Hitze an Schulen: Kommt die Stadt ihren Pflichten nicht nach?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Nicola Holtmann, Dirk Höpner und Tobias Ruff (Stadtratsfraktion ÖDP/München-Liste) vom 2.7.2025
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 2.7.2025 nehme ich Bezug.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich. Für die verspätete Rückmeldung bitte ich um Entschuldigung.
In Ihrer Anfrage beziehen Sie sich auf die Belastung von Schulen bei Hitzeperioden und beschreiben, dass Anfang Juli 2025 an einigen Münchner Schulen hohe Temperaturen gemessen wurden.
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Kommt die Landeshauptstadt München ihren Pflichten angemessen nach, Lehrpersonal, Schülerinnen und Schüler vor Hitze in Klassenzimmern zu schützen?
Antwort:
Die sommerlichen Hitzewellen stellen Münchens Bildungs- und Betreuungseinrichtungen vor Herausforderungen. Die Landeshauptstadt München reagiert darauf mit einem umfassenden Maßnahmenpaket für den Hitzeschutz an Schulen und Kitas.
Bereits Anfang Juni hat das Referat für Bildung und Sport (RBS) alle öffentlichen Schulen und Kitas in einem Schreiben umfassend darüber informiert, wie mit Hitzebelastungen umzugehen ist. Darin enthalten sind u.a. praxisnahe Empfehlungen, gesetzliche Grundlagen sowie konkrete Vorschläge für vorbeugende und akute Maßnahmen, die vor Ort eigenverantwortlich umgesetzt werden können.
Frage 2:
Welche Maßnahmen wurden bislang getroffen, um die Gesundheit der Münchner Lehrkräfte, Schüler und Schülerinnen während der Hitzeperioden zu schützen?
Antwort:
Siehe Antwort 1. Die Einrichtungen wurden aufgefordert, individuelle Hitzeschutzpläne zu entwickeln und mit dem oben genannten Schreiben wurde ihnen dafür eine Hilfestellung zur Verfügung gestellt. Darin enthalten sind konkrete Hinweise, wie zum Beispiel das Lüftungsverhalten während Hitzeperioden anzupassen ist, wie die Sonnenschutzvorrichtungen vorausschauend zu nutzen sind und ab wann der Umzug in kühlere Ausweichräume, wenn vorhanden, angeraten wird. Auch wird darauf eingegangen, wie Defekte oder zusätzliche Bedarfe zu melden sind.
Frage 3:
Wie erklärt sich, dass trotz getroffener Maßnahmen aktuell Temperaturen über 30 Grad Celsius in zahlreichen Münchner Klassenzimmern erreicht werden?
Antwort:
Für Gebäude älteren Baujahres galten zur Zeit der Errichtung geringere bauphysikalische Vorgaben, daher kann es in Einzelfällen zu erhöhten Temperaturen kommen. Das RBS hat, wie unter der Antwort zu Frage 1 beschrieben, die Schulen umfassend informiert, wie mit Hitzebelastungen umzugehen ist.
Frage 4:
Inwiefern wird bei Neubauten der Schutz vor Hitze in der Planung berücksichtigt?
Antwort:
Bei Neubauplanungen von Schulgebäuden sowie etwaigen erforderlichen baulichen Maßnahmen im Rahmen des laufenden Bauunterhaltes werden bereits hitzeschutzrelevante Anforderungen mitberücksichtigt. Die städtischen Planungsvorgaben bilden für Neubau, Erweiterung, Instandsetzung und Instandhaltung stadteigener Gebäude im Zuständigkeitsbereich des Baureferates spezifische Planungs- und Ausführungsanforderungen
zur Umsetzung städtischer Bauprojekte ab und sind Grundlage für eine fachgerechte, funktionale sowie integrale Projektplanung.
