Beitritt in das kommunale „Bündnis Ausreisestopp“
Antrag Stadträtin Marie Burneleit (Die Partei) vom 6.6.2025
Antwort Sozialreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
In Ihrem Antrag vom 6.6.2025 fordern Sie, dass die Landeshauptstadt München dem kommunalen „Bündnis Ausreisestopp“ beitritt. Mit dem kommunalen „Bündnis Ausreisestopp“ wollen Sie „eine Ausreise der wertvollen Arbeitskräfte unterbinden“ und setzen sich für „integrative Konzepte“ und eine „diverse und leistungsstarke Arbeitskultur“ ein.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag vom 6.6.2025 Folgendes mit:
Die Landeshauptstadt München (LHM) betreibt bereits seit Jahrzehnten eine erfolgreiche kommunale Integrationspolitik. Migration ist erwünscht für eine dynamische Stadtentwicklung und die LHM ist durch Migration geprägt. Vielfalt und ein liberales Miteinander zeichnen die Münchner Stadtgesellschaft aus und sind eine Bereicherung für die Stadt. Die LHM bekennt sich zudem auch ausdrücklich zu einer humanitären und solidarischen Asyl- und Migrationspolitik.
Die LHM fördert seit vielen Jahren gezielt Integrationsmaßnahmen, die bundesgesetzliche und bayerische Regelungslücken schließen und kann auf ein bundesweit einzigartiges Integrations-Netzwerk zurückgreifen. Zudem setzt sich die LHM als Mitgliedskommune in der Internationalen Allianz der Sicheren Häfen bereits dafür ein, dass Kommunen verstärkt in die Ausgestaltung der europäischen Asyl- und Migrationspolitik eingebunden werden. Die LHM unterstützt somit mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bereits heute Menschen, die nach München flüchten und hier Schutz und Zuflucht suchen, ebenso wie Menschen, die nach München einwandern, um hier zu leben und zu arbeiten.
Zum Thema „Ausreisestopp“ verweise ich auf das Antwortschreiben des Kreisverwaltungsreferats (KVR) vom 20.10.2025 zu Ihrem Antrag vom 11.4.2025 (Antrag Nr. 20-26/A 05569, „Ausreiseverbot jetzt! Grenzen schließen, Rückführungen stoppen“)
Ihrem Antrag vom 6.6.2025 auf Beitritt zum kommunalen „Bündnis Ausreisestopp“ und der Umsetzung des Forderungskatalogs, wie formuliert auf der Webseite www.ausreisestopp.de, auf die Sie in Ihrem Antrag hinweisen, kann somit nicht entsprochen werden.
Ich bitte Sie um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.