Das Arbeitgebermodell in der Seniorenpflege
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Heike Kainz und Hans-Peter Mehling (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 28.8.2025
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, das Arbeitgebermodell in der Seniorenpflege aktiver zu bewerben und zu unterstützen. Zudem soll ein umfassender Leitfaden auf dem offiziellen Stadtportal muenchen.de erstellt werden.
Informationen rund um die Betreuung, Versorgung und Pflege von Menschen mit Unterstützungs- und/oder Pflegebedarf stehen seit Jahren im Internet zur Verfügung und werden aktualisiert. Hierzu zählen auch die verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 28.8.2025 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Das Sozialreferat stellt seit Jahren im Internet Informationen für pflegende An- und Zugehörige zur Verfügung unter https://stadt.muenchen.de/infos/pflege-angehoeriger.html
Die Informationen zu „Pflege Angehöriger – und jetzt?“ gliedern sich inhaltlich in 18 Punkte von der Entstehung von Pflegebedarf bis hin zu Sterben und Tod.
Unter Punkt 10 „Versorgungsformen“ befindet sich das Thema „Arbeitgebermodell“. Hier wird auf grundsätzliche Informationen mit Leitfaden und Checklisten verlinkt und für eine Qualitätssicherung auf die Zertifizierung von Vermittlungsagenturen gemäß Gütesiegel DIN SPEC 33454 hingewiesen: https://stadt.muenchen.de/infos/pflege-versorgungsformen.html Des Weiteren erfolgt ein Verweis auf die Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe durch den Bezirk Oberbayern, dort sind ein Leitfaden sowie ein Flyer hinterlegt: https://www.bezirk-oberbayern.de/Soziales/Erwachsene-mit-Behinderungen/Leben-und-Wohnen/Arbeitgebermodell
Ergänzt wird dies um Informationen zum Assistenzmodell für Menschen mit Behinderungen.Im Rahmen der Kooperation mit Beratungsstellen und weiteren
Akteur*innen des stadtweiten Netzwerks der Altenhilfe, des Versorgungsnetzes der Landeshauptstadt München sowie in entsprechenden Gremien und Veröffentlichungen wird regelmäßig auf diese Internetplattform hingewiesen, damit sie entsprechend genutzt und Informationen verbreitet werden können. Beratungsstellen für ältere Menschen und Angehörige werden nochmals darauf hingewiesen, diese Option in den Beratungsgesprächen zu thematisieren.
Ebenso wird auf das Arbeitgebermodell in der Münchner Pflegekonferenz hingewiesen mit dem Ziel, dass unter anderem Pflegekassen und Medizinischer Dienst Bayern bei der Pflegeberatung auf diese Versorgungsform hinweisen.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.