Dabei werden die bauphysikalischen Vorgaben zum Nachweis des normgerechten sommerlichen Wärmeschutzes definiert und passive Maßnahmen zum Hitzeschutz wie z.B. Möglichkeiten zur Nachtlüftung aufgeführt. Mit dem aktuell umzusetzenden hybriden Lüftungskonzept nach Grundsatzbeschluss II (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 05040 vom 19.1.2022) ist auch eine Nachtlüftung über raumlufttechnische Anlagen möglich. Die Effektivität von Hitzeschutzmaßnahmen wie der Nachtlüftung ist u.a. vom Nutzer*innenverhalten abhängig und nimmt in Hitzeperioden sowie im Laufe des Tages ab. Aktive Kühlmaßnahmen werden bei Neubauten nur für spezifische Bedarfe wie z.B. für Serverräume vorgesehen.
Durch das Grundkonzept für naturnahe Pausenhöfe (Sitzungsvorlage 20 – 26/V 14878 vom 18.12.2024) und die Entwicklung von Standardvorgaben für die Gestaltung von naturnahen Pausenhöfen an Neubauten und bei Sanierungen (dies kanauch eine reine Pausenhofsanierung sein), wird im Zuge der jeweiligen Realisierungen unterstützend über Begrünungen im Pausenhof eine hitzemildernde Wirkung und eine zusätzliche Beschattung
insbesondere durch Bäume ermöglicht.
Frage 5:
Wie erklärt sich der Umstand, dass im neu gebauten Gymnasium Freiham ebenfalls Temperaturen in Klassenzimmern von über 30 Grad Celsius gemessen wurden?
Antwort:
Neben den klimatischen Randbedingungen beeinflusst in ungekühlten Räumen auch das Nutzer*innenverhalten maßgeblich die Entwicklung der Raumtemperatur, wie zum Beispiel das Lüftungsverhalten oder die vorausschauende Bedienung der Sonnenschutzvorrichtungen. Die genauen Randbedingungen, die der Anfrage zugrunde lagen, sind nicht bekannt. Auch im Projekt Neubau Bildungscampus Freiham sind bauliche Maßnahmen umgesetzt, damit die bauphysikalischen Vorgaben zum Nachweis des normgerechten sommerlichen Wärmeschutzes eingehalten werden können.
Ebenfalls sind am Bildungscampus in Freiham Möglichkeiten zur Nachtlüftung gegeben, hinsichtlich deren Nutzung das RBS nochmals Kontakt mit der Schule aufnehmen wird.
Frage 6:
Wie oft wurden in den letzten Jahren Maßnahmen zum Hitzeschutz umgesetzt, die von Schulleitungen gefordert wurden?
Antwort:
Teilweise können Maßnahmen am Gebäude und den Außenflächen von den Schulen direkt umgesetzt bzw. beauftragt werden (z.B. Sonnenschirme). Bauliche Maßnahmen, für die eine Planung erforderlich ist, werden in Abstimmung mit dem Zentralen Immobilienmanagement des RBS und dem Baureferat bei der jährlichen Planung der Bauunterhaltsmaßnahmen priorisiert. Dazu zählen z.B. auch Hitzeschutzmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden.
Frage 7:
Wie viele Sofortmaßnahmen warten aktuell noch auf Umsetzung z.B. bei der Reparatur von Jalousien, Lüftungsanlagen oder Fenstern und warum wurden diese bislang noch nicht umgesetzt?
Antwort:
Schulen haben die Möglichkeit, Mängel am Gebäude über das Serviceportal direkt an das Baureferat zu melden. Diese Meldungen werden im Rahmen des Bauunterhalts abgearbeitet.
Wenn z.B. Sonnenschutzvorrichtungen, Lüftungsanlagen oder Fenster nicht funktionieren, werden diese zeitnah wieder repariert.
Frage 8:
Wann ist mit einer beschleunigten Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen in Münchner Schulen zu rechnen?
Antwort:
Aspekte der energetischen Sanierung, wie eine Optimierung der Dämmung, Fenster- und Lüftungstechnik oder auch Begrünung werden bei ohnehin anstehenden Sanierungen, soweit möglich, mitberücksichtigt.
Für Standorte, an denen eine Sanierung derzeit nicht vorgesehen ist, stehen verhaltensbezogene Anpassungen im Vordergrund (siehe auch Bildungsbauoffensive – Sachstandsbericht 2025, Sitzungsvorlage Nr. 20 – 26/V 17224, Seite 92 f.). Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 6 verwiesen.