EINE Antragstellung für geförderten Wohnraum und München Modell
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 19.9.2025
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, eine Möglichkeit bereitzustellen, mit nur einer Antragstellung eine Bescheinigung sowohl für eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) als auch für das München Modell zu erhalten.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 19.9.2025 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Die Zusammenlegung der beiden Antragstypen „geförderter Wohnraum (Sozialwohnung)“ und „München Modell“ wurde bereits in der Vergangenheit verwaltungsintern diskutiert.
Ich bin davon überzeugt, dass durch die Zusammenführung der Antragsverfahren sowohl Einsparungen auf Seiten der Verwaltung als auch eine deutliche Vereinfachung und Entlastung für die Bürger*innen erzielt werden kann.
Das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, arbeitet derzeit intensiv daran, die rechtlichen, fachlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, die für eine erfolgreiche Umsetzung erforderlich sind. Insbesondere die Sicherstellung der technischen Rahmenbedingungen machen jedoch Anpassungen an bestehenden IT-Verfahren notwendig, weshalb eine kurzfristige Umsetzung leider nicht möglich ist.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.