Kreative Zwischennutzung im U-Bahnhof Freiham
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Heike Kainz und Winfried Kaum (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 6.10.2025
Antwort Baureferat:
In Ihrem Antrag vom 6.10.2025 fordern Sie die Stadtverwaltung auf, unter Einbeziehung des Kulturreferats und des Kompetenzteams Kultur- und Kreativwirtschaft, für das derzeit im Bau befindliche Vorhaltebauwerk der U-Bahn in Freiham, nach dessen Fertigstellung bis zu einer Inbetriebnahme eines U-Bahnhofs, kreative Zwischennutzungen zu prüfen. Diese können insbesondere künstlerische Aktivitäten wie Ausstellungen, Ateliers und Werkstätten für bildende Künstler, Band- und Musikproberäume aber auch andere immissionsintensive Nutzungen sein. Eine Aufteilung in verschiedene Ebenen und Abschnitte ist dabei mit zu prüfen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag mit Schreiben zu beantworten und teilen Ihnen Folgendes mit:
Die mit den Beschlüssen vom 6.12.2022 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 02486) und 5.12.2023 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 11171) genehmigte Vorhaltemaßnahme Freiham Bahnhof umfasst ausschließlich die Errichtung von Schlitzwand- und Deckelbauteilen in Stahlbetonausführung. Gleichzeitig werden die erforderlichen Dükeranlagen zur Aufrechterhaltung der Grundwasserströmungen hergestellt.
Der Aushub unter dem Deckel, die Herstellung der Sohlplatte sowie der weitere Ausbau erfolgen erst beim späteren Bau der Gesamtstrecke. Das bedeutet, dass nach Abschluss der Vorhaltemaßnahme keine nutzbaren Räumlichkeiten oder Ebenen entstehen, die für die von Ihnen vorgeschlagenen kreativen Zwischennutzungen bis zum Weiterbau der U-Bahn,
geeignet wären. Das Bauwerk besteht dann lediglich aus den äußeren Umfassungswänden (Schlitzwände) und dem Deckel, während der Innenraum mit Erdreich verfüllt bleibt. Eine Zwischennutzung ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten technisch nicht möglich.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.