Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in nicht-öffentlicher Sitzung gegen die Städte München, Bamberg und Günzburg entschieden, die sich gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer im Kommunalabgabengesetz gewandt hatten. Das Gericht sieht in dem vom Freistaat Bayern erlassenen Verbot keine unzulässige Einschränkung der kommunalen Finanzhoheit. Aus Sicht des Gerichtes berühre das Verbot weder die originäre Besteuerungskompetenz der Gemeinden noch werde der Kernbereich der Finanzautonomie der Gemeinden verletzt. Die Landeshauptstadt München wird sich mit dem Urteil auseinandersetzen und weitere rechtliche Schritte intensiv prüfen.
Die Stadtkämmerei schätzt die Einnahmen, die für den Münchner Haushalt aus einer Übernachtungssteuer resultieren würden, auf jährlich bis zu 100 Millionen Euro. In ihrer Klage hatten die Städte München, Bamberg und Günzburg auch deutlich gemacht, dass die wissenschaftliche Studienlage keine Effekte auf den Tourismus durch die Einführung einer solchen Steuer zeigt.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Die Entscheidung des Gerichts müssen wir akzeptieren, auch wenn sie uns nicht gefällt. München ist eine hoch attraktive Stadt und wir tun viel dafür, dass sie auch für den Tourismus attraktiv bleibt. Deshalb wäre es aus meiner Sicht nur fair, wenn unsere Gäste aus dem In- und Ausland einen kleinen finanziellen Beitrag dazu leisten. Der Freistaat weiß, in welch prekärer finanziellen Situation die Kommunen sind. Vor diesem Hintergrund Einnahmemöglichkeiten zu verbieten, die die eigene Bevölkerung nicht belasten, halte ich für grundfalsch.“
Stadtkämmerer Christoph Frey: „Das ist keine gute Entscheidung im Sinne des städtischen Haushaltes. Wir werden in den nächsten Wochen intensiv prüfen, welche Schritte wir noch unternehmen können. So leicht geben wir nicht auf. Eine Vielzahl von Gemeinden hat so eine Steuer bereits eingeführt. Wichtig ist deshalb: Das Gericht hat nicht über die Sinnhaftigkeit einer solchen Steuer entschieden, sondern nur geprüft, ob ein Verbot durch den Gesetzgeber verfassungskonform ist.“