Für ein durchgehendes taktiles Leitsystem in der Fußgängerzone
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Paul Bickelbacher, Beppo Brem, Mona Fuchs, Nimet Gökmenoğlu, Ursula Harper, Gunda Krauss, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Florian Schönemann, Christian Smolka, Andreas Voßeler (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste – Volt), Roland Hefter, Barbara Likus, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Andreas Schuster (SPD-Fraktion) und Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner, Brigitte Wolf (Die Linke / Die PAR-TEI Stadtratsfraktion) vom 20.5.2025
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie haben am 20.5.2025 o.g. Antrag gestellt, wonach die Stadtverwaltung und insbesondere das Baureferat beauftragt werden soll, im Rahmen von Bau- und Ausbesserungsmaßnahmen ein durchgehendes taktiles Leitsystem mit Rippen- und Noppenplatten in der Fußgängerzone zu installieren und das bestehende Leitsystem zeitgemäß weiterzuentwickeln. Dabei sollen besonders die Zuwegung zu den ÖPNV-Haltestellen, das Neue Rathaus, das Alte Rathaus und die Polizei in der Ettstraße berücksichtigt werden.
Um den Aufwand gering zu halten, soll dabei auch geprüft werden, ob das Leitsystem weitgehend dort installiert werden kann, wo sich aktuell die kleinpflastrigen Abwasserrinnen befinden. Dabei muss sichergestellt werden, dass das Regenwasser weiter abfließen kann, ohne dass die neuen Bodenindikatoren bei Regen komplett unter Wasser stehen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag mit Schreiben zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 20.5.2025 teilt Ihnen das Baureferat Folgendes mit:
Taktil-visuelle Blindenleitsysteme sind entscheidend für die selbständige Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen. In Bereichen, in denen keine tastbare bauliche Kante vorhanden ist – etwa bei Freischankflächen, Warenauslagen, Sitzgelegenheiten oder Fahrradständern – ermöglichen diese Systeme eine sichere Orientierung und Teilhabe am öffentlichen Leben.
Bei der Gestaltung eines Blindenleitsystems müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Die aktuellen Regelwerke (Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen – HBV A (2012) der FGSV sowie die DIN 32984 (2023)) legen fest, dass Blindenleitsysteme gut ertastbar, rutschfest, klarund logisch angeordnet sein sowie durchgängige Führungslinien besitzen sollten. Zudem müssen die taktilen Elemente einen deutlichen Kontrast zum umliegenden Boden aufweisen. In gestalterisch sensiblen Bereichen, wie der Fußgängerzone, kann Kleinsteinpflaster als Leitelement verwendet werden. Diese Leitelemente sollten in der Regel zwischen 30 und 60cm breit sein und einen Abstand von mindestens 60cm zu festen Hindernissen aufweisen. Bei Sitzgelegenheiten und bei Fahrradständern sind größere Abstände notwendig (mind. 120cm bzw. mind. 150 bis 200cm, abhängig vom Typ).
Das Baureferat hat sich seit vielen Jahren intensiv mit der barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raums beschäftigt, um eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. In den vergangenen Jahrzehnten wurden zahlreiche Projekte und Standards zur Barrierefreiheit in München in Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat, der AG Bodenindikatoren und dem Städtischen Beraterkreis für barrierefreies Planen und Bauen weiterentwickelt.
Die heutige Gestaltung der Fußgängerzone basiert auf einem Ideenwettbewerb aus dem Jahr 1968. Der Entwurf von Prof. Bernhard Winkler sah vor, dass der gesamte Fußgängerbereich mit einem einheitlichen Bodenbelag ausgestattet werden sollte. Es wurden Kunststeinplatten verlegt, die durch Bänder aus Kleinstein- und Mosaikpflaster Haupt- und Nebenstraßen optisch verbinden sollten.
Mit Beschluss des Stadtrates von 2010 zur „Optimierung der Barrierefreiheit – Erweiterung in der Salvatorstraße“ (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 04997) wurde festgelegt, dass die damaligen Mosaiksteine durch geschnittene und geflammte Natursteinplatten ersetzt werden, um die barrierefreie Nutzung für Personen mit Rollstuhl oder Rollator zu ermöglichen. In Vorbereitung des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrates zur „Sanierung der Fußgängerzone“ vom 19.3.2013 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 11000) wurde am 30.12.2012 in Abstimmung mit dem Städtischen Beraterkreis für barrierefreies Planen und Bauen sowie dem Facharbeitskreis Mobilität des Behindertenbeirates beschlossen, die bestehende 50cm breite Kleinstein-Entwässerungsrinne als Leitstreifen für blinde und sehbehinderte Menschen zu nutzen.
