Unnötige Kosten für die Stadt durch externe Veranstaltungsorte?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Prof. Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 8.10.2025
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
In Ihrer Anfrage vom 8.10.2025 zu „Unnötige Kosten für die Stadt durch externe Veranstaltungsorte?“ führen Sie Folgendes aus:
„Die Kassen der Stadt sind leer, München muss dringend sparen. Das sollte sich auch bei den städtischen Referaten herumgesprochen haben. Ein Beitrag dazu wäre es, städtische Veranstaltungen vorrangig in eigenen Hallen und Veranstaltungsorten durchzuführen und nur in absoluten Ausnahmefällen externe Räume anzumieten.
In der Hand der Stadt bzw. städtischer Gesellschaften gibt es Veranstaltungsräume u.a. in der Mohr-Villa, im EineWeltHaus, im Neuhauser Trafo, Pelkovenschlössl, MVG Museum, Olympiapark, im ehemaligen Gasteig, HP 8, im Alten und Neuen Rathaus etc.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz feiert beispielsweise die Verleihung des ,EU Mission Labels‘ mit einem Gastvortrag von Prof. Dr. Harald Lesch am 17.11.2025 in der Freiheitshalle, einem Veranstaltungsort eines privaten Betreibers.“
Da Ihre Anfrage auf der Anmietung der Freiheitshalle durch das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) zur Preisverleihung des „EU Mission Labels“ basiert, wurde dieses vorab um Sachverhaltsschilderung und Stellungnahme gebeten.
Das RKU hat Folgendes mitgeteilt:
1.„Ausschlaggebend für die Anmietung der Freiheitshalle für die Veranstaltung ,Verleihung des EU Mission Labels‘ waren: die Verfügbarkeit am gewünschten Termin, die Erfüllung der Anforderungen an die Räumlichkeiten für das Veranstaltungskonzept und ein ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis, welches sich dadurch auszeichnet, dass die reine Raummiete vergleichsweise gering ausfällt und für die zusätzlichen Leistungen wie Catering, Technik und Personal keine weiteren Dienstleister beauftragt werden müssen.
2.Wir haben eine strukturierte und koordinierte Recherche angestoßen und zuerst die zur Verfügung stehenden städtischen Locations geprüft und bei Eignung angefragt. Anschließend wurden private und nicht-städtische Locations recherchiert, wobei wir auch hier stets dieKosteneffizienz im Blick hatten. Die angefragten, passenden Räumlichkeiten städtischer Locations – darunter das Alte Rathaus, das Munich Urban Colab, Luise Kultur und HP8 – waren am festgelegten Termin alle belegt. Weitere städtische Räumlichkeiten, wie z.B. die Mohrvilla (zu klein), das EineWeltHaus (ebenfalls zu klein) oder das Kunstlabor (nicht geeignete Raumdimensionen) entsprachen nicht den nötigen Anforderungen.“
Dies vorausgeschickt, können die gestellten Fragen wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Gibt es Anweisungen an die städtischen Referate, zu welchen Anlässen externe Veranstaltungsräume gemietet werden dürfen? Gibt es eine Priorisierung eigener Räumlichkeiten der Stadt bzw. städtischer Gesellschaften?
Antwort:
Es gibt keine expliziten, stadtweiten Anweisungen, die über die Pflicht zum sparsamen und wirtschaftlichen Handeln nach Art. 61 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) hinausgehen.
Im Rahmen des bei der LHM geltenden Delegationsmodells, der dezentralen Organisationshoheit und der damit verbundenen dezentralen Ressourcenverantwortung obliegt die Auswahl einer geeigneten Örtlichkeit den Referaten.
Die Referate wissen um die aktuelle Haushaltslage und die damit einhergehenden Konsolidierungsmaßnahmen.
Frage 2:
Gibt es Vorgaben zu Art und maximalen Kosten für Räume, Catering etc.? Wenn ja, wie sehen diese aus?
Antwort:
s. Antwort zu Frage 1
Frage 3:
Wie viele Veranstaltungen haben die städtischen Referate im vergangenen Jahr in externen Räumlichkeiten durchgeführt? Mit (circa) wie vielen Personen jeweils? Wie hoch waren die Kosten für die Anmietung?
Antwort:
Es wird auf die grundsätzlichen Ausführungen zu Ziffer 1 verwiesen. Im Übrigen wird um Verständnis gebeten, dass auf eine stadtweite Abfrage verzichtet wird.
Frage 4:
Gibt es Gründe, die eine externe Anmietung erlauben, obwohl eigene städtische Räume kostenlos zur Verfügung stünden? Wenn ja, welche?
Antwort:
Insoweit wird auf die Ausführungen des RKU zu dem im Raum stehenden Einzelfall verwiesen. Danach stand zum fraglichen Zeitpunkt kein geeigneter städtischer Raum kostenlos zur Verfügung.
Ich hoffe, dass aus diesen Ausführungen der verantwortungsvolle Umgang mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln deutlich wird, und betrachte den Vorgang als abgeschlossen.