Zukunft des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Michael Dzeba, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 8.9.2025
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wurde während der Corona-Pandemie im Jahr 2021 vom Bund eingeführt und läuft noch bis zum Jahr 2026. Mit dem Pakt sollte der ÖGD in Deutschland strukturell gestärkt werden. Dafür stellte der Bund ca. vier Milliarden Euro an Fördermitteln bereit. Ziel war es, den ÖDG personell zu verstärken, aber auch die Digitalisierung der Gesundheitsämter und weiterer Gesundheitsbehörden voranzutreiben. Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD steht zum Pakt für den ÖGD zu lesen: „Wir prüfen, wie wir nach dem Ende des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in gemeinsamer Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen den ÖGD weiterhin unterstützen können “.
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die einzelnen Punkte Ihrer Anfrage kann ich Ihnen wie folgt beantworten:
Frage 1:
Lässt sich beziffern, wie viel Geld – direkt oder indirekt – durch den derzeit bestehenden Pakt für den ÖGD ins Münchner Gesundheitswesen geflossen ist?
Antwort:
Am 29.9.2020 erzielten Bund und Länder eine Einigung zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Demnach verfolgt der Pakt zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes das Ziel, den öffentlichen Gesundheitsdienst in seiner Aufgabenvielfalt und alle Verwaltungsebenen zu stärken und zu modernisieren, insbesondere den Personalaufbau von Ärzt*innen, Fachkräften und Verwaltungspersonal sowie den Ausbau der Digitalisierung, aber auch andere Maßnahmen, die eine effizientere Verwaltung und mehr Bürgerfreundlichkeit herstellen. Durch die Corona-Pandemie wurden Herausforderungen und der Stärkungsbedarf im öffentlichen Gesundheitsdienst deutlich sichtbar. Zudem sind Prävention und Gesundheitsförderung unabdingbar.Zur Umsetzung des Pakt ÖGD in der Landeshauptstadt München wurden sodann mit dem Freistaat Bayern zwei Verwaltungsvereinbarungen für die Haushaltsjahre 2021 sowie 2022 bis 2026 geschlossen. Diese umfassen eine Gesamtfördersumme von 51,54 Mio. Euro und die Verpflichtung zu einer Stellenmehrung von mindestens 84,5 VZÄ.
Die Fördersummen sind gemäß den beiden Verwaltungsvereinbarungen wie folgt auf die Jahre 2021 bis 2026 verteilt:
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Im Förderprogramm „Digitales Gesundheitsamt 2025“ wurden der Landeshauptstadt München zur Förderung des digitalen Reifegrades des Gesundheitsreferats (GSR) als größtem deutschen Gesundheitsamt auf ihren Förderantrag vom 28.7.2022 mit Zuwendungsbescheid vom 8.11.2022 zudem insgesamt 7,499 Mio. Euro für Digitalisierungsmaßnahmen im Zeitraum vom 1.7.2022-31.12.2024 bewilligt. Diese wurden in enger Abstimmung mit dem IT-Referat und it@M für Hardware, Software und Dienstleistungen im GSR genutzt und ermöglichten dadurch, einen größeren Anteil der in der IT-Portfolioplanung durch das GSR angemeldeten IT-Vorhaben umzusetzen.
Frage 2:
Hält es die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt München (LHM) für notwendig, dass der Pakt für den ÖGD über das Jahr 2026 hinaus fortgesetzt wird?
Antwort:
Durch den Pakt ÖGD konnte in den letzten Jahren die notwendige Stärkung des ÖGD, sowohl im Hinblick auf die personelle Ausstattung als auch die Digitalisierung, erzielt werden. Seitens des GSR wird eine Verstetigung des Pakt ÖGD über das Jahr 2026 als essenziell angesehen. Das GSR hat sich deshalb diesbezüglich mit Schreiben vom 9.4.2025 gemeinsam mit den zuständigen Referenten der Städte Nürnberg und Augsburg an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) gewandt mit der Bitte um eine Beteiligung des Freistaats an der Fortführung der Finanzierung.Frau Staatsministerin Judith Gerlach, MdL hat dazu jedoch mitgeteilt, dass der Wunsch nach einer finanziellen Beteiligung des Freistaat Bayern anstelle des Bundes zu Gunsten der aus dem Pakt ÖGD geschaffenen Stellen in den kommunalen Gesundheitsämtern zwar verständlich, aber in der Sache nicht begründet sei. Grundsätzlich sei eine unmittelbare finanzielle Beteiligung des StMGP an den kommunalen Personalstellen nach Auslaufen des ÖGD-Paktes ohne weitere finanzielle Zuweisungen des Bundes an die Länder nicht möglich. Vielmehr wäre hier auf das etablierte Verfahren der Verhandlungen zur Anpassung des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes zwischen dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und den kommunalen Spitzenverbänden zurückzugreifen. Im Hinblick auf eine mögliche weitere Beteiligung des Bundes seien hier zunächst die weiteren Entwicklungen abzuwarten.
Frage 3:
Wie viel Geld würde dem städtischen Gesundheitswesen jährlich fehlen, sollte der Pakt nicht fortgesetzt werden? Welche Auswirkungen hätte ein Fehlen der Gelder in Zukunft auf die verschiedenen Angebote der LHM?
Antwort:
Das GSR wird im Endausbau im Jahr 2026 des Pakt ÖGD mit 12,68 Mio. Euro gefördert (vgl. Antwort zu Frage 1). Dementsprechend würden diese finanziellen Mittel jährlich fehlen, sollte der Pakt nicht fortgeführt werden. Würde der bisherige Personalaufwuchs wieder zurückgeführt werden müssen, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung im Gesundheitsbereich.
Frage 4:
Ist die Stadtverwaltung der Meinung, dass die Ziele des Paktes für den ÖGD durch die bereitgestellten Mittel im Verantwortungsbereich der LHM erreicht werden konnten?
Antwort:
Ja. Mit der Implementierung unbefristeter Vollzeitstellen konnten Ärzt*innen, Fachkräfte und Verwaltungspersonal gewonnen und so eine nachhaltige Personalausstattung im ÖGD der Landeshauptstadt München erreicht werden. Durch den Personalzuwachs war es möglich, die Pflichtaufgaben und Angebote für die Münchner Bürger*innen bürgerfreundlich zu erfüllen und bedarfsgerecht aufzubauen. Der Pakt ÖGD hat somit das Ziel erfüllt, den öffentlichen Gesundheitsdienst in seinen Aufgaben zu stärken.
Sollte ein Rückbau der Stellen erforderlich werden, geht dies zu Lasten der Aufgabenerfüllung.