Weißenburgerstraße – Wie belastbar ist die Befragung zur Testphase?
Anfrage Stadtrat Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 29.8.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrer Anfrage vom 29.8.2025 legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde:
„Zum Ende der umstrittenen Testphase der Fußgängerzone in der Weißenburgerstraße ließ das Mobilitätsreferat durch die CIMA Beratung + Management GmbH eine Befragung der Anwohnerinnen und Anwohnern und der Unternehmerinnen und Unternehmern mit jeweils separaten Fragebögen durchführen. Die Ergebnisse der Befragung sollen als wichtiger Baustein in den weiteren Abstimmungs- und Planungsprozess einfließen. Aus Gesprächen mit Anwohnerinnen und Anwohnern haben wir aber erfahren, dass in vielen Haushalten die Einladungen nicht ankamen.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wurden die Einladungen zur Teilnahme per Post an die Anwohnerinnen und Anwohner bzw. die Unternehmerinnen und Unternehmer verschickt, um sicherzustellen, dass jede bzw. jeder die Möglichkeit zur Teilnahme erhält?
Frage 2:
Falls nein: warum nicht?
Antwort:
Jedes Unternehmen wurde direkt angeschrieben und hat den Fragebogen per Post erhalten. An jeden Haushalt wurde ein Fragebogen durch einen Dienstleister zugestellt, es erfolgte (anders als bei den Unternehmen) aus datenschutzrechtlichen Gründen keine persönliche Zustellung.
Frage 3:
Wurde jedem Haushaltsmitglied eine eigene Teilnahmemöglichkeit geboten?
Frage 4:
Falls nein: warum nicht?
Antwort:
Nein, es wurde ein Fragebogen je Haushalt verteilt.Das Mobilitätsreferat konnte bei diesem Vorhaben aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf die Meldedaten des Kreisverwaltungsreferates zugreifen, sodass keine Erkenntnisse darüber vorlagen, wie viele Personen in einem Haushalt leben.
Frage 5:
Warum sind auf dem uns vorliegenden Anschreiben (12. Juli 2025) und auf der Internetseite der Befragung (12. Juli 2025 bzw. 30.7.2025) unterschiedliche Angaben zum Ende der Befragung angegeben?
Frage 6:
War eine Teilnahme an der Befragung tatsächlich bis zum 30.7.2025 möglich und falls ja, aus welchen Gründen?
Antwort:
Der Teilnahmeschluss war ursprünglich der 12.7.2025. In einer Nachfassaktion wurde die Teilnahmefrist für Gewerbetreibende bis 21.7.2025 verlängert. Für Anwohner*innen blieb der Teilnahmeschluss am 12.7.2025. Das auf der Internetseite genannte spätere Datum erklärt sich dadurch, dass nach dem offiziellen Endtermin noch postalisch eingegangene Fragebögen (z.B. beim MOR und weiteren Stellen) gesammelt und in die Datenbank übertragen wurden. Das System registriert das Datum der letzten Eingabe als Enddatum. Eine aktive Teilnahme durch Anwohnende war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Frage 7:
Plant das Mobilitätsreferat die Befragung erneut mit verlässlicher Zustellung der Unterlagen an alle Haushalte bzw. Haushaltsmitglieder und klar definierter Zeit zur Teilnahme durchzuführen?
Frage 8:
Falls nein: warum nicht?
Antwort:
Nein, das Mobilitätsreferat plant keine erneute Befragung.
Im Verlauf der Befragung sind sowohl bei der CIMA als auch im Mobilitätsreferat vereinzelt Rückmeldungen eingegangen, wonach Haushalte keinen Fragebogen erhalten hätten. Die beauftragte Verteilerfirma hat dokumentiert, ob der Zugang zu den Gebäuden möglich war und ein Einwurf in die Briefkästen erfolgen konnte – was in den allermeisten Fällen gegeben war. Allen gemeldeten Einzelfällen ist das Mobilitätsreferat nachgegangen. Personen, die im Befragungsgebiet wohnen und keinen Fragebogen erhalten hatten, wurde auf Wunsch ein Exemplar nachträglich zur Verfügung gestellt.Zusätzlich war das Mobilitätsreferat beim Abschlussfest der Testphase mit einem Informationsstand vertreten. Dort konnten Interessierte den Papierfragebogen persönlich abgeben oder – falls sie keinen erhalten hatten – einen neuen Fragebogen mitnehmen.
Frage 9:
Für wie belastbar hält das Mobilitätsreferat die erhobenen Daten?
Antwort:
An die Haushalte wurden insgesamt 4.020 Fragebögen verteilt und es haben 1.060 Personen teilgenommen. Die Rücklaufquote bei den Haushalten liegt damit bei 26%.
Dieser Wert ist als sehr gut zu bewerten. Für eine digitale und postalische Anwohner*innenbefragung wird in der Regel eine Rücklaufquote von 10-15% erreicht, ein Wert von bis zu 20% wird als gut eingestuft.
An Gewerbebetriebe wurden insgesamt 60 Fragebögen versandt und es haben 33 Personen teilgenommen. Die Rücklaufquote bei Gewerbebetrieben liegt damit bei 55% und ist ebenfalls als sehr gut zu bewerten. Auf dieser Grundlage hält das Mobilitätsreferat die erhobenen Daten für repräsentativ und für belastbar.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.