Förderung von Rücksichtnahme im öffentlichen Raum 2: Weitere Verkehrsberuhigung auf der Kustermannfahrbahn am Viktualienmarkt zwischen dem Tal und der Prälat-Zistl-Straße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Hans Hammer, Hans-Peter Mehling, Veronika Mirlach, Manuel Pretzl und Sebastian Schall (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 1.9.2023
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir uns für die verspätete Rückmeldung entschuldigen.
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie Maßnahmen zur weiteren Verkehrsberuhigung am Viktualienmarkt (Kustermannfahrbahn):
- alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dürfen sich nur noch im Schritttempo fortbewegen;
- Busse und andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen, dürfen diesen weder gefährden noch behindern und sind, wenn nötig, zum Warten verpflichtet, bis Fußgänger den Weg freigeben;
- deutlich sichtbarer Hinweis auf: „Keine durchgängige Fahrradstraße im Rahmen der Nord-Süd-Querung Altstadt“;
- deutlich sichtbarer Hinweis darauf, dass die Verkehrsfläche nur von Fußgängern genutzt werden darf und andere Verkehrsteilnehmer nur ausnahmsweise zugelassen sind, was bedeutet, dass diese den Fußgängern gegenüber untergeordnet sind;
- vermehrte Kontrollen des Bereichs durch die kommunale Verkehrsüberwachung und die örtliche Polizei zur Durchsetzung der Regelungen.
Zu Ihrem Antrag vom 1.9.2023 teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits durch die im Folgenden erläuterten Maßnahmen entsprochen wurde:
Die abgesenkte Verkehrsfläche am Viktualienmarkt (sog. Kustermannfahrbahn) ist eine Fußgängerzone mit Ausnahmen für Linienbusse der MVG, Radfahrende sowie Taxen und entsprechend beschildert. Für alle Verkehrsteilnehmenden, die ausnahmsweise die Fußgängerzone befahren, gilt dadurch bereits das Gebot der Schrittgeschwindigkeit und des Vorrangs des Fußverkehrs.
Um die Verkehrssicherheit in der sog. Kustermannfahrbahn unter Berücksichtigung der dort zugelassenen Verkehre zu verbessern, wurde vom Mobilitätsreferat die Umsetzung folgender Maßnahmen initiiert:
1. Physische Verengung der Fahrbahn an den Stirnseiten zur Prälat-Zistl-Straße/Rosental und zum Tal/Sparkassenstraße durch Mobiliar und Markierung;
2. Jeweils beidseitige und deutlich sichtbarere Platzierung der örtlichen Fußgängerzonentafeln;
3. Ergänzung aller Fußgängerzonentafeln um den Schriftzug „Schritttempo“ in roter Farbe;
4. Aufstellung optimierter Fahrtrichtungsgebote im Tal.
Diese Maßnahmen sollen den Blick primär für die Verkehrsteilnehmenden schärfen, die sich ausnahmsweise lediglich in Schrittgeschwindigkeit fahrend durch die Fußgängerzone bewegen (Radfahrende, Linienbusse der MVG sowie Taxen). Damit wird auch optisch die Aufmerksamkeit und das Bewusstsein dafür gestärkt, dass in eine Fußgängerzone eingefahren wird, beziehungsweise diese nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden darf. Alle beschriebenen Maßnahmen sind im Sommer 2024 umgesetzt worden.
Zur Verringerung der Ablenkung von Fahrzeuglenker*innen ist die Beschilderung mit zusätzlichen Informationen grundsätzlich so gering wie möglich zu halten. Weitere Hinweisschilder können deshalb aktuell nicht umgesetzt werden.
Zudem wurde die Einrichtung eines Zebrastreifens über die Sparkassenstraße in Höhe des Alten Rathauses (als gesicherte Verbindung zwischen Marienplatz dem Tal) geprüft und wird im Rahmen eines Pilotversuchs mit einer temporären Markierung umgesetzt. Durch den Zebrastreifen sollen Fußgänger*innen besser geschützt und deren Sicherheitsgefühl beim Queren der Fahrbahn erhöht werden.
Hinsichtlich des Themas Kontrollen teilte das Polizeipräsidium München sowie die Kommunale Verkehrsüberwachung mit, dass die Kustermannfahrbahn an Wochentagen nahezu täglich, mindestens aber mehrmals in der Woche, bestreift wird. Da es sich um einen Überwachungsschwerpunkt handelt, finden zusätzlich oft personalintensive Schwerpunktkontrollen statt. Verkehrsteilnehmende, die die Fußgängerzone ordnungswidrig oder zu schnell befahren, werden in aller Regel kostenpflichtig sanktioniert.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.