruktur eingeführt werden. Die Erweiterung des Einladungskreises bezieht sich darauf, dass möglicherweise auch Kinder in anderen Altersgruppen oder spezifische Risikogruppen in die U-Untersuchungen einbezogen werden sollen.
Konkretisierte Planungen seitens des Bundesgesetzgebers liegen allerdings derzeit noch nicht vor.
Wie im Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage Nr. 20-26/F 01296 „Ausweitung der U-Untersuchungen – die LHM bereitet sich vor II“ ausgeführt, nutzt das GSR Angebote wie die Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung, die Frühkindliche Gesundheitsförderung oder die Gesundheitsvorsorge für Menschen in Unterkünften, um auf die U-Untersuchungen und ihren Nut-zen hinzuweisen, und unterstützt die Sorgeberechtigten bei der Anbindung an das versorgende System. Auch das Stadtjugendamt München informiert alle Sorgeberechtigten in der LHM im Rahmen der „Elternbriefe“.
In den vom Gesundheitsreferat (GSR) betriebenen GesundheitsTreffs stehen multiprofessionelle Teams aus Ärzt*innen, Sozialpädagog*innen, Gesundheitsfachkräften sowie medizinischen Fachangestellten für alle gesundheitsbezogenen Fragen und Probleme zur Verfügung und es besteht die Möglichkeit, versäumte Vorsorgeuntersuchungen nachholen zu lassen. Kinderärzt*innen führen in diesem Rahmen kostenfrei die Untersuchungen U3 bis U9 durch und unterstützen zusammen mit den medizinischen Fachangestellten bei der Vermittlung in Kinderarztpraxen sowie der Terminierung von Impfungen. Dieses Angebot nehmen insbesondere Familien in Anspruch, die nach der Geburt ihres Kindes oder nach Zuzug in die Stadt nicht rechtzeitig eine Kinderarztpraxis finden. Hinzu kommen Familien, die zwar kinderärztlich angebunden sind, den Zeitraum für die entsprechende U-Untersuchung aber verpasst haben, und denen eine private Kostenübernahme nicht möglich ist. Häufig handelt es sich auch um Familien, die in Unterkünften für Geflüchtete leben.
Im Sinne der Krankheitserkennung und +-prävention ist es von Bedeutung, dass die verpassten U-Untersuchungen in den GesundheitsTreffs nachgeholt werden können und so möglichst viele Kinder regelmäßig kinderärztlich untersucht werden, insbesondere wenn sie einer vulnerablen Gruppe angehören. Im Rahmen der bestehenden Kontakte in die Ärzt*innenschaft vor Ort weist das GSR auf dieses Angebot hin und baut außerdem die Zusammenarbeit mit ortsansässigen Ärzt*innen sukzessive aus.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.