Candidozyma auris in München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 17.9.2025
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Immer mehr Medien berichten über die Ausbreitung des infektiösen Hefepilzes Candidozyma auris in Deutschland, darunter unter anderem der Spiegel oder die Bild. Zwar ist in Deutschland derzeit noch von geringen Infektionszahlen auszugehen, aber mit ansteigendem Trend. Wenn der Pilz in den Blutkreislauf einer befallenen Person eindringt, kann dies zu lebens- bedrohlichen gesundheitlichen Folgen wie hohem Fieber, Sepsis, Absiedelungen in inneren Organen oder Infektionen an Kathetern und Prothesen führen.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Die einzelnen Punkte Ihrer Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Sind der Stadtverwaltung schon Fälle von Candidozyma-auris-Befall auf Münchner Stadtgebiet bekannt? Wenn ja, wie viele? Wenn ja, ist ein Trend der Infektionszahlen zu erkennen?
Antwort:
Candidozyma (ehemals Candida) auris (C. auris) ist ein Hefepilz, der erstmalig im Jahr 2009 in Japan bei einem Patienten nachgewiesen wurde und sich seitdem weltweit ausbreitet. Die ersten zwei Fälle von C. auris in Deutschland wurden im Jahr 2015 erfasst und standen im Zusammenhang mit Krankenhausaufenthalten im Ausland. Im Jahr 2022 wurde die erste nosokomiale Übertragung in einem deutschen Krankenhaus registriert.
C. auris ist gegen verschiedene Medikamente resistent. Solange er nur die Haut besiedelt, macht er nicht krank. Insbesondere bei Menschen mit einem stark geschwächten Immunsystem kann er jedoch auch in den Körper eindringen, sich dort vermehren und schwere Infektionen verursachen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht seit Juni 2023 in zwei Fällen eine Meldepflicht vor (§ 6 Abs. 3 S. 1, § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 6a IfSG). Beide Meldetatbestände setzen eine Infektion mit dem Hefepilz voraus, so dass einebloße nicht krankmachende Besiedlung nicht meldepflichtig ist. Derartige Besiedlungen können dem Gesundheitsamt jedoch beispielsweise im Rahmen von Umfelduntersuchungen nach einem Infektionsfall zur Kenntnis kommen.
Im Juni 2023 wurde dem Gesundheitsreferat (GSR) der erste Fall einer Infektion mit C. auris gemeldet. Dieser führte zu einem bis November 2024 andauernden Ausbruchsgeschehen in einer Münchner Klinik mit insgesamt sieben Infektionen und 49 Nachweisen einer Besiedelung. Seit Oktober 2023 wurden dem GSR zudem neun weitere, nicht mit dem skizzierten Ausbruchsgeschehen zusammenhängende Fälle (Besiedelungen) bekannt, so dass bislang sieben Infektionen und 58 Besiedelungen, die zu keiner Erkrankung führten, zu verzeichnen waren.
Deutschlandweit wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) seit Beginn der Meldepflicht 2023 insgesamt 39 Fälle von Infektionen gemeldet (Stand 17.10.2025).
Aufgrund der bisher fehlenden Meldepflicht von Besiedelungen und aufgrund eines bisher nicht etablierten, systematischen und risikoadaptierten Screenings von Patient*innen auf C. auris, wie es bei anderen multiresistenten Erregern wie MRSA oder 4MRGN in Deutschland bereits etabliert ist, muss von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden. Auf Basis der vom GSR erfassten Daten ist seit Ende des Ausbruchs im November 2024 kein Anstieg der Fallzahlen in München zu verzeichnen (Stand 22.9.2025).
Frage 2:
Reichen die bestehenden Hygienekonzepte der städtischen Kliniken aus, um für eine Eindämmung zu sorgen oder muss dort aus fachlicher Sicht nachgesteuert werden? Wenn ja, ist dies schon geschehen?
Antwort:
Das GSR hat bereits 2023 in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und nach Beratung mit dem RKI und dem Nationalen Referenzzentrum für invasive Pilzinfektionen (NRZMyk) Merkblätter zu C. auris für Kliniken und Pflegeeinrichtungen erarbeitet. Darin werden praxisrelevante Informationen zum Erreger und empfohlene Hygienemaßnahmen vermittelt. Diese Merkblätter wurden einer breiten Öffentlichkeit vom LGL auf seiner Homepage zur Verfügung gestellt und gelten damit zumindest in Bayern als Standard. (http://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/doc/lgl_merkblatt_candida_auris.pdf). Seit Beginn des Ausbruchs 2023 wurden die Erfahrungen des GSR mit C. auris und neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu dem Erreger regelmäßig auf Veranstaltungen des GSR zum Thema „Multiresistente Erreger“ und „Antibiotic Stewardship“ für Fachpersonal aus Kliniken, Laboren, Apotheken, Gesundheitsämtern und anderen Behörden vorgestellt und diskutiert. Ebenso gab es Vorträge für Hygienefachkräfte der Münchner Alten- und Pflegeheime, die hierdurch für das Thema sensibilisiert sind, auch wenn in diesem Bereich bislang erfreulicherweise keine Fälle aufgetreten sind.
Inzwischen wurde C. auris in allen Münchner Kliniken in den Hygieneplan aufgenommen, die großen Münchner Kliniken screenen darüber hinaus bereits jetzt routinemäßig Risikopatient*innen auf C. auris analog dem etablierten Vorgehen bei mutiresistenten Erregern.
Das GSR geht jedem gemeldeten C. auris Fall nach und unterstützt die Münchner Kliniken und ihre Hygieneteams in ihrem Bemühen, der Verbreitung dieses Erregers entgegenzuwirken. Insofern sehen wir uns hier auf einem guten gemeinsamen Weg, ein Nachsteuerungsbedarf besteht gegenwärtig nicht.
Frage 3:
Befindet sich die Stadtverwaltung bezüglich Candidozyma auris im Austausch mit Gesundheitsbehörden anderer Ebenen bzw. mit Forschung und Wissenschaft?
Antwort:
Das GSR steht diesbezüglich in intensivem Austausch mit dem LGL, dem RKI, dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst, dem NRZMyk und anderen Gesundheitsbehörden und akademischen Institutionen. Als eines der in dieser Thematik bundesweit erfahrensten Gesundheitsämter mit hoher Fachexpertise nehmen insbesondere die Mitarbeiter*innen des Bereichs Infektionshygiene regelmäßig an entsprechenden Netzwerkveranstaltungen teil und haben bereits eine Vielzahl von Fachvorträgen über Candidozyma auris und dessen infektionshygienischer Bedeutung und Behandlung gehalten, nicht nur auf lokaler Ebene, sondern unter anderem auch auf einer Veranstaltung des RKI und beim Nationalen Referenzzentrum für invasive Pilzerkrankungen.