Die Erhaltungssatzung „Untere Au/Untergiesing“ in den Stadtbezirken Au-Haidhausen und Untergiesing-Harlaching wird vergrößert. Das hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats jetzt beschlossen. Das bisherige Satzungsgebiet wird im Norden um einen Bereich zwischen Zeppelin- und Lilienstraße erweitert. Es erstreckt sich dann von der Ludwigsbrücke im Norden, zwischen den Grünanlagen der Isar im Westen und der Isarhangkante im Osten, bis zum Candidplatz und Mittleren Ring im Süden. Das erweiterte Erhaltungssatzungsgebiet „Untere Au/ Untergiesing“ umfasst 14.500 Wohnungen, in denen rund 22.300 Einwohner*innen leben.
Nach der Bestätigung des Beschlusses durch die Vollversammlung des Stadtrats und der Veröffentlichung im Amtsblatt wird die erweiterte Satzung mit unbefristeter Geltungsdauer in Kraft treten.
Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk: „Die Erhaltungssatzung ist ein wichtiges Instrument, um die gewachsenen Milieus und damit die Vielfalt und den Charakter unserer Stadt zu bewahren. Mit der Erweiterung des Gebietes ‚Untere Au/Untergiesing‘ stellen wir sicher, dass auch zukünftige Generationen dort in einem lebenswerten und sozial ausgewogenen Umfeld wohnen können.“
In der Stadt gibt es damit insgesamt 36 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 339.400 Einwohner*innen in 203.700 Wohnungen leben. Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit über 35 Jahren zum Einsatz. Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungsatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten werden. Die Erhaltungssatzungen in München gelten unbefristet. Ihre Eignung wird jedoch alle fünf Jahre überprüft. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB).
Weitere Infos unter muenchen.de/erhaltungssatzung.