Das Sozialreferat nimmt zur Berichterstattung vom Samstag zum Thema Haushaltslage im Sozialbereich wie folgt Stellung:
Der Kinderschutz bleibt auch in Zeiten schwieriger Haushaltslage und Konsolidierungsvorgaben gewährleistet. Um das sicherzustellen, hat der Stadtrat Bereiche wie die Bezirkssozialarbeit, bei deren Arbeit es um Leib und Leben geht, vom Stellenbesetzungsstopp ausgenommen. In diesen Bereichen können Stellen auch extern besetzt werden, sofern das Personalbudget des Fachreferats das erlaubt. Im Sozialreferat gilt deshalb, dass Stellen der Bezirkssozialarbeit besetzt werden, sobald die Besetzungsquote unter 80 Prozent fällt. Stand 31. Oktober liegt die Stellenbesetzungsquote in der BSA bei 84,53 Prozent.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Mir ist bewusst, dass insbesondere im Bereich des Kinderschutzes strukturelle Änderungen notwendig sind, um trotz der Haushaltslage die Sicherung des Kindeswohls zu gewährleisten. Deshalb hat das Stadtjugendamt bereits eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. Seit Anfang November gibt es zum Beispiel den Zentralen Unterstützungs- und Beratungsdienst, kurz ZUB. Ziel des ZUB ist es, die Qualität und Verlässlichkeit im Kinderschutz zu stärken und die SBH-Fachkräfte zu entlasten.“
Der ZUB ist ein auf drei Jahre befristeter Fachdienst des Stadtjugendamtes München. Er unterstützt die Sozialbürgerhäuser (SBH) im Kinderschutz. Der ZUB bearbeitet alle neu eingehenden Kinderschutzmeldungen in Fällen, die den SBH noch nicht bekannt sind, sowie in Fällen, die seit über einem Jahr abgeschlossen sind.