Die Stadt München engagiert sich seit vielen Jahren dafür, preiswerten Wohnraum zu erhalten. Ein Instrument sind soziale Erhaltungsatzungen nach § 172 des Baugesetzbuchs. Ihr Ziel ist es, gewachsene Bevölkerungsstrukturen zu bewahren und Verdrängungsprozesse zu vermeiden. Einen aktuellen Überblick bietet der Jahresbericht 2025 „Erhaltungssatzungen in München“, den das Referat für Stadtplanung und Bauordnung jetzt veröffentlicht hat. Dargestellt werden die Untersuchungsergebnisse der sechs unbefristeten Erhaltungssatzungen „Haidhausen“, „Wettersteinplatz“, „Obere Au“, „Neuhausen“, „Ebenau“ und „St.-Vinzenz-Viertel“. Der Bericht ist unter muenchen.de/erhaltungssatzung ab sofort abrufbar.
In den Erhaltungssatzungsgebieten hat die Stadt ein besonderes Mitspracherecht. Abbrüche, bauliche Änderungen sowie Nutzungsänderungen über dem ortsüblichen Standard und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen müssen hier genehmigt werden.
Im Stadtgebiet gibt es derzeit 36 Erhaltungssatzungsgebiete nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch. In diesen Gebieten leben etwa 339.000 Einwohner*innen in rund 204.000 Wohnungen. Dies entspricht gut 21 Prozent der Münchner Bevölkerung. Alle 36 Münchner Erhaltungssatzungsgebiete haben eine unbefristete Geltungsdauer.