Sparmaßnahmen gefährden die Attraktivität des Tierparks! Flusspferdhaus unterliegt Sparzwang
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Ulrike Grimm, Dr. Evelyne Menges, Manuel Pretzl, Alexander Reissl, Sebastian Schall und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 24.7.2023
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Gemäß o.g. Antrag wird die Stadtkämmerei aufgefordert, die Anmeldungen Nrn. 038 (Bau eines Zwergflusspferdhauses), 039 Bau australische Geozone Modul 1) und 040 (Bau südliches Australien Gelände Modul 2) des Referates für Arbeit und Wirtschaft im Eckdatenverfahren anzuerkennen.
Da der Antrag zum Ziel hat, eine Stellungnahme der Stadtkämmerei zu ändern, handelt es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO), die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist. Ich erlaube mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
In Ihrer Begründung führen Sie aus, dass der 1911 gegründete Tierpark Hellabrunn ein Publikumsmagnet für Jung und Alt gleichermaßen sei. Er verfüge über mehr als 500 Tierarten aus fünf Kontinenten. Über die Jahre seines Bestehens hinweg habe sich der Tierpark stetig verändert und weiterentwickelt. Alle Maßnahmen verfolgen das Konzept eines „Geozoos der Biodiversität“ sowie einen entsprechenden Bildungsauftrag zur Darstellung und Erläuterung der globalen Biodiversität. Im März 2016 sei ein neuer Masterplan für den Aus- und Umbau des Zoos in den folgenden 20 bis 25 Jahren vorgestellt und vom Aufsichtsrat verabschiedet worden.
Die kontinuierliche Verfolgung des Masterplans sei während der Pandemie ausgesetzt worden. Hierzu haben auch die o.g. Maßnahmen, Bau eines Zwergflusspferdhauses, Bau der australischen Geozone und des Geländes, südliches Australien gehört. Die Kämmerei erkenne die dafür nötigen Mittel im Rahmen der Eckdatenanmeldung nicht an, da es sich um freiwillige Maßnahmen handle.
In der Aufsichtsratssitzung am 16.11.2023 wurde ein Grundsatzbeschluss mit Vorplanungsauftrag für das Projekt Zwergflusspferde gefasst. Dieser beinhaltet entsprechend den Regelungen des Baukostenmanagements
in einem ersten Schritt die Erteilung des Vorplanungsauftrags (Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI) mit qualifizierter Kostenschätzung. Auf dieserGrundlage kann in einer zweiten Beschlussfassung dann erst der Projektauftrag erteilt werden. Die Kosten für den Neubau der Zwergflusspferdanlage wurden von der Gesellschaft auf ca. 20 Mio. Euro geschätzt. Die große Herausforderung an diesem Projekt besteht in einer planerischen Umsetzung eines Null-Energie-Hauses im Hinblick auf das Null-CO2-Ziel des Tierparks bis 2030.
Die Stadtkämmerei hat mit Stellungnahme vom 21.1.2025 zu Ihrem Antrag Folgendes mitgeteilt:
„Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 26.Juli.2023 mit dem Beschluss „Haushaltsplan 2024, Eckdatenbeschluss“ (20-26/V 09452) die Anmeldungen Nrn. 038 (Bau eines Zwergflusspferdhauses), 039 (Bau australische Geozone Modul 1) und 040 (Bau südliches Australien Gelände Modul 2) des Referats für Arbeit und Wirtschaft entsprechend der Vorlage nicht beschlossen.
Aufgrund der angespannten Haushalts- und Finanzlage der Landeshauptstadt München besteht kein Spielraum für die Finanzierung weiterer freiwilliger Aufgaben. Um den städtischen Haushalt auch zukünftig genehmigungsfähig zu halten, ist ein höchstes Maß an Haushaltsdisziplin zu wahren. Eine zeitliche und sachliche Priorisierung der städtischen Investitionsprojekte ist zwingend erforderlich.
Im Rahmen des Eckdatenverfahrens für die Jahre 2024 ff. konnten daher die einschlägigen zusätzlichen Anmeldungen für das freiwillige Aufgabenspektrum mit den Nrn. 038 bis 040 des Referats für Arbeit und Wirtschaft mit einem investiven Gesamtvolumen von rund 44 Mio. Euro zugunsten des Tierparks somit nicht berücksichtigt werden.“
Mit den Beschlussvorlagen zur Stabilisierung des Haushalts 2024 und dem Eckdatenbeschluss zum Haushalt 2025 wurde darüber hinaus dargelegt, dass die Haushaltslage weiterhin äußerst angespannt und somit eine Finanzierung des Neubaus der Zwergflusspferdanlage nicht möglich ist.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag damit als erledigt gelten darf.