In einer Reihe von Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Zweckentfremdungssatzung hat das Sozialreferat Bußgelder in Höhe von insgesamt 230.000 Euro verhängt. Bei den Verfahren handelt es sich um Leerstände einer einzelnen Wohnung, eines Reihenhauses, eines Einfamilienhauses und eines Mehrfamilienhauses.
Die Bußgelder für die Wohnung, das Reihenhaus und das Einfamilienhaus belaufen sich auf 22.000 Euro, 10.000 Euro und 35.000 Euro. Alle drei Bescheide sind bereits rechtskräftig. Im Fall eines Mehrfamilienhauses wurde ein Bußgeldbescheid über rund 164.000 Euro erlassen. In diesem Fall standen bis Oktober 2023 insgesamt vier Wohnungen leer.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Jede Wohnung zählt in einer Stadt, in der so viele Menschen nach bezahlbarem Wohnraum suchen. Deshalb gehen wir konsequent gegen illegale Leerstände vor – unser entschlossenes Vorgehen gegen unzulässigen Leerstand hat bewirkt, dass 202 Wohneinheiten wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt wurden. Das zeigt: Diese Maßnahmen wirken. Wer Wohnraum ungerechtfertigt leer lässt, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen.“
Ein Bußgeldverfahren folgt in der Regel nach einem Zweckentfremdungsverfahren, da dann bereits alle wichtigen Entwicklungen, Beweise und Entscheidungen vorliegen beziehungsweise abgeschlossen sind. Die Höhe eines verhängten Bußgeldes ist stets abhängig von der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit (zum Beispiel Größe der Wohnung, Dauer der Zweckentfremdung), dem Vorwurf, der die*den Täter*in trifft und von den wirtschaftlichen Verhältnissen der*des Täter*in.
Die Höhe des Bußgeldes ist insofern immer von den Voraussetzungen des jeweiligen Einzelfalls abhängig.
Das Sozialreferat wird auch künftig alle gesetzlich zur Verfügung stehenden Zwangs- und Sanktionsmittel konsequent anwenden, um den in München vorhandenen Wohnraumbestand durch die Untersagung und Ahndung illegaler zweckfremder Wohnraumnutzungen zu sichern.