In seiner gestrigen Vollversammlung hat der Stadtrat mit der Wärmesatzung (https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/9246516) das zentrale Steuerungselement für die Umsetzung des Münchner Wärmeplans verabschiedet. Die Wärmesatzung sorgt für rechtliche Verbindlichkeit innerhalb der Stadtverwaltung und konkretisiert gleichzeitig mit 90 Maßnahmen die Umsetzung der Wärmeplanung und des Wärmeplanungsgesetzes. Damit soll das Ziel der Versorgung mit ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugter Wärme bis spätestens zum Zieljahr 2045 erreicht werden. Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz: „Mit unserer 2024 verabschiedeten Wärmeplanung waren wir bundesweit Vorreiterin unter den deutschen Großstädten. Nun haben wir einen weiteren Meilenstein der Wärmewende erreicht und wieder die Nase vorn: Mit unserer Wärmesatzung schaffen wir einen verbindlichen Rahmen für klimafreundliches Heizen in der Landeshauptstadt. Viele Prozesse innerhalb der Stadtverwaltung werden dadurch vereinfacht und beschleunigt. Besonders freut es mich, dass wir durch 90 praktische und effektive Maßnahmen den Wärmeplan konkret umsetzen können – kurz gesagt: Die Wärmesatzung gibt zusammen mit der Umsetzungsstrategie der Transformation ordentlich Schwung.“
Die Wärmesatzung gibt die Leitplanken für das vorbildliche Handeln der Stadt in der Wärmewende vor: Sie priorisiert den Ausbau der Geothermie. Außerdem sorgt sie für eine engere referatsübergreifende Zusammenarbeit, indem sie die Wärmeplanung intensiver unter anderem mit der Bauleitplanung sowie der Ausgestaltung von Wegenutzungsverträgen verzahnt. Zudem stärkt die Wärmesatzung den Quartieransatz: Sie verbindet die Wärmeplanung mit der Quartiersarbeit für klimaneutrale, klimaresiliente und lebenswerte Quartiere auf rechtlicher Ebene. Darüber hinaus garantiert die Satzung die kontinuierliche Weiterentwicklung der Wärmeplanung, indem sie künftige Fortschreibungen durch das Referat für Klima- und Umweltschutz regelt.
Für die Umsetzung der Wärmewende sieht die Wärmesatzung 90 Maßnahmen beispielsweise in folgenden Bereichen vor:
- Quartiers- und gebietsbezogenen Maßnahmen
- Potenzialerschließung sowie Grundstücks- und Flächenmanagement
- Ausbau und Transformation der Fernwärmeversorgung
- Aufbau von Nahwärmenetzen
Aktualisierung des Münchner Wärmeplans
Die kommunale Wärmeplanung (https://rethink-muenchen.de/bauen-und-sanieren/geg-waermeplanung/kommunale-waermeplanung) bündelt Daten zum Thema Wärme, informiert die Münchner*innen, wie sie ihr Haus klimafreundlich heizen können, und wird fortlaufend fortgeschrieben. Nun wurde der 2024 beschlossene Wärmeplan sowie die Umsetzungsstrategie in der Wärmesatzung rechtlich verankert und aktualisiert. Die entsprechenden Analysen können im GeoPortal München (https://geoportal.muenchen.de/portal/waermeplan) abgerufen werden.
Was ist der kommunale Wärmeplan?
Die Münchner*innen sehen auf der Wärmekarte, welcher Baublock perspektivisch mit welcher erneuerbaren Wärmequelle versorgt werden kann, und können genauere Informationen zur möglichen Wärmeversorgung ihres Gebäudes bei der Stadt oder einem Energieversorgungsunternehmen einholen.
Die technischen Möglichkeiten und die voraussichtliche Realisierbarkeit von bestimmten Wärmeversorgungslösungen können besser abgeschätzt werden (zum Beispiel Verfügbarkeit von Grundwasser).
Es können frühzeitig Gebiete identifiziert werden, in denen die künftige Versorgung besondere Herausforderungen mit sich bringt und Maßnahmen entsprechend angepasst werden.
Kurz gesagt: Gebäudeeigentümer*innen erhalten mehr Planungs- und Investitionssicherheit, werden aber nicht verpflichtet, eine bestimmte Art der Wärmeversorgung zu nutzen. Handwerk, Fachplaner*innen, Energieberater*innen – also alle, die sich mit der Wärmewende beschäftigen – können den wertvollen Datenschatz für ihre Arbeit nutzen. Denn die Wärmeplanung ersetzt keine individuelle, projektbezogene Detailplanung.