Dieses System wurde in Abstimmung mit dem Städtischen Beraterkreis für barrierefreies Planen und Bauen vom Stadtrat mit Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 07354 „Marienplatz – Erweiterung der Fußgängerzone“ am 19.9.2016 und Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 07146 „Frauenplatz und Löwengrube“ am 18.9.2017 bestätigt. So entstand ein Leitsystem, das sichentlang der Neuhauser- und Kaufingerstraße vom Karlsplatz über den Marienplatz bis zum Tal erstreckt und auch in den angrenzenden Seitenstraßen wie Augustiner-, Diener-, Eisenmann-, Rosenstraße und Rindermarkt verläuft.
Der Behindertenbeirat hat 2018 mit den Standards für die Barrierefreiheit für Fußgängerzonen (Anlage zur Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 13319) deklariert, dass das Leitsystem „deutlich als solches zu erkennen sein (muss), damit keine Hindernisse darauf abgestellt werden“ (Standards für Fußgängerzonen; Stand 18.2.2018). Im Rahmen der Umgestaltung der Sendlinger Straße (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 13319) wurden daher, nach Abstimmung am 8.10.2018 mit dem Städtischen Beraterkreis für barrierefreies Planen und Bauen, anthrazitfarbene Noppen- und Rippenplatten eingesetzt. Diese wurden zusätzlich in Bereichen mit möglichen Nutzungskonflikten mit Piktogrammen auf dem Boden versehen, um Fehlnutzungen zu reduzieren und das Bewusstsein für das Thema zu schärfen.
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Dieser neue Standard für Bodenindikatoren in Fußgängerzonen wird kontinuierlich bei Umplanungen angewendet. Am 29.5.2025 wurden die Planungen für den öffentlichen Raum im Bereich des Stadtmuseums mit dem Städtischen Beraterkreis für barrierefreies Planen und Bauen abgestimmt. Diese beinhalten ein visuell und taktiles Blindenleitsystem mit Rippen- und Noppenplatten um das Stadtmuseum (Sebastians- und St.-Jakobs-Platz) sowie barrierefreie Querungsstellen im Oberanger und zwei weitere barrierefreie Bushaltestellen. Dadurch wird das zeitgemäße Blindenleitsystem in der Innenstadt weiter ausgebaut. Das Stadtmuseum wird zukünftig an das Leitsystem im Bereich des Sebastians- und St.-Jakobs-Platzes angeschlos-sen, und als Lückenschluss ist eine Verbindung zum Leitstreifen in der Sendlinger Straße durch einen Blindenleitstreifen in der Dultstraße geplant. Aufgrund des vorliegenden Antrags hat das Baureferat die Barrierefreiheit des Blindenleitsystems in der Kaufinger Straße und den angrenzenden Seitenstraßen (unter anderem Augustinerstraße, Löwengrube, Färbergraben, Frauenplatz, Liebfrauenstraße, Ettstraße, Eisenmannstraße, Schäfflerstraße) im Juni 2025 detailliert überprüft und dokumentiert.
Dabei wurde festgestellt, dass die Kleinstein-Entwässerungsrinne, wie in Ihrem Antrag beschrieben, als Blindenleitsystem Verbesserungsbedarf aufweist. Der bauliche Zustand ist in einigen Bereichen, insbesondere in der Nähe zu Hochbaubaustellen, stark verbesserungswürdig.
Zusätzlich schränken fehlende Abschnitte aufgrund von Baustellen in der Fußgängerzone (beispielsweise in der Kaufinger Straße zwischen Kapellenstraße und Ettstraße) sowie Hindernisse, die die Nutzung des Leitsystems an anderen Stellen (z.B. Löwengrube, Frauenplatz) beeinträchtigen, die Effektivität des Leitsystems ein.
Bereits im Stadtratsbeschluss von 2010 zur Salvatorstraße (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 04997) wurde festgehalten, dass „aus Sicht der Behindertenvertreter, zu gewährleisten (ist), dass die Rinne auf Dauer von Einbauten und sonstigen Hindernissen wie Verkaufsständen und Freischankflächen freigehalten wird.“ Aktuell muss jedoch festgestellt werden, dass der nach den geltenden Regelwerken erforderliche Mindestabstand entlang der bestehenden Entwässerungsrinne an vielen Stellen nicht eingehalten wird und Hindernisse zum Teil auf der Entwässerungsrinne installiert wurden.
Entlang der Kleinstein-Entwässerungsrinne bestehen an den Abzweigungen zu den Nebenstraßen, vom Karlsplatz über den Marienplatz bis zum Tal, die im Gestaltungskonzept der Fußgängerzone von 1969 vorgesehenen Abzweigungen aus Kleinstein- und Mosaikpflaster.
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Diese Kleinstein- und Mosaikpflaster erschweren die Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen, da diese blinde Personen direkt auf Hindernisse wie Pflanzkübel, Laternenmasten oder Schilder führen (z.B. Löwengrube). In seinem Schreiben vom 11.3.2013 zum Beschluss „40-Jahre Münchner Fußgängerzone“ (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 11000) weist der Facharbeitskreis Mobilität im Behindertenbeirat München auf das Fehlen von Abzweigfeldern aus Noppenplatten hin. Darin wird betont, dass ein barrierefreies Leitsystem für blinde Menschen nur dann gegeben ist, wenn auch Abzweigungen taktil erfassbar sind. Das Einbauen von Aufmerksamkeitsfeldern mit Noppenstruktur bei jeder Abzweigung oder jedem Richtungswechsel wurde jedoch aufgrund des Gestaltungskonzepts von 1969 nicht weiterverfolgt (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 11000).
Wie in Ihrem Antrag Nr. 20-26/A 05633 „Für ein durchgehendes taktiles Leitsystem in der Fußgängerzone“ beschrieben, umfasst das Leitsystem derzeit auch keine ÖPNV-Haltestellen. Das Neue Rathaus, das Alte Rathaus und das Polizeipräsidium in der Ettstraße sind ebenso nicht angebunden.
Der Facharbeitskreis Mobilität im Behindertenbeirat München weist in seiner Stellungnahme zum Antrag vom 28.7.2025 darauf hin, dass „der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) (…) bei der Planung in der Kaufinger Straße (2011/2012) bereits davor gewarnt (hat), dass diese Kleinsteinpflaster-Lösung als taktiles Leitsystem nicht funktionieren wird. Trotz dieser Warnung wurde es so gebaut und wie es sich zeigt, ist es wirklich nicht nutzbar.“ Im Schreiben des Facharbeitskreis Mobilität im Behindertenbeirat München vom 27.7.2012 heißt es: „Die Fußgängerzone muss außerdem unter dem Gesichtspunkt der kontrastreichen Gestaltung betrachtet werden. Dies ist für Menschen mit Sehbehinderung erforderlich. Außerdem ist zu prüfen, ob die Verlegung von Bodenindikatoren für blinde und stark sehbehinderte Menschen erfolgen muss.“
Daher wird der Antrag Nr. 20-26/A 05633 „Für ein durchgehendes taktiles Leitsystem in der Fußgängerzone“ durch den Facharbeitskreis Mobilität im Behindertenbeirat München, in Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten, Frau Daniela Maier, unterstützt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass „damit alle weiteren Maßnahmen der Fußverkehrsinfrastruktur vollumfänglich barrierefrei umgesetzt werden, (…) die bisherigen sowie die geplanten Maßnahmen dem städtischen Beraterkreis für barrierefreies Planen und Bauen rechtzeitig vorzulegen.
Aufgrund der geringen Abstände zu baulichen Hindernissen und Freischankflächen ist eine Nachrüstung mit Noppen- und Rippenplatten anidentischer Stelle ohne weitere Maßnahmen, wie im Antrag vorgeschlagen, aktuell nicht sinnvoll umsetzbar. Grundsätzlich müssen neben den oben genannten Anforderungen für blinde und sehbehinderte Menschen an ein Blindenleitsystem in der Münchner Fußgängerzone weitere Interessen berücksichtigt werden: Dazu zählen die Nutzung durch Gastronomie (insbesondere Freischankflächen), der Einzelhandel (Auslagen, Be- und Entladung), Begrünung (durch weitere Baumpflanzungen), Stadtmobiliar (beispielsweise Sitzgelegenheiten und temporäre Möblierung), Feuerwehrzufahrten und die Entwässerung.
Um dauerhaft die erforderlichen Mindestabstände zu Freischankflächen, Einbauten und weiteren Hindernissen zu gewährleisten, wäre aus Sicht der Barrierefreiheit eine Führung des Blindenleitsystems im Bereich der Feuerwehrfurten als Alternative zu prüfen. Dieser Eingriff in die Gestaltung der Fußgängerzone müsste, wie eine Nachrüstung mit Abzweigfeldern und Anschlüssen zu öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, in Abstimmung mit den Urhebern erfolgen.
Neben den Prüfungen zur Lage des Blindenleitsystems prüft und erprobt die Hauptabteilung Tiefbau derzeit bautechnische Ausführungsoptionen, insbesondere Alternativen zum kostenintensiven Ausbau und Einbau des Pflasters bzw. der Platten.
Nach positivem Abschluss aller Prüfungen, voraussichtlich 2026, wird das Baureferat dem Stadtrat die Ergebnisse vorstellen und den Stadtrat mit dem weiteren Vorgehen zur Neugestaltung des Blindenleitsystems befassen.
Der Behindertenbeirat hat dieses Antwortschreiben mitgezeichnet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.
Die Anlagen können abgerufen werden unter
https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/9088046#ergebnisse