Vermüllung des Hohenzollernplatzes und seiner Umgebung entgegenwirken
Antrag Stadtrats-Mitglieder Delija Balidemaj, Michael Dzeba, Dr. Evelyne Menges und Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 26.3.2025
Antwort Baureferat:
Sie haben am 26.3.2025 Folgendes beantragt:
„1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, umgehend dafür zu sorgen, dass der Hohenzollernplatz wieder zu einem Aufenthaltsort mit Lebensqualität wird.
2. Durch die zuständigen Fachreferate (Baureferat, Umweltreferat, Kreisverwaltungsreferat, Sozialreferat, Gesundheitsreferat sowie Umweltreferat), insbesondere AKIM und der Münchner Polizei sind unverzüglich Maßnahmen zu entwickeln und zu ergreifen, die der zunehmenden Vermüllung des Hohenzollernplatzes und des dortigen Alkoholkonsums- sowie des Drogenkonsums entgegenwirken.
3. Dabei sind die Ausdehnungen der Vermüllung in einem weiteren Umgriff der Hohenzollernstraße – Ainmillerstraße bis zur Leopoldstraße einzubeziehen.
4. Es ist (wie beim Hauptbahnhof) hierzu eine Taskforce Gruppe ,Schwabing-Hohenzollernplatz‘ einzurichten.
5. Es ist zu prüfen, inwieweit Überwachungskameras aufgestellt werden, Bußgelder verhängt werden können, sowie höhere polizeiliche Präsenz vorgesehen werden kann, um der Vermüllung entgegenzuwirken.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zum Thema „Reinigung“ teilt das Baureferat Folgendes mit:Die Städtische Straßenreinigung reinigt gemäß der Straßenreinigungssatzung (StraßenreinigungsS 240) nach Reinigungsklassen (RK). Der Hohenzollernplatz wird gemäß Reinigungsklasse 2 fünfmal wöchentlich gereinigt. Die Hohenzollernstraße (zwischen Kurfürstenplatz und Leopoldstraße) wird satzungsgemäß fünfmal wöchentlich gereinigt und zweimal wöchentlich grob gereinigt (RK 1). Der Teil zwischen Schwere-Reiter-Straße und Kurfürstenplatz wird satzungsgemäß fünfmal wöchentlich gereinigt (RK 2). Die Ainmillerstraße wird wiederum fünfmal in zwei Wochen gereinigt (RK 3). Die Abfallbehälter am Hohenzollernplatz sowie in der Hohenzollernstraße werden täglich zweimal entleert. Die Abfallbehälter in der Ainmillerstraße werden von Montag bis Freitag einmal täglich entleert.
Am in der Begründung Ihres Antrags benannten 14.3.2025 befanden sich viele Mitarbeitende der Städtischen Straßenreinigung im Streik (Streikaufruf von Ver.di für die Straßenreinigung vom 11.3. - 14.3.2025). Die erhebliche Verschmutzung bzw. die überfüllten Abfallbehälter waren das Resultat des Streiks und stellten einen Ausnahmezustand dar. Ab Samstag, den 15.3.2025, wurden die Abfallbehälter wieder wie üblich entleert.
Zum Thema „Maßnahmen gegen den Alkohol- und Drogenkonsum“ teilen das Allparteiliche Konfliktmanagement in München (AKIM) des Sozialreferates sowie das Gesundheitsreferat Folgendes mit:
Allparteiliches Konfliktmanagement in München (AKIM), Sozialreferat: „Ende des Jahres 2024 haben sich Anwohnende des Hohenzollernplatzes u.a. mit Beschwerden bzgl. Lärmbelästigung und Müll an AKIM, das Allparteiliche Konfliktmanagement München, gewandt. In Gesprächen, die AKIM mit Platznutzenden, Anwohnenden, Gewerbetreibenden, Vertreter*innen sozialer Einrichtungen im Umfeld des Hohenzollernplatzes und des Bezirksausschusses 4, Schwabing-West, sowie der Polizei geführt hat, wurde eine sehr unterschiedliche, z.T. auch widersprüchliche, Wahrnehmung des Platzes durch alle Beteiligten deutlich. Auch in den Medien wurde die Situation auf dem Hohenzollernplatz thematisiert. Um hier Klarheit zu schaffen und zu einem besseren Verständnis der Situation beizutragen, hat AKIM im Mai und Juni 2025 in Abstimmung mit dem Bezirksausschuss 4, Schwabing-West, eine Sozialraum-Befragung mit dem Titel ,Wie erleben Sie den Hohenzollernplatz?´ durchgeführt.
Die Inhalte der Befragung waren:
- Platznutzung, u.a. Gründe für die Platznutzung, Häufigkeit und Dauer der Platznutzung
- Erleben des Platzes: u.a. Erleben des Platzes und Veränderungen über die Zeit, positive Aspekte („Likes“)
- Ideen für ein gutes Miteinander: Was braucht es? Was könnte Ihr Beitrag sein?
In Kooperation mit Prof. Auner und Studierenden der Katholischen Stiftungshochschule wurden rund 70 persönliche Interviews mit Platznutzenden und professionellen Akteur*innen (z.B. Polizei, BA, Vertreter*innen sozialer Einrichtungen) geführt. Ergänzend dazu haben sich rund 500 Bürger*innen an der Online-Befragung beteiligt.
Zusammenfassung der Ergebnisse:
Der Hohenzollernplatz ist ein vielseitig genutzter und viel frequentierter Platz in Schwabing. Besonders nachmittags ist er ein beliebter Treffpunkt mit hoher Aufenthaltsqualität für alle Bevölkerungsgruppen. An schönen Sommertagen sei der Platz „fest in Kinderhand“. Die Platznutzenden schätzen die Eisdiele, den Brunnen, das Grün, die Vielfalt und Qualität der Geschäfte sowie die gute Verkehrsanbindung. Gleichzeitig werden Probleme mit (scheinbar) obdachlosen Menschen und Menschen mit
zugeschriebener Suchterkrankung geschildert. Diese lösen bei manchen Befragten Unbehagen und ein Gefühl der Verunsicherung aus. Einige Befragte bemängeln die Sauberkeit des Platzes. Oft werden positive Aspekte in Kontrast zu als negativ erlebten Themen genannt. Insgesamt werden divergierende subjektive Wahrnehmungen des Hohenzollernplatzes in den Ergebnissen deutlich. Einige geben an, dass der Platz früher schmutziger war, andere sagen, dass er früher sauberer war. Einige sagen, dass früher mehr Familien auf dem Platz waren, andere sagen, dass früher weniger Familien auf dem Platz waren. Auch gibt es eine immense Heterogenität der Erwartungshaltungen an den Hohenzollernplatz: der Platz als Ort der Ruhe vs. der Platz als Ort der (urbanen) Lebendigkeit, der Platz als Ort des Transits vs. der Platz als Freizeitort. Das Spektrum der persönlichen Nutzungsbewertung ist ebenfalls sehr breit: von einer eher indifferenten Haltung gegenüber dem Platz und den Platznutzenden, über die Nutzung als günstigen Verkehrsknotenpunkt des ÖPNV bzw. die Nutzung der weiteren Infrastruktur bis hin zu „einnehmenden“ Erwartungen: „der Platz als Spielplatz-Ersatz“ oder „der Platz als Erweiterung des eigenen Wohnzimmers“. In den Ergebnissen wird auch eine Kollision unterschiedlicher „Eigeninteressen“ sowie diverser „Normalitätsvorstellungen“ im Kontext der Platznutzung deutlich, z.B. Lautstärke, „adäquate“ Verhaltensweisen und sprachlicher Ausdruck. Trotz der geäußerten Bedenken wird der Hohenzollernplatz intensiv von den unterschiedlichsten Personengruppen genutzt.Im Gegensatz dazu werden Plätze, die mit einem starken Unsicherheitsgefühl verbunden werden, gemieden.
Während in der Online-Befragung der Wunsch nach Verbesserung von Sicherheit und Ordnung dominiert, wurde in den persönlichen Interviews die Notwendigkeit von mehr Respekt, Rücksichtnahme und Toleranz zwischen den verschiedenen Nutzungsgruppen priorisiert. Auch bei diesem Thema zeigt sich die Heterogenität des Erlebens des Platzes in der Bevölkerung.
Planung weiteres Vorgehen seitens AKIM:
Basierend auf den Befragungsergebnissen entwickelt AKIM derzeit im engen Austausch mit dem Bezirksausschuss 4, Schwabing-West, Ideen zum weiteren Vorgehen. Seinem Auftrag folgend, fokussiert AKIM sich hierbei auf mögliche Maßnahmen zur Information und Aufklärung der Bürger*innen über unterschiedliche Lebensrealitäten, den Dialog und Interaktionen aller Platznutzenden sowie auf eine Stärkung der urbanen Kompetenz der Bürger*innen. Die Beseitigung von Müll und die direkte Verhinderung von Drogengebrauch fallen jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich von AKIM.“
Gesundheitsreferat:
„Der unweit des Hohenzollernplatzes in der Emanuelstraße gelegene Kontaktladen Limit in der Trägerschaft von Condrobs e.V. ist eine Einrichtung für drogenabhängige Menschen. Der Kontaktladen wird vom Bezirk Oberbayern und dem Gesundheitsreferat gefördert. Drogenabhängige und substituierte Besucher*innen können sich im Kontaktladen während der Öffnungszeiten Dienstag bis Freitag von 11.30 bis 15.30 Uhr aufhalten und beraten lassen. Weiterhin bietet der Kontaktladen preisgünstige warme Mahlzeiten und alkoholfreie Getränke sowie die Möglichkeit zum Spritzentausch. Die Sozialpädagog*innen im Kontaktladen unterstützen bei der Suche nach einem Entgiftungs-, Therapie- oder Substitutionsplatz, sie beraten bei psycho-sozialen Problemlagen, bei Wohnungslosigkeit oder dem drohenden Verlust der Wohnung sowie bei Schulden und Rechtsfragen. Weitere Themen in den Informations- und Beratungsgesprächen sind Gesundheit, Prävention von HIV und Hepatitis, Schadensminderung beim Drogenkonsum und die Anwendung von Naloxon bei Überdosierungen. Die Mitarbeitenden der Einrichtung weisen die Besucher*innen des Kontaktladens regelmäßig darauf hin, dass sie sich nach der Schließung nicht am Hohenzollernplatz aufhalten sollen bzw. bei einem Aufenthalt am Hohenzollernplatz keine illegalen Drogen konsumieren dürfen, nicht zu laut sein und auch keinen Müll hinterlassen sollen. Bei Vorfällen mit Besucher*innen während der Öffnungszeiten des Kontaktladens suchen die Mitarbeitenden nach Möglichkeit den Hohenzollernplatz auf und weisen die betreffenden Personen darauf hin, dass störendes Verhalten am Hohenzollernplatz zu einem Hausverbot im Kontaktladen führen kann. In den vergangenen Jahren kam es auch vereinzelt zu Sanktionen, z.B. Hausverboten aufgrund störenden Verhaltens in der Umgebung des Kontaktladens. Die direkte Umgebung des Kontaktladens wird von den Mitarbeitenden täglich begangen, um Störungen für die Nachbarschaft zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Die Leitung und die Mitarbeitenden des Kontaktladens stehen bei Schwierigkeiten auch jederzeit als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Die meisten Besucher*innen des Kontaktladens halten sich nicht am Hohenzollernplatz auf bzw. verhalten sich dort unauffällig. Bei störendem Verhalten am Abend oder am Wochenende haben die Mitarbeitenden des Kontaktladens nur geringe Einflussmöglichkeiten.
An den Kontaktladen Limit ist das Pumpen-Picker-Projekt angesiedelt. Dieses Projekt wurde Ende 2024 mit finanzieller Unterstützung des Gesundheitsreferats ins Leben gerufen. Die Helfer*innen im Projekt sammeln an bestimmten Plätzen in München gebrauchte Spritzen und weitere Konsumutensilien auf und entsorgen diese sachgerecht. Die Projektmitarbeiter*innen waren auch am Hohenzollernplatz bereits im Einsatz.
Grundsätzlich könnte der Drogenkonsum im öffentlichen Raum durch die Eröffnung von Drogenkonsumräumen eingeschränkt und besser reguliert werden. Drogenkonsumräume dienen nicht nur der Sicherheit und Menschenwürde der drogenabhängigen Menschen, sondern reduzieren auch den Drogenkonsum im öffentlichen Raum und tragen somit zur Sicherheit der Anwohner*innen bei. Bisher steht die Bayerische Staatsregierung dem Erlass einer erforderlichen Rechtsverordnung für Drogenkonsumräume ablehnend gegenüber.“
Zu den Themen „Einrichtung einer Taskforce-Gruppe ‚Schwabing-Hohenzollernplatz‘“ sowie „Aufstellen von Überwachungskameras, Verhängen von Bußgeldern, höhere polizeiliche Präsenz“ teilt das Kreisverwaltungsreferat Folgendes mit:
„Taskforce-Gruppe:
Zunächst ist voranzustellen, dass die Situation am Hohenzollernplatz nicht mit der Situation im Bereich des Hauptbahnhofs und seiner Umgebung vergleichbar ist.Hierzu im Einzelnen:
Im Mai 2024 sah sich Herr Oberbürgermeister Reiter veranlasst, eine Task-Force für den Bereich des Hauptbahnhofs ins Leben zu rufen, da insbesondere im Alten Botanischen Garten die Kriminalitätszahlen gestiegen waren. Unter diesen befanden sich zahlreiche Rohheitsdelikte, wie etwa Körperverletzungen.
Diese sogenannten Rohheitsdelikte (Gewalt-, Raub- und Freiheitsdelikte) stellen eine erhebliche Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit dar, da sie die grundrechtlich geschützten Rechte des Einzelnen - wie Leben, Gesundheit, Ehre, Freiheit und Eigentum - in besonderem Maße gefährden. Zudem führten die Baustellensituation und die Leerstände im Hauptbahnhofviertel zu Verwahrlosungstendenzen. Ziel der Task-Force war und ist es, kurzfristig sowohl die subjektive als auch die objektive Sicherheitslage im Bahnhofsviertel zu verbessern.
Aufgrund der genannten Gründe war die Einführung einer Task-Force im Bereich des Hauptbahnhofs gerechtfertigt, obwohl dies mit einem erheblichen finanziellen und personellen Aufwand verbunden ist.
Im Gegensatz dazu präsentiert sich die Situation am Hohenzollernplatz anders. Der Hohenzollernplatz ist in der Tat ein beliebter Treffpunkt mit hoher Aufenthaltsqualität, der insbesondere an warmen Sommertagen von vielen Menschen genutzt wird. Weder die Polizei noch AKIM (Allparteiliches Konfliktmanagement in München/Sozialreferat) haben bisher im Bereich des Hohenzollernplatzes, trotz der hohen Besucherzahlen, Ordnungs- und Sicherheitsstörungen festgestellt, die über das übliche Maß hinausgehen. Insbesondere gibt es nach polizeilichen Feststellungen am Hohenzollernplatz und seiner Umgebung bezüglich Gewaltkriminalität nur ein sehr geringes Fallaufkommen.
In diesem Zusammenhang wird auf die Sitzungsvorlage zum Sachstandsbericht Task-Force Bahnhofsviertel verwiesen (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 14936, „Sachstandsbericht Task-Force Bahnhofsviertel“, https:// risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/8702460). Im Rahmen dieser Stadtratsvorlage wurde der Hohenzollernplatz einer umfassenden Prüfung bezüglich der sicherheitsrechtlichen Aspekte unterzogen. Es konnten keine Sachverhalte festgestellt werden, die sicherheits- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen – vergleichbar mit denen im Bereich des Hauptbahnhofs – rechtfertigen würden, und auch gegenwärtig sind keine entsprechenden Informationen bekannt.Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass im Bereich des Hohenzollernplatzes und dessen Umgebung aufgrund der genannten Ordnungs-
widrigkeiten (Vermüllung) keine Situation entstanden ist, die mit der am Hauptbahnhof vergleichbar wäre. Daher besteht derzeit kein Anlass, eine Task-Force-Gruppe ,Schwabing Hohenzollernplatz´ einzurichten.
Videoüberwachung:
Der Einsatz von Videotechnik durch die Polizei ist stets ein Baustein eines polizeilichen Gesamtkonzepts zur Gefahrenabwehr und zur Verhütung und Bekämpfung von Störungen und Straftaten im öffentlichen Bereich und damit eine Ergänzung des Spektrums der Maßnahmen der Sicherheitsbehörden.
Die Polizei kann unter den strengen Voraussetzungen des Art. 33 Abs. 2 Polizeiaufgabengesetz - PAG eine offene Videoüberwachung insbesondere an sogenannten kriminalitätsbelasteten Örtlichkeiten bzw. Kriminalitätsbrennpunkten durchführen. Die Prüfung und Durchführung dieser Maßnahme obliegt allein der Polizei.
Präsenz von Polizei und Kommunalem Außendienst (KAD):
Der Hohenzollernplatz wird kontinuierlich von der Polizei sowie den zuständigen Behörden der Landeshauptstadt München überwacht. Nach Auskunft des Polizeipräsidiums München gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration führt die Polizeiinspektion (PI) 13 eine verstärkte Bestreifung des Hohenzollernplatzes im Rahmen des täglichen Dienstes durch. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf den U-Bahnhof gelegt.
Aufgrund der Entscheidung des Münchner Stadtrats im Kreisverwaltungsausschuss am 17.12.2024 sowie in seiner Vollversammlung am 18.12.2024 wird dagegen das Einsatzgebiet des KAD nicht auf den Hohenzollernplatz ausgeweitet (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 14936 - Sachstandsbericht Task-Force Bahnhofsviertel).
Verhängung von Bußgeldern:
Grundsätzlich ist voranzustellen, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum allen Personen und Personengruppen zusteht. Der Aufenthalt an sich sowie Verhaltensweisen wie stilles Betteln oder Trinken von Alkohol unterliegen dem sog. Gemeingebrauch von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und sind nicht zu beanstanden.Anders zu betrachten sind jedoch aggressives, verkehrsbehinderndes sowie banden- oder organisiertes Betteln, ebenso wie Störungen, die von Alkohol konsumierenden Personen ausgehen, etwa unzumutbarer Lärm oder Vermüllung. Solche Verhaltensweisen können als Ordnungswidrigkeiten gelten und entsprechend mit Bußgeldern geahndet werden.
Damit eine Ordnungswidrigkeit im Verfahren korrekt zugeordnet werden kann, müssen die Personalien der störenden Person bekannt sein (vgl. § 111 OWiG). In diesem Zusammenhang sind die Behörden auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Diese können sich unter der Notrufnummer 110 an die Polizei wenden, wenn sie ordnungswidriges Verhalten beobachten. Die Polizeibeamtinnen und -beamten sind dann in der Lage, den Sachverhalt vor Ort zu klären, die Personalien der Störenden festzustellen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Es ist zu beachten, dass die Einsätze der Polizei nach dem Prioritätsprinzip bearbeitet werden. Einsätzen, bei denen es zu Rohheitsdelikten (wie Körperverletzung oder Raub) kommt und bei denen ein polizeiliches Einschreiten dringend erforderlich ist, wird dabei zunächst Vorrang eingeräumt. Daher kann dem berechtigten Anliegen, gegen Belästigungen vorzugehen, nicht immer sofort nachgekommen werden. Dennoch ist die Polizei in der Lage, aufgrund von Störungsmeldungen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger innerhalb ihrer personellen Kapazitäten gezielt bestimmte Örtlichkeiten zu überwachen.“
Das Gesundheitsreferat, das Sozialreferat und das Kreisverwaltungsreferat haben dieses Antwortschreiben mitgezeichnet